IGeL abrechnen: GOÄ-Rechnung nach Katalog, Rückfrage vor dem Erstellen – und Zahlung noch am Empfang
Bei Individuellen Gesundheitsleistungen zählen zwei Dinge: eine Rechnung, die der GOÄ entspricht, und die schriftliche Zustimmung, bevor behandelt wird. VXPay stellt die Rechnung mit Ziffern, Faktoren und dem Vermerk „auf Verlangen“ und fragt vor dem Erstellen nach der Zustimmung; bezahlt wird auf Wunsch gleich am Empfang – per QR-Code auf dem eigenen Smartphone oder am Praxisgerät. Ihr Praxisprogramm bleibt für die Dokumentation zuständig.
IGeL am Empfang: schnell abrechnen, ohne die Form zu vergessen
Die Patientin hat den Ultraschall auf eigenen Wunsch bekommen und steht am Empfang. Jetzt soll die Rechnung stimmen – mit den richtigen GOÄ-Ziffern, Faktoren und dem Vermerk, dass die Leistungen auf Verlangen erbracht wurden. Und sie soll möglichst gleich bezahlt werden, statt wochenlang offen zu bleiben.
Bei gesetzlich Versicherten kommt die Form hinzu. Praxen mit Kassenzulassung dürfen IGeL bei gesetzlich Versicherten laut BMV-Ä nur berechnen, wenn vorher die schriftliche Zustimmung eingeholt und auf die Kostenpflicht hingewiesen wurde (§ 18 Abs. 8 Satz 3 Nr. 3 BMV-Ä). Eine Kosteninformation ersetzt die schriftliche Zustimmung nicht. VXPay prüft nicht, ob sie vorliegt. Fehlt die Zustimmung, kann der Honoraranspruch entfallen – so entschied das Landgericht Mannheim (Az. 1 S 99/07). Was vor der Behandlung feststehen muss, erklärt der Ratgeber IGeL und Selbstzahler abrechnen.
So entsteht eine IGeL-Rechnung in VXPay
Vier Schritte von der Vorbereitung bis zur Zahlung – Zustimmung und Aufklärung bleiben bei der Praxis, ab der Rechnung hilft VXPay.
- Vor der Behandlung: Kosteninformation drucken
Die geplanten Leistungen legen Sie als Rechnungsentwurf an und wählen „Kosteninformation erstellen“. VXPay druckt daraus eine Kosteninformation mit Positionen und voraussichtlichem Betrag. Die schriftliche Zustimmung holen Sie wie gewohnt auf Papier ein.
- Rechnung im Assistenten
Empfänger wählen, Leistungen aus Favoriten, Vorlage oder Katalog übernehmen, „auf Verlangen“ an den Positionen und den Haken „IGeL – gesetzlich versichert, zahlt selbst“ direkt unter dem Leistungsdatum setzen. Gibt es schon einen Entwurf mit Kosteninformation, rechnen Sie diesen ab und prüfen das Leistungsdatum.
- Prüfen & erstellen
Auf der Prüfseite sehen Sie die fertige Rechnung als PDF. Erst mit dem Haken „Schriftliche Zustimmung zur IGeL lag vor der Behandlung vor“ lässt sie sich erstellen; VXPay vermerkt die Bestätigung und vergibt die Rechnungsnummer.
- Am Empfang bezahlen
„Patient ist vor Ort – direkt bezahlen“ öffnet nach dem Erstellen den Kassenmodus: QR-Code für das eigene Smartphone oder Zahlung am Praxisgerät. Sobald VXPay Payments die Zahlung bestätigt, steht die Rechnung auf „bezahlt“.
Eine GOÄ-Rechnung, vor dem Erstellen geprüft
Auch wenn die Patientin selbst zahlt, gilt für ärztliche IGeL die GOÄ mit allen Regeln – erst eine Rechnung nach § 12 GOÄ macht die Vergütung fällig. VXPay nimmt Ihnen die Rechenarbeit ab und meldet sich, bevor etwas fehlt.
- Preise aus dem amtlichen Gebührenverzeichnis: Punktzahl × Punktwert (5,82873 Cent) × Faktor, auf dem Server nachgerechnet
- „auf Verlangen“ je Position – der Vermerk steht an der Position auf der Rechnung
- Begründung zwischen Schwellenwert und Höchstsatz; darüber die Bestätigung einer Vereinbarung nach § 2 GOÄ und ihr Datum; fehlt etwas oder liegt ein Satz der Abschnitte A, E, M und O über dem Höchstsatz, ein GOÄ-Hinweis – erstellt nur nach Ihrer Bestätigung „Ja, ich weiß“
- Hinweise auf fehlende Pflichtangaben vor dem Erstellen, etwa bei einer Leistung ohne Gebührennummer
- Schutz vor doppelter Abrechnung: Gibt es für denselben Patienten am selben Tag schon eine Rechnung, zeigt VXPay beide im Vergleich
- Favoriten und Vorlagen für wiederkehrende IGeL – eine Vorlage mit IGeL-Kennzeichen legt einen Entwurf an, bestätigt wird auf der Prüfseite
| GOÄ-Nr. | Leistung | Faktor | Vermerk | Betrag |
|---|---|---|---|---|
| 1 | Beratung | 2,3 | auf Verlangen | 10,72 € |
| 410 | Ultraschall Leber | 2,3 | auf Verlangen | 26,81 € |
| 420 | Ultraschall Gallenblase | 2,3 | auf Verlangen | 10,72 € |
| 420 | Ultraschall Milz | 2,3 | auf Verlangen | 10,72 € |
| Rechnungsbetrag | 58,97 € |
Beträge mit dem Punktwert aus dem Katalog; Nr. 410 und 420 verlangen die Angabe des untersuchten Organs, die in der Beschreibung der Position steht. Das Beispiel unterstellt eine umsatzsteuerfreie Heilbehandlung und bewertet nicht den medizinischen Nutzen. Mit dem IGeL-Kennzeichen steht unter dem Titel der Rechnung „Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) – Selbstzahlerleistung“; in VXPay steuert es die Rückfrage vor dem Erstellen.
Die Rückfrage vor dem Erstellen
Auf Rechnungen von Ärztinnen, Ärzten, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten steht im Rechnungsassistenten direkt unter dem Leistungsdatum der Haken „IGeL – gesetzlich versichert, zahlt selbst“. Ist er gesetzt, fragt VXPay vor dem Erstellen nach der schriftlichen Zustimmung: Auf der Prüfseite geht „Rechnung erstellen“ erst mit dem Haken „Schriftliche Zustimmung zur IGeL lag vor der Behandlung vor“. VXPay vermerkt die Bestätigung der Praxis an der Rechnung; ob die Zustimmung vorliegt oder wirksam ist, prüft VXPay nicht.
Auf jedem Weg dieselbe Frage
Ob im Assistenten, aus einer Vorlage, beim Import aus dem Praxisprogramm oder per CSV: Ohne Bestätigung erstellt VXPay keine IGeL-Rechnung. Beim Import bestätigen Sie gesammelt, etwa „Für die 3 IGeL-Rechnungen lag vor der Behandlung die schriftliche Zustimmung vor.“
Vorschlag beim nächsten Mal
Wählen Sie im Assistenten einen Patienten aus, schlägt VXPay das Kennzeichen seiner letzten erstellten Rechnung vor. Ändern können Sie es jederzeit, solange die Rechnung ein Entwurf ist.
Storno und Gutschrift
Stornorechnung und Gutschrift übernehmen das Kennzeichen der ursprünglichen Rechnung; in VXPay steht „IGeL“ neben dem Status. Die Zeile „Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) – Selbstzahlerleistung“ tragen sie nicht – sie steht nur auf der IGeL-Rechnung selbst.
Behandlungsvertrag, schriftliche Zustimmung und Aufklärung bereiten Sie selbst vor; die Zustimmung nach dem Bundesmantelvertrag bleibt auf Papier. VXPay erstellt dafür keine Muster und prüft keine Inhalte – den Mustervertrag finden Sie im Ratgeber „Selbst zahlen?“ von Bundesärztekammer und KBV (Link in den Quellen). VXPay führt keine Patientenakte und erfasst keine Befunde; Ihr Praxisprogramm bleibt für die Dokumentation zuständig.
Bezahlt wird nach der Rechnung – nicht davor
Vorkasse ist bei IGeL rechtlich umstritten; fällig wird die Vergütung laut § 12 Abs. 1 GOÄ mit der Rechnung. Wird sie direkt nach der Leistung erstellt, kann die Patientin sofort bezahlen – das ist keine Vorkasse, sondern die Zahlung einer fälligen Rechnung.
Direkt am Empfang
Setzen Sie beim Erstellen „Patient ist vor Ort – direkt bezahlen“, öffnet sich der Kassenmodus mit Betrag, Rechnungsnummer und QR-Code. Die Patientin scannt ihn mit dem eigenen Smartphone – ohne App und ohne Konto – oder zahlt am Praxisgerät: per Kartenzahlung und, je nach Gerät und Zahlungskonto, mit Apple Pay, Google Pay oder weiteren Zahlarten.
Später per Link
Wer lieber zu Hause bezahlt, nutzt Zahlungslink und QR-Code auf der Rechnung. Sobald VXPay Payments die Zahlung bestätigt, steht die Rechnung automatisch auf „bezahlt“. Mehr zur Onlinezahlung.
Bleibt eine Rechnung offen, erinnert das kostenlose Mahnwesen nach Ihren Fristen.
Kosteninformation aus dem Rechnungsentwurf
Weiß die Praxis, dass die Kosten nicht sicher vollständig von Dritten übernommen werden, oder gibt es dafür hinreichende Anhaltspunkte, muss sie laut § 630c Abs. 3 BGB vor Beginn der Behandlung in Textform über die voraussichtlichen Kosten informieren. In VXPay legen Sie die geplanten Leistungen als Rechnungsentwurf an und wählen im Assistenten „Kosteninformation erstellen“.
Darauf steht
Ihre Praxis mit Anschrift, Empfänger bzw. behandelte Person, „Voraussichtliche Kosten der Behandlung“ mit dem Datum des Ausdrucks, je Position Ziffer, Bezeichnung, Faktor, Anzahl und Betrag – mit „auf Verlangen“ –, gegebenenfalls die Umsatzsteuer, der voraussichtliche Gesamtbetrag und Ihr Hinweistext – vorbelegt mit einem Beispieltext, den Sie prüfen und anpassen.
Nicht darauf
Keine Unterschriftszeilen, kein Vermerk zu einer Vereinbarung nach § 2 GOÄ, keine Begründungen, keine Diagnose und kein Zahlungsbereich. Für Zahnarzt- und Tierarztrechnungen gibt es die Kosteninformation nicht.
Der Entwurf bleibt gespeichert: Nach der Behandlung prüfen Sie das Leistungsdatum und erstellen aus demselben Entwurf die Rechnung – so wird nichts doppelt erfasst. Den Ausdruck speichert VXPay nicht; im Verlauf des Entwurfs steht nur, dass die Kosteninformation gedruckt wurde.
Die schriftliche Zustimmung zur IGeL bleibt auf Papier – diese Kosteninformation ersetzt sie nicht. Die Vereinbarung nach § 2 GOÄ bleibt ein eigenes Schriftstück. Ob die Kosteninformation im Einzelfall genügt – etwa, dass die Patientin eine Kopie behält –, verantwortet die Praxis.
IGeL-Rechnungen aus dem Praxisprogramm übernehmen
Exportiert Ihr Praxisprogramm Privatrechnungen als PADneXt oder PAD, übernimmt VXPay sie nach einer Vorschau mit denselben Regeln wie im Assistenten. Trägt eine Rechnung in der Datei das Selbstzahler-Kennzeichen, zeigt VXPay in der Prüfung „IGeL“ – das Kennzeichen der Datei ist nur ein Vorschlag, bitte prüfen: Nicht jede Selbstzahler-Rechnung ist eine IGeL. Mit einem Klick nehmen Sie es für die ganze Datei zurück. Rechnungen mit einer Vertragsart für gesetzlich Versicherte (60–69, auch Kostenerstattung) übernimmt VXPay noch nicht – die Prüfung nennt den Grund; solche IGeL-Rechnungen erfassen Sie im Rechnungsassistenten. Sollen IGeL-Rechnungen direkt erstellt werden, bestätigen Sie vorher gesammelt die schriftliche Zustimmung; ohne Bestätigung erstellt VXPay sie nicht. Ablauf und Grenzen: Rechnungen aus dem Praxisprogramm.
Mit einer echten tomedo-Datei ist diese Übernahme noch nicht erprobt (Beta). tomedo® ist eine Marke der zollsoft GmbH.
Optional: Zusatzpaket Praxis Pro
Das Zusatzpaket Praxis Pro ist optional (9,90 € netto im Monat bei monatlicher Buchung). Im Controlling werten Sie IGeL-Rechnungen getrennt aus: Gibt es in den letzten zwölf Monaten Rechnungen mit IGeL-Kennzeichen, zeigt „Statistiken & Controlling“ die Kennzahl „IGeL 12 Monate“ mit Umsatz, Anteil am Umsatz, Anzahl und Durchschnitt; Stornorechnungen und Gutschriften mindern den Wert. Die GOÄ/GOZ-Abrechnungsprüfung gibt Hinweise mit Wortlaut und Fundstelle und ersetzt keine abrechnungsrechtliche Beratung. Rechnung, IGeL-Kennzeichen und Rückfrage vor dem Erstellen bleiben ohne Paket kostenlos.
Was die IGeL-Abrechnung mit VXPay kostet
Rechnungen erstellen, das IGeL-Kennzeichen, Vorlagen, der Import aus dem Praxisprogramm und der Versand per E-Mail sind kostenlos, ebenso die Kosteninformation aus dem Entwurf – ohne Grundgebühr und ohne Vertragslaufzeit. Gebühren fallen nur an, wenn eine Zahlung über VXPay Payments (online und per Überweisung auf die persönliche Zahlungs-IBAN) erfolgreich ist: die Plattformgebühr von VXPay (1,5 % + 0,29 € zzgl. 19 % USt) und die Transaktionsgebühr der Zahlungsabwicklung; beide werden automatisch einbehalten. Die Plattformgebühr ist nicht erstattungsfähig – sie bleibt auch bei Storno oder Erstattung bestehen. Kostenpflichtig und optional sind außerdem das Zusatzpaket Praxis Pro, der Briefversand je Brief und der Einrichtungsservice. Alle Kosten im Überblick: Preise.
Quellen
- § 1 GOÄ – Anwendungsbereich (öffnet in neuem Tab) – Abs. 2: Leistungen auf Verlangen
- § 2 GOÄ – Abweichende Vereinbarung (öffnet in neuem Tab)
- § 12 GOÄ – Fälligkeit und Abrechnung der Vergütung; Rechnung (öffnet in neuem Tab)
- Gebührenverzeichnis zur GOÄ (Anlage; Nr. 1, 410 und 420) (öffnet in neuem Tab)
- § 630c BGB – Mitwirkung der Vertragsparteien; Informationspflichten (öffnet in neuem Tab) – Abs. 3: Kosteninformation in Textform
- KBV: Bundesmantelvertrag – Ärzte (§ 18 Abs. 8) (öffnet in neuem Tab) – Fassung vom 1. April 2026
- Bundesärztekammer: IGeL – ohne Vertrag kein Honoraranspruch (öffnet in neuem Tab) – GOÄ-Ratgeber, Deutsches Ärzteblatt 2009, Heft 38 (LG Mannheim, Az. 1 S 99/07)
- Bundesärztekammer und KBV: Selbst zahlen? Ein Ratgeber zu Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) (öffnet in neuem Tab) – 2. Auflage 2012, zuletzt geändert Januar 2014; Mustervertrag im Anhang
- Verbraucherzentrale: IGeL – Rechnung und Vorkasse für Selbstzahlerleistungen (öffnet in neuem Tab) – Stand 22.04.2025
Stand der Angaben: 01.10.2026. Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung; maßgeblich sind die verlinkten Vorschriften in ihrer jeweils geltenden Fassung.
Fragen und Antworten
Prüft VXPay, ob die schriftliche Zustimmung vorliegt?
Nein. VXPay fragt vor dem Erstellen einer IGeL-Rechnung nach der schriftlichen Zustimmung und vermerkt die Bestätigung der Praxis; ob sie vorliegt oder wirksam ist, prüft VXPay nicht. Behandlungsvertrag und Zustimmung bereiten Sie wie gewohnt in der Praxis vor – VXPay erstellt dafür keine Muster.
Für welche Rechnungen gibt es das IGeL-Kennzeichen?
Für Rechnungen von Ärztinnen und Ärzten sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten. Auf Rechnungen anderer Berufsstände gibt es den Haken nicht. Die Rechnung trägt dann unter dem Titel die Zeile „Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) – Selbstzahlerleistung“ (nicht im Formular nach Anlage 2 GOZ, falls die Rechnung GOZ-Positionen enthält); in VXPay steuert das Kennzeichen die Rückfrage vor dem Erstellen und zeigt „IGeL“ neben dem Status der Rechnung.
Übernimmt VXPay das IGeL-Kennzeichen aus meinem Praxisprogramm?
Nur als Vorschlag. Trägt eine Rechnung in der PADneXt- oder PAD-Datei das Selbstzahler-Kennzeichen, zeigt VXPay in der Prüfung „IGeL“ an – bitte prüfen, denn nicht jede Selbstzahler-Rechnung ist eine IGeL. Rechnungen mit einer Vertragsart für gesetzlich Versicherte (60–69, auch Kostenerstattung) übernimmt VXPay noch nicht – die Prüfung nennt den Grund; solche IGeL-Rechnungen erfassen Sie im Rechnungsassistenten. Sollen die Rechnungen direkt erstellt werden, bestätigen Sie vorher gesammelt die schriftliche Zustimmung. Mit einer echten tomedo-Datei ist das noch nicht erprobt.
Kann die Patientin gleich am Empfang bezahlen?
Ja, mit VXPay Payments: Setzen Sie beim Erstellen „Patient ist vor Ort – direkt bezahlen“, öffnet sich der Kassenmodus mit QR-Code für das eigene Smartphone oder zur Zahlung am Praxisgerät. Gebühren fallen nur bei einer erfolgreichen Zahlung an: die Plattformgebühr von VXPay (1,5 % + 0,29 € zzgl. 19 % USt) und die Transaktionsgebühr der Zahlungsabwicklung.
Erstellt VXPay die Kosteninformation?
Auf Wunsch ja: Aus dem Rechnungsentwurf druckt VXPay eine Kosteninformation mit den geplanten Positionen und dem voraussichtlichen Betrag, ohne Unterschriftszeilen, kostenlos. Darunter steht Ihr Hinweistext – vorbelegt mit einem Beispieltext, den Sie prüfen und anpassen. Den Ausdruck speichert VXPay nicht. Die Kosteninformation ersetzt die schriftliche Zustimmung zur IGeL nicht.
Kann ich IGeL-Rechnungen getrennt auswerten?
Mit dem Zusatzpaket Praxis Pro: Die Seite „Statistiken & Controlling“ zeigt die Kennzahl „IGeL 12 Monate“ mit Umsatz, Anteil am Umsatz, Anzahl und Durchschnitt; Stornorechnungen und Gutschriften mindern den Wert. Die kostenlose Übersicht zeigt Umsatz, offene und bezahlte Beträge insgesamt.
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Registrierung, Rechnungen und Mahnwesen sind bei VXPay kostenlos – ohne Grundgebühr und ohne Vertragslaufzeit. Gebühren für Zahlungen fallen nur an, wenn eine Zahlung über VXPay Payments (online und per Überweisung auf die persönliche Zahlungs-IBAN) erfolgreich ist: die Plattformgebühr von VXPay (1,5 % + 0,29 € zzgl. 19 % USt) und die Transaktionsgebühr der Zahlungsabwicklung; beide werden automatisch einbehalten. Kostenpflichtig und optional: Zusatzpaket Praxis Pro, Briefversand je Brief, Einrichtungsservice.