VXPay

Privatliquidation für Ärztinnen und Ärzte: GOÄ-Rechnungen mit Faktor- und Begründungsprüfung erstellen

VXPay ist eine Software für die Privatabrechnung nach GOÄ im Browser: Sie wählen Ziffer und Faktor, VXPay rechnet den Betrag und verlangt über dem Schwellenwert eine Begründung. GOÄ-Rechnungen erstellen, per E-Mail versenden und mahnen ist kostenlos – ohne Grundgebühr.

Was eine GOÄ-Rechnung enthalten muss

Die Vergütung wird laut § 12 Abs. 1 GOÄ erst fällig, wenn dem Zahlungspflichtigen eine Rechnung erteilt wurde, die der Verordnung entspricht. Was darauf stehen muss, regelt § 12.

Angaben nach § 12 GOÄ bei ambulanten Leistungen – und wo sie in VXPay herkommen
Angabe laut GOÄSo in VXPay
Datum der Erbringung jeder Leistung (Abs. 2 Nr. 1)Leistungsdatum je Position, auf dem PDF an jeder Position – im Rechnungsassistenten über „+ Leistungen an mehreren Tagen“, beim Import aus dem Praxisprogramm aus der Datei; ohne eigenes Datum gilt das Leistungsdatum der Rechnung
Nummer und Bezeichnung der Leistung, gegebenenfalls mit der in der Leistungsbeschreibung genannten Mindestdauer (Abs. 2 Nr. 2)Ziffer und Leistungstext aus dem GOÄ-Katalog, Suche nach Ziffer oder Stichwort
Betrag und Steigerungssatz (Abs. 2 Nr. 2)berechnet aus Punktzahl, Punktwert und Faktor
Begründung über dem Schwellenwert (2,3; bei Leistungen nach § 5 Abs. 3 GOÄ 1,8, nach § 5 Abs. 4 GOÄ 1,15) – schriftlich, auf die einzelne Leistung bezogen, verständlich und nachvollziehbar (Abs. 3)Pflichtangabe; fehlt sie, zeigt VXPay einen GOÄ-Hinweis. Sie steht als „Begründung: …“ an der Position. Ob sie inhaltlich trägt, prüft VXPay nicht
Entschädigungen wie Wegegeld (§§ 7 bis 9 GOÄ): Betrag, Art und Berechnung (Abs. 2 Nr. 4)freie Position mit der Art „Wegegeld/Reiseentschädigung“, auf der Rechnung gesondert ausgewiesen; die Berechnung, etwa Entfernung und Tageszeit, schreiben Sie in die Beschreibung – fehlen Zahlen, zeigt VXPay einen Hinweis
Auslagen nach § 10 GOÄ: Betrag und Art; über 50 DM (laut Bundesärztekammer 25,56 €) je Auslage mit Beleg oder sonstigem Nachweis (Abs. 2 Nr. 5)freie Position mit der Art „Material & Auslagen“, gesondert unter „Auslagen“ ausgewiesen; über 25,56 € erinnert VXPay an den Beleg – hängen Sie ihn als PDF oder Foto an, sendet VXPay ihn per E-Mail mit der Rechnung und nennt ihn auf der Rechnung als Anlage
Analogleistung: „entsprechend“ mit Nummer und Bezeichnung der gleichwertigen Leistung (Abs. 4)eigene Leistung mit Häkchen „Analogleistung“; auf der Rechnung steht die Nummer der gleichwertigen Leistung, den Hinweis „entsprechend Nr. …“ mit ihrer Bezeichnung ergänzt VXPay
Leistungen auf Verlangen als solche bezeichnen (Abs. 3)Häkchen „auf Verlangen“ an der Position; der Vermerk steht auf der Rechnung

Nicht aufgeführt: der Minderungsbetrag nach § 6a GOÄ bei stationären und teilstationären Leistungen (Abs. 2 Nr. 3).

Eine Diagnose verlangt § 12 Abs. 2 GOÄ nicht. Versand- und Portokosten für die Arztrechnung dürfen laut § 10 Abs. 3 GOÄ nicht berechnet werden. Muster und Erläuterungen: Pflichtangaben einer Privatrechnung.

GOÄ-Rechnung erstellen: So rechnet VXPay

Jede Leistung im Gebührenverzeichnis hat eine Punktzahl. Punktzahl mal Punktwert ergibt den Gebührensatz, auch Einfachsatz genannt; der Punktwert beträgt laut § 5 Abs. 1 GOÄ 5,82873 Cent. Mit dem Steigerungsfaktor multipliziert entsteht die Gebühr, Bruchteile werden kaufmännisch gerundet.

VXPay rechnet genau so, und zwar auf dem Server – ein im Browser angezeigter Preis gelangt nicht ungeprüft auf die Rechnung. Gerundet wird erst der Betrag der Gebühr, nicht schon der Einfachsatz: VXPay multipliziert den ungerundeten Einfachsatz (bei Nr. 1: 80 × 5,82873 Cent = 466,2984 Cent) mit dem Faktor. Deshalb ergibt Nr. 1 zum 3,5-fachen Satz 16,32 €; wer mit dem gerundeten Einfachsatz nachrechnet (4,66 € × 3,5), kommt auf 16,31 €.

Nr. 1 GOÄ (Beratung, 80 Punkte, Einfachsatz 4,66 €) bei verschiedenen Faktoren
FaktorBetragVoraussetzung laut GOÄIn VXPay
1,04,66 €keine Begründung nötigBetrag wird berechnet
2,310,72 €keine Begründung nötig (Schwellenwert)Betrag wird berechnet
2,813,06 €schriftliche Begründung (§ 12 Abs. 3)Begründung gefordert, steht auf der Rechnung (fehlt sie: GOÄ-Hinweis)
3,516,32 €Begründung; Höchstsatz (§ 5 Abs. 1)Begründung gefordert (fehlt sie: GOÄ-Hinweis)
4,018,65 €Vereinbarung nach § 2 GOÄBestätigung mit Datum, Vermerk „Abweichende Vereinbarung nach § 2 GOÄ vom …“; ohne Vereinbarung ein GOÄ-Hinweis

Beträge mit dem ungerundeten Einfachsatz berechnet. Für Leistungen der Abschnitte A, E, M und O lässt § 2 Abs. 3 GOÄ keine abweichende Vereinbarung zu – Faktoren über dem Höchstsatz zeigt VXPay dort als GOÄ-Hinweis. Mit einer Vereinbarung nach § 2 verlangt VXPay keine Begründung; laut § 12 Abs. 3 GOÄ kann der Zahlungspflichtige sie in bestimmten Fällen verlangen.

Beispielrechnung (fiktiv): Beratung und symptombezogene Untersuchung
Nr.LeistungPunkteFaktorBetrag
1Beratung – auch mittels Fernsprecher –802,310,72 €
5Symptombezogene Untersuchung
Begründung: erhöhter Zeitaufwand, Untersuchung mit Dolmetscherin
802,813,06 €
Gesamtbetrag23,78 €

Fiktives Beispiel, keine Formulierungsvorlage: Eine Begründung muss sich laut § 12 Abs. 3 GOÄ auf die einzelne Leistung beziehen. Ob sie im Einzelfall trägt, prüft VXPay nicht.

Diese Rechnung rechnet VXPay für Sie

Nr. 1 und Nr. 5 über die Suche wählen (nach Ziffer oder Stichwort), Faktor eintragen: VXPay rechnet die Beträge, verlangt beim Faktor 2,8 die Begründung und zeigt die fertige Rechnung als PDF-Vorschau. GOÄ-Rechnungen kostenlos erstellen →

Die drei Gebührenrahmen der GOÄ

Welcher Rahmen gilt, hängt von der Leistung ab. VXPay nimmt Schwellenwert und Höchstsatz der jeweiligen Leistung aus dem Katalog.

Gebührenrahmen nach § 5 GOÄ
LeistungenRahmenBegründung nötig über
übrige Leistungen, zum Beispiel Beratungen und Untersuchungen (§ 5 Abs. 1 und 2)1,0- bis 3,5-fach2,3-fach
in den Abschnitten A, E und O genannte Leistungen (§ 5 Abs. 3)1,0- bis 2,5-fach1,8-fach
Abschnitt M und Nr. 437 (§ 5 Abs. 4)1,0- bis 1,3-fach1,15-fach

Wann ein höherer Faktor gerechtfertigt ist, erklärt der Ratgeber GOÄ-Steigerungsfaktor.

Standard- und Basistarif prüft VXPay nicht

Für Leistungen, die im brancheneinheitlichen Standardtarif versichert sind, begrenzt § 5b GOÄ die Gebühren auf das 1,7-fache (Abschnitte A, E und O: 1,3-fach, Abschnitt M: 1,1-fach); für die Versorgung durch Vertragsärztinnen und Vertragsärzte nennt § 75 Abs. 3a SGB V das 1,8-fache (A, E und O: 1,38-fach, Abschnitt M und Nr. 437: 1,16-fach). Im Basistarif gilt seit dem 01.04.2010 die Vereinbarung von PKV-Verband und Kassenärztlicher Bundesvereinigung nach § 75 Abs. 3b SGB V: das 1,2-fache, für die Abschnitte A, E und O das 1,0-fache, für Abschnitt M und Nr. 437 das 0,9-fache – die geltende Fassung nennt Ihre Kassenärztliche Vereinigung. VXPay prüft immer gegen die Werte nach § 5 GOÄ – diese Tarifgrenzen beachten Sie selbst.

Begründung und Honorarvereinbarung: was VXPay prüft – und was bei Ihnen bleibt

kostenlos

Das prüft VXPay für jede Praxis

  • Faktor über dem Schwellenwert: Begründung gefordert (außer bei bestätigter Vereinbarung nach § 2), sie steht auf der Rechnung; fehlt sie, ein GOÄ-Hinweis.
  • Faktor über dem Höchstsatz: mit Ihrer Bestätigung einer Vereinbarung nach § 2 GOÄ und deren Datum, das nicht nach dem Leistungsdatum liegen darf – mit Vermerk auf der Rechnung und im Verlauf; ohne Vereinbarung ein GOÄ-Hinweis.
  • Leistungen der Abschnitte A, E, M und O: Faktoren über dem Höchstsatz sind ein GOÄ-Hinweis (§ 2 Abs. 3 GOÄ lässt keine Vereinbarung zu).
  • Rechnungen mit GOÄ-Hinweisen erstellt VXPay nur nach Ihrer Bestätigung „Ja, ich weiß“ – mit Ihrem Namen im Verlauf der Rechnung.

Das bleibt bei Ihnen

  • ob die Begründung inhaltlich trägt – VXPay prüft nur, dass sie vorhanden ist
  • ob die Vereinbarung wirksam ist: laut § 2 Abs. 2 GOÄ persönliche Absprache im Einzelfall vor der Leistung, ein Schriftstück mit Nummer, Bezeichnung, Steigerungssatz, vereinbartem Betrag und dem Hinweis auf eine möglicherweise nicht vollständige Erstattung, ohne weitere Erklärungen, Abdruck für den Zahlungspflichtigen
  • dass Notfall- und akute Schmerzbehandlungen nicht von einer Vereinbarung abhängig gemacht werden (§ 2 Abs. 1 GOÄ)
  • Ausschlüsse zwischen Ziffern, etwa Nr. 5 neben Nr. 6 bis 8 – die hier genannten Prüfungen erfassen sie nicht

Mehr dazu im Ratgeber Honorarvereinbarung nach § 2 GOÄ.

Analogleistungen, Zuschläge und Prozentpositionen

Selbständige ärztliche Leistungen, die nicht im Gebührenverzeichnis stehen, können laut § 6 Abs. 2 GOÄ entsprechend einer nach Art, Kosten- und Zeitaufwand gleichwertigen Leistung berechnet werden. § 12 Abs. 4 GOÄ verlangt dann eine verständliche Beschreibung mit „entsprechend“ sowie Nummer und Bezeichnung der gleichwertigen Leistung. In VXPay legen Sie Analogleistungen als eigene Leistung mit dem Häkchen „Analogleistung“ an; auf der Rechnung steht die Nummer der gleichwertigen Leistung, den Hinweis „entsprechend Nr. …“ ergänzt VXPay. Welche Leistung gleichwertig ist, entscheiden Sie – siehe Analogbewertung nach GOÄ.

Zuschläge (A bis K sowie Nr. 440 bis 449) stellt der Rechnungsassistent auf den einfachen Satz. Prozentpositionen wie Nr. 441 oder 5298 berechnet VXPay aus der Bezugsleistung, die davor auf der Rechnung steht.

IGeL und Selbstzahler: Rechnung sofort erstellen

Leistungen über das Maß einer medizinisch notwendigen Versorgung hinaus dürfen laut § 1 Abs. 2 GOÄ nur berechnet werden, wenn sie auf Verlangen des Zahlungspflichtigen erbracht wurden; § 12 Abs. 3 GOÄ verlangt, sie auf der Rechnung als solche zu bezeichnen. Weiß die Praxis, dass die Kosten nicht sicher vollständig von Dritten übernommen werden, oder gibt es dafür hinreichende Anhaltspunkte, muss sie laut § 630c Abs. 3 BGB vor Beginn der Behandlung in Textform über die voraussichtlichen Kosten informieren. Mehr im Ratgeber IGeL und Selbstzahler abrechnen; wie VXPay dabei hilft, zeigt IGeL-Abrechnung mit VXPay.

Vor der Behandlung druckt VXPay aus dem Rechnungsentwurf eine Kosteninformation mit den geplanten Positionen und dem voraussichtlichen Betrag – kostenlos. Der Hinweistext darunter ist vorbelegt mit einem Beispieltext, den Sie prüfen und anpassen. Nach der Behandlung erstellen Sie aus demselben Entwurf die Rechnung. Die schriftliche Zustimmung zur IGeL bleibt auf Papier – diese Kosteninformation ersetzt sie nicht.

kostenlos

IGeL-Kennzeichen

Zahlt ein gesetzlich versicherter Patient eine IGeL selbst, setzen Sie im Rechnungsassistenten „IGeL – gesetzlich versichert, zahlt selbst“. Vor dem Erstellen fragt VXPay nach der schriftlichen Zustimmung, die Praxen mit Kassenzulassung laut § 18 Abs. 8 BMV-Ä vorher einholen, und vermerkt die Bestätigung der Praxis; ob sie vorliegt oder wirksam ist, prüft VXPay nicht.

kostenlos

„Auf Verlangen“ und Textvorlagen

Positionen, die auf Verlangen erbracht wurden, kennzeichnen Sie im Rechnungsassistenten mit dem Häkchen „auf Verlangen“; der Vermerk steht dann an der Position auf der Rechnung. Ob eine Leistung medizinisch notwendig war, erkennt VXPay nicht – das entscheiden Sie. Rechnungstexte, etwa für Selbstzahler, legen Sie einmal an und übernehmen sie mit einem Klick.

mit VXPay Payments

Vor Ort bezahlen

Ist der Patient noch am Empfang, wählen Sie beim Erstellen „Patient ist vor Ort – direkt bezahlen“: Der Kassenmodus zeigt einen QR-Code für das eigene Smartphone, oder der Patient zahlt direkt am Praxis-Tablet. Die Rechnung ist dann schon erstellt, bezahlt wird der offene Betrag.

Angestellte Ärztinnen und Ärzte, Gemeinschaftspraxis, MVZ

Die Praxis stellt die Rechnung

Rechnungssteller ist in VXPay immer die Praxis – mit ihrer Steuernummer, Bankverbindung und ihrem Zahlungskonto. Wer behandelt hat, steht als „Behandlung durch …“ darauf. Mehrere Behandler sind kostenlos, Umsatz und offene Beträge sehen Sie je Behandler.

Mehrere Berufsstände

Arbeiten etwa Ärztin und Heilpraktikerin in einer Praxis, wählen Sie beide Berufsstände. Jede Rechnung gehört zu einem Berufsstand und wird in den Auswertungen getrennt geführt.

Standorte und Team

Auf Wunsch stehen Anschrift und Logo des Standorts auf der Rechnung, Bank- und Steuerdaten bleiben die der Praxis. Rollen regeln, wer was darf; Kosten je Teammitglied gibt es nicht. Mehr unter Team und Standorte.

Wer im eigenen Namen liquidieren darf, hängt von Organisationsform und Verträgen ab – im Zweifel klären Sie das mit Ihrer Ärztekammer oder einer Rechtsberatung. Wer auf eigene Rechnung abrechnet, etwa in einer Praxisgemeinschaft, legt in VXPay eine eigene Praxis mit eigenem Zahlungskonto an.

Rechnungen aus dem Praxisprogramm übernehmen

VXPay ersetzt Ihr Praxisverwaltungssystem nicht – es gibt keine Patientenakte und keine Terminverwaltung. Es übernimmt die Privatrechnungen, kostenlos für jede Praxis.

Exportieren Sie die Privatabrechnung aus Ihrem Praxisprogramm unverschlüsselt als PADneXt- oder PAD-Datei – sofern Ihr Programm diese Formate ausgibt – und laden Sie sie in VXPay hoch.

  • Vorschau mit Empfänger, Leistungen und Prüfergebnis je Rechnung – angelegt wird nichts ohne Ihre Bestätigung
  • dieselben Regeln wie im Assistenten: Katalogpreise, Begründung über dem Schwellenwert, § 2-Vereinbarung über dem Höchstsatz
  • VXPay rechnet nach und zeigt Abweichungen zum Betrag aus dem Praxisprogramm
  • das Datum jeder Position bleibt erhalten; Diagnosen übernimmt VXPay nicht
  • gibt es für denselben Patienten am selben Tag schon eine Rechnung, zeigt VXPay beide im Vergleich und übernimmt erst nach Ihrer Entscheidung

Ablauf und Grenzen: Rechnungen aus dem Praxisprogramm.

Bezahlt werden: Zahlungslink, QR-Code oder GiroCode

Mit aktiviertem VXPay Payments trägt jede neue Rechnung Zahlungslink und QR-Code, die Rechnungs-E-Mail einen Bezahl-Button. Patienten zahlen ohne Konto und App – per Kartenzahlung und, je nach Gerät und Zahlungskonto, mit Apple Pay, Google Pay oder weiteren Zahlarten. Bestätigt der Zahlungsdienstleister die Zahlung, springt die Rechnung auf „bezahlt“. Mehr zur Onlinezahlung.

Ohne Onlinezahlung druckt VXPay einen GiroCode (EPC-QR-Code für die Banking-App) auf die Rechnung, sofern Ihre IBAN hinterlegt ist; den Zahlungseingang markieren Sie dann selbst. Per E-Mail senden Sie Rechnungen kostenlos direkt aus VXPay, mit Link zum PDF und Antworten an die Adresse der Praxis. Auf Wunsch gehen sie per Post, je Brief kostenpflichtig (Briefversand).

Bleibt eine Rechnung offen, mahnt VXPay automatisch, sobald Sie das Mahnwesen eingeschaltet haben – kostenlos für jede Praxis. Stufen, Fristen, Texte und etwaige Mahngebühren legen Sie selbst fest; mit VXPay Payments trägt jedes Mahnschreiben Bezahllink und QR-Code. Überweisungen auf Ihr Praxiskonto erkennt VXPay nicht von selbst: Solche Rechnungen markieren Sie als bezahlt; ist eine Zahlung noch unklar, setzen Sie die Mahnungen für die Rechnung aus. Mehr zum Mahnwesen und dazu, was hilft, wenn ein Patient nicht zahlt.

Optional: Zusatzpaket Praxis Pro

Das Zusatzpaket Praxis Pro ist optional (9,90 € netto im Monat bei monatlicher Buchung). Enthalten: Controlling, Buchhaltungs-Anbindung, GOÄ/GOZ-Abrechnungsprüfung, Begründungs-Bausteine, Erstattungsprobleme auswerten, Liquiditätsvorschau, GoBD-Export. Die GOÄ/GOZ-Abrechnungsprüfung gibt Hinweise mit Wortlaut und Fundstelle und ersetzt keine abrechnungsrechtliche Beratung. Die Prüfungen von Begründung, Höchstsatz und § 2-Vereinbarung auf dieser Seite gelten ohne Paket für jede Praxis.

Software für die Privatabrechnung: so starten Sie

  1. Konto eröffnen

    Registrieren mit Name, E-Mail-Adresse und Passwort – keine Kreditkarte nötig.

  2. Berufsstand „Arzt / Ärztin“ wählen

    Im Einrichtungsassistenten Berufsstand, Praxisdaten, Umsatzsteuer-Modus, Bankverbindung und Logo hinterlegen – jeder Schritt lässt sich überspringen und später nachholen.

  3. Erste GOÄ-Rechnung

    Empfänger, Leistungsdatum und Leistungen eintragen, PDF-Vorschau prüfen; erst beim Erstellen vergibt VXPay die Rechnungsnummer. Korrigiert wird per Stornorechnung (Rechnung stornieren).

  4. Optional: VXPay Payments aktivieren

    Die Einrichtung dauert meist 10 bis 15 Minuten, danach prüft der Zahlungsdienstleister Ihre Angaben, meist innerhalb von ein bis drei Werktagen.

Was kostet die Privatliquidation mit VXPay?

ohne Grundgebühr

Kostenlos für jede Praxis

Keine Grundgebühr, keine Vertragslaufzeit, keine Kreditkarte für die Registrierung. Kostenlos sind GOÄ-Rechnungen (PDF mit eingebetteter E-Rechnung), E-Mail-Versand, Mahnwesen, Import aus dem Praxisprogramm, CSV-Massenanlage, Vorlagen, mehrere Behandler und Standorte sowie der Buchhaltungsexport.

je erfolgreicher Zahlung

Gebühren nur bei Zahlungen über VXPay Payments

Nur bei einer erfolgreichen Zahlung über VXPay Payments (online und per Überweisung auf die persönliche Zahlungs-IBAN) fallen die Plattformgebühr von VXPay (1,5 % + 0,29 € zzgl. 19 % USt) und die Transaktionsgebühr der Zahlungsabwicklung an; beide werden vom Zahlungseingang einbehalten. Bei 100,00 € beträgt die Plattformgebühr zum Beispiel 2,13 € brutto. Die Plattformgebühr ist nicht erstattungsfähig, auch nicht bei Storno. Keine Zahlung über VXPay Payments, keine Zahlungsgebühren.

Optional und kostenpflichtig: Zusatzpaket Praxis Pro (9,90 € netto im Monat bei monatlicher Buchung), Briefversand (1,20 € brutto je einseitigem Brief), Einrichtungsservice (einmalig 199,00 € netto).

Alle Kosten im Überblick: Preise.

Quellen

Stand der Angaben: 08.10.2026. Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung; maßgeblich sind die verlinkten Vorschriften in ihrer jeweils geltenden Fassung.

Fragen und Antworten

Ist der GOÄ-Katalog in VXPay aktuell?

VXPay führt das Gebührenverzeichnis der GOÄ derzeit mit 2.777 aktiven Positionen. Es wird automatisch mit der Anlage zur GOÄ auf gesetze-im-internet.de abgeglichen, alle 7 Tage – zuletzt am 09.10.2026. Entfallene Ziffern werden deaktiviert, nicht gelöscht; bestehende Rechnungen behalten ihren Bezug. Für die Wahl von Ziffer und Faktor bleibt Ihre Praxis verantwortlich.

Ist VXPay schon auf die neue GOÄ vorbereitet?

Eine neue GOÄ ist nicht in Kraft. Laut Bundesärztekammer haben Bundesärztekammer und PKV-Verband dem Bundesgesundheitsministerium im Juli 2026 eine aktualisierte Fassung ihres gemeinsamen Entwurfs übermittelt; das Ministerium bereitet den Referentenentwurf vor, ein Inkrafttreten zum 01.01.2028 hält die Kammer für realistisch. VXPay rechnet nach der geltenden GOÄ. Wie und wann VXPay eine künftige Fassung abbildet, steht heute nicht fest.

Kann ich VXPay ohne Onlinezahlung nutzen?

Ja, VXPay Payments ist optional. Ohne Onlinezahlung trägt die Rechnung Ihre Bankverbindung und – bei hinterlegter IBAN – einen GiroCode für die Banking-App. Überweisungen auf Ihr Praxiskonto erkennt VXPay nicht von selbst – den Zahlungseingang markieren Sie mit einem Klick als bezahlt.

Gehört die Diagnose auf die GOÄ-Rechnung?

§ 12 Abs. 2 GOÄ nennt die Diagnose nicht als Pflichtangabe; private Krankenversicherungen und Beihilfestellen können für die Erstattung aber eine Diagnose verlangen. In VXPay tragen Sie sie bei Bedarf im optionalen Feld „Diagnose“ ein – nur auf dieser Rechnung; aus Vorlagen, Kopien oder der Datei des Praxisprogramms übernimmt VXPay keine Diagnose in dieses Feld. Wer die Rechnung erhält, liest die Diagnose mit; auch Leistungsbezeichnungen und Freitexte können Gesundheitsdaten sein.

Wie korrigiere ich eine GOÄ-Rechnung, die schon erstellt ist?

Eine erstellte Rechnung mit Nummer ist in VXPay unveränderlich. Sie stornieren sie mit Angabe eines Grundes; VXPay erzeugt automatisch eine Stornorechnung mit eigener Nummer, allen Positionen mit negativen Beträgen und Verweis auf das Original. Danach erstellen Sie die richtige Rechnung neu. Entwürfe ohne Nummer lassen sich dagegen jederzeit ändern oder löschen. Die Plattformgebühr einer bereits erfolgten Zahlung über VXPay Payments wird bei einem Storno nicht erstattet.

Kann ich mehrere Behandlungstermine auf eine Rechnung schreiben?

Ja. § 12 Abs. 2 GOÄ verlangt das Datum jeder Leistung – in VXPay kann deshalb jede Position ihr eigenes Leistungsdatum tragen: im Rechnungsassistenten über „+ Leistungen an mehreren Tagen“, beim CSV-Import über die gleiche Referenz mit dem Datum je Zeile, beim Import aus dem Praxisprogramm (PADneXt oder PAD) aus der Datei. Die Rechnung nennt dann den Leistungszeitraum und das Datum an jeder Position. Lieber je Termin eine Rechnung? Dann übernimmt „Wie zuletzt“ die Positionen der letzten Rechnung des Patienten.

Jetzt kostenlos starten

Registrierung, Rechnungen und Mahnwesen sind bei VXPay kostenlos – ohne Grundgebühr und ohne Vertragslaufzeit. Gebühren für Zahlungen fallen nur an, wenn eine Zahlung über VXPay Payments (online und per Überweisung auf die persönliche Zahlungs-IBAN) erfolgreich ist: die Plattformgebühr von VXPay (1,5 % + 0,29 € zzgl. 19 % USt) und die Transaktionsgebühr der Zahlungsabwicklung; beide werden automatisch einbehalten. Kostenpflichtig und optional: Zusatzpaket Praxis Pro, Briefversand je Brief, Einrichtungsservice.

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