Analogbewertung nach § 6 GOÄ: Leistungen ohne eigene Ziffer analog abrechnen
Viele neuere Untersuchungs- und Behandlungsmethoden stehen nicht im Gebührenverzeichnis der GOÄ. § 6 Abs. 2 GOÄ erlaubt dann, sie analog nach einer gleichwertigen Leistung zu berechnen – mit klaren Regeln für die Auswahl und für die Rechnung. Dieser Ratgeber zeigt, wann eine Analogbewertung passt, was die herangezogene Nummer vorgibt, wie die Position nach § 12 Abs. 4 GOÄ aussehen muss und wo Sie die Analogbewertungen der Bundesärztekammer finden.
Was „analog“ in der GOÄ bedeutet
Gebühren sind laut § 4 Abs. 1 GOÄ Vergütungen für die im Gebührenverzeichnis genannten ärztlichen Leistungen. Damit auch Leistungen berechnet werden können, die dort fehlen, enthält § 6 Abs. 2 GOÄ eine Öffnung.
„Selbständige ärztliche Leistungen, die in das Gebührenverzeichnis nicht aufgenommen sind, können entsprechend einer nach Art, Kosten- und Zeitaufwand gleichwertigen Leistung des Gebührenverzeichnisses berechnet werden.“
Die Bundesärztekammer spricht von einem Selbstergänzungsrecht der Ärztin oder des Arztes. Hintergrund: Die GOÄ wird nach ihrer Darstellung nur in großen und unregelmäßigen Abständen durch Änderungsverordnungen aktualisiert, und der medizinische Fortschritt lässt sich darin nicht kurzfristig abbilden. Mit der Vierten Änderungsverordnung zum 1. Januar 1996 wurden die bis dahin empfohlenen Analogbewertungen weitgehend in das Gebührenverzeichnis aufgenommen; seither hat die Bundesärztekammer weitere Analogbewertungen beschlossen. Im vertragsärztlichen Bereich ist das anders: Dort sind nur Leistungen berechnungsfähig, die im EBM stehen.
Wichtig für alles Weitere: Eine Analogbewertung schafft keine neue Gebührennummer. Berechnet wird eine vorhandene Nummer des Gebührenverzeichnisses – eben „entsprechend“. Deshalb bestimmt die herangezogene Nummer den Betrag und die Regeln, und deshalb muss sie auf der Rechnung stehen.
Dieselbe Idee findet sich in der GOZ und in der GOP: Zahnärztinnen und Zahnärzte können selbstständige Leistungen, die im Gebührenverzeichnis fehlen, nach § 6 Abs. 1 GOZ entsprechend einer gleichwertigen GOZ-Leistung berechnen – gibt es dort keine, entsprechend einer gleichwertigen Leistung aus den in § 6 Abs. 2 GOZ genannten Teilen des GOÄ-Gebührenverzeichnisses. Auf der Rechnung verlangt § 10 Abs. 4 GOZ dieselben Angaben wie die GOÄ. Für Psychologische Psychotherapeutinnen und -therapeuten gilt § 1 Abs. 2 GOP – mehr dazu im Abschnitt „GOÄ analog in der Psychotherapie“ weiter unten.
GOÄ analog abrechnen: drei Voraussetzungen
Eine Analogbewertung kommt nur in Betracht, wenn alle drei Bedingungen des § 6 Abs. 2 GOÄ erfüllt sind.
Selbständige Leistung
Unselbständige Teilschritte einer anderen Leistung oder bloße Abwandlungen einer vorhandenen Leistung sind laut Bundesärztekammer nicht analog berechnungsfähig. § 4 Abs. 2a GOÄ ergänzt: Für eine Leistung, die Bestandteil oder besondere Ausführung einer anderen berechneten Leistung ist, gibt es keine eigene Gebühr.
Nicht im Gebührenverzeichnis
Steht die Leistung schon im Verzeichnis, wird die vorhandene Nummer berechnet. Bei Verfahren, die schon bei Inkrafttreten der GOÄ bekannt waren, und bei Leistungen, die nur im EBM eine eigene Position haben, empfiehlt die Bundesärztekammer eine besonders sorgfältige Prüfung – oft handelt es sich nur um eine Abwandlung.
Gleichwertig nach Art, Kosten und Zeitaufwand
Maßgeblich ist, was die Leistung technisch verlangt, wie schwierig sie im Durchschnitt ist, was sie kostet und wie lange sie dauert. Dasselbe Behandlungsziel allein macht zwei Leistungen nicht gleichwertig.
Die Bundesärztekammer nennt ein Beispiel: Eine außergewöhnlich zeitaufwendige Beratung von 30 Minuten bleibt eine Beratung nach Nr. 3 – sie wird nicht analog nach einer anderen Nummer berechnet. Den höheren Aufwand bilden Sie über den Steigerungsfaktor innerhalb des Gebührenrahmens ab (§ 5 GOÄ, über dem Schwellenwert mit Begründung) oder über eine abweichende Vereinbarung nach § 2 GOÄ, die vor der Leistung getroffen wird. Mehr dazu in den Ratgebern GOÄ-Steigerungsfaktor und Honorarvereinbarung nach § 2 GOÄ.
Die gleichwertige Leistung finden: so gehen Sie vor
Die Bundesärztekammer beschreibt die Suche nach der passenden Nummer als „Abgriffverfahren“. Diese Reihenfolge hilft, nichts zu übersehen.
- Gebührenverzeichnis durchsuchen
Prüfen Sie zuerst, ob die Leistung als eigene Nummer oder als Bestandteil einer anderen Leistung schon erfasst ist. Dann gibt es keine Analogbewertung, sondern die vorhandene Nummer.
- Empfehlungen der Bundesärztekammer prüfen
Für viele neuere Verfahren gibt es bereits Analogbewertungen oder Abrechnungsempfehlungen (Übersicht weiter unten). Sie erleichtern die Wahl und sind bei Kostenträgern bekannt.
- Nächstähnliche Leistung wählen
Gesucht ist eine Nummer, die der erbrachten Leistung in technischer Durchführung, Zeitaufwand, Schwierigkeitsgrad und Kosten möglichst nahekommt. Eine Nummer aus demselben Abschnitt hat laut Bundesärztekammer Vorrang; ein anderes Kapitel ist zulässig, wenn es besser passt. Auch die Summe mehrerer Nummern ist nach ihrer Darstellung theoretisch möglich.
- Nach der Art bewerten, nicht nach dem Ziel
Beispiel der Bundesärztekammer: Der Verschluss eines Vorhof- oder Ventrikelseptumdefekts per Herzkatheter lässt sich aus der interventionellen Radiologie (Abschnitt O I) herleiten, nicht aus der offenen Herzchirurgie (Abschnitt L XIII) – auch wenn beide dasselbe Ziel haben.
- Überlegungen festhalten
Notieren Sie, warum Sie die Nummer für gleichwertig halten. Fragt die Patientin, der Patient oder die Versicherung nach, können Sie die Wahl nachvollziehbar erläutern.
Was die Analogleistung von der herangezogenen Nummer übernimmt
Weil keine neue Nummer entsteht, gelten laut Bundesärztekammer die Rahmenbedingungen der herangezogenen Leistung weiter – sie werden „vererbt“. Das betrifft weit mehr als den Betrag.
| Rahmenbedingung | Was das heißt | Beispiel |
|---|---|---|
| Punktzahl | bestimmt den Gebührensatz: Punktzahl × Punktwert | Nr. 801: 250 Punkte, einfach 14,57 € |
| Gebührenrahmen | Schwellenwert und Höchstsatz der herangezogenen Nummer gelten | Nr. 855 steht in der Liste des Abschnitts A: bis 2,5-fach, Begründung schon über 1,8 |
| Mindestdauer | muss erreicht sein und gehört in die Bezeichnung auf der Rechnung | Nr. 269a: Akupunktur mit einer Mindestdauer von 20 Minuten, je Sitzung |
| Ausschlüsse | was neben der herangezogenen Nummer nicht berechnungsfähig ist, gilt auch neben der Analogleistung | neben Nr. 801 nicht: Nr. 4, 8, 715 bis 718, 825, 826, 830 und 1400 |
| Häufigkeit und Höchstwerte | Grenzen je Sitzung, Behandlungsfall oder Kalender(halb)jahr | Empfehlungen können eigene Grenzen ergänzen, etwa „einmal je Kalendertag“ |
| Teilnehmerzahl | Einzel- oder Gruppenbehandlung der herangezogenen Nummer bleibt maßgeblich | Nr. 870: Verhaltenstherapie, Einzelbehandlung |
| Zuschläge | ein analog verwendeter Zuschlag setzt die zugehörige Grundleistung voraus | die ambulanten Zuschläge nach Abschnitt C VIII sind laut Bundesärztekammer abschließend |
Punktzahlen, Ausschlüsse und Leistungslegenden laut Anlage zur GOÄ; Einordnung nach den Hinweisen der Bundesärztekammer. Beträge nach Punktzahl × Punktwert, kaufmännisch gerundet.
Beim Gebührenrahmen wirkt sich das besonders deutlich aus. Die Bundesärztekammer formuliert es so: Eine herangezogene Nummer mit technischem Gebührenrahmen ist auch bei analoger Berechnung ohne Begründung nur bis zum 1,8-fachen steigerungsfähig. Welcher Rahmen gilt, entscheidet also die gewählte Nummer – nicht der Abschnitt, in dem die neue Leistung fachlich stünde.
So steht die Analogleistung auf der Rechnung (§ 12 Abs. 4 GOÄ)
„Wird eine Leistung nach § 6 Abs. 2 berechnet, ist die entsprechend bewertete Leistung für den Zahlungspflichtigen verständlich zu beschreiben und mit dem Hinweis ‚entsprechend‘ sowie der Nummer und der Bezeichnung der als gleichwertig erachteten Leistung zu versehen.“ – § 12 Abs. 4 GOÄ
Die Regel dient der Transparenz: Wer die Rechnung bezahlt, soll prüfen können, ob die herangezogene Leistung gleichwertig ist. Die Bundesärztekammer empfiehlt, den Hinweis „entsprechend“ um den Paragrafen zu ergänzen („entsprechend § 6 Abs. 2 GOÄ“) und die Originalbezeichnung der herangezogenen Leistung aufzuführen – gegebenenfalls sinnvoll gekürzt, aber ohne Angaben wie die Mindestdauer wegzulassen. Auch § 12 Abs. 2 Nr. 2 GOÄ verlangt, eine in der Leistungsbeschreibung genannte Mindestdauer anzugeben.
| Bestandteil | Beispiel | Grundlage |
|---|---|---|
| Leistungsdatum | 24.09.2026 | § 12 Abs. 2 Nr. 1 GOÄ |
| Nummer der gleichwertigen Leistung | 801 | § 12 Abs. 4 GOÄ |
| Verständliche Beschreibung der erbrachten Leistung | Erhebung des aktuellen psychischen Befundes | § 12 Abs. 4 GOÄ |
| Hinweis „entsprechend“ | entsprechend § 6 Abs. 2 GOÄ | § 12 Abs. 4 GOÄ; Paragrafenhinweis empfohlen von der Bundesärztekammer |
| Bezeichnung der gleichwertigen Leistung | Eingehende psychiatrische Untersuchung – gegebenenfalls unter Einschaltung der Bezugs- und/oder Kontaktperson – | § 12 Abs. 4 GOÄ |
| Steigerungsfaktor und Betrag | 2,3-fach · 33,52 € | § 12 Abs. 2 Nr. 2 GOÄ |
| Begründung | nur wenn der Faktor über dem Schwellenwert liegt (hier 2,3) | § 12 Abs. 3 GOÄ |
Fiktives Beispiel nach den gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen zu neuen psychotherapeutischen Leistungen (Erhebung des aktuellen psychischen Befundes analog Nr. 801). Die Reihenfolge von Beschreibung, Hinweis und Originalbezeichnung folgt der Darstellung der Bundesärztekammer.
- Analoge Laborleistungen: Nach den Allgemeinen Bestimmungen zu Abschnitt M (Nr. 8) ist die nach Art, Kosten- und Zeitaufwand zutreffendste Nummer aus den Abschnitten M II bis M IV zu verwenden und in der Rechnung durch ein vorangestelltes „A“ als Analogabrechnung zu kennzeichnen.
- Analogbewertungen der Bundesärztekammer: Sie tragen ein großes „A“ mit einer Platzhalternummer, die sie dem Fachkapitel zuordnet. Diese Nummer auf der Rechnung zu verwenden, ist laut Bundesärztekammer möglich, aber nicht vorgeschrieben – und sie ersetzt nie die Beschreibung und die Nummer der tatsächlich herangezogenen GOÄ-Leistung.
- Eigene Kürzel: Zusätze wie „A 558“ oder „2381a“ hält die Bundesärztekammer für unzulässig. Praxisinterne Eingabekürzel sollten deshalb nicht auf der Rechnung erscheinen; nach Einschätzung der Bundesärztekammer kann ein Verstoß gegen § 12 GOÄ die Fälligkeit der Rechnung gefährden.
Die übrigen Pflichtangaben einer Privatrechnung – von der Anschrift bis zur Begründung – fasst der Ratgeber Pflichtangaben der Privatrechnung zusammen.
Rechenbeispiele: drei Analogpositionen durchgerechnet
Der Betrag entsteht wie bei jeder GOÄ-Leistung: Punktzahl der herangezogenen Nummer × Punktwert (5,82873 Cent) × Steigerungsfaktor. Den Faktor wählen Sie innerhalb des Rahmens dieser Nummer.
| Erbrachte Leistung (Beispiel) | entsprechend | Punkte | Gebührenrahmen | Einfachsatz | Am Schwellenwert |
|---|---|---|---|---|---|
| Erhebung des aktuellen psychischen Befundes | Nr. 801 | 250 | 1,0–3,5, Schwellenwert 2,3 | 14,57 € | 33,52 € (2,3-fach) |
| Durchführung, Auswertung und Besprechung einer psychologischen Testbatterie (mindestens drei Testverfahren), je Testbatterie | Nr. 855 (Abschnitt A) | 722 | 1,0–2,5, Schwellenwert 1,8 | 42,08 € | 75,75 € (1,8-fach) |
| Laserakupunktur zur Schmerzbehandlung (Mindestdauer 20 Minuten), je Sitzung | Nr. 269a | 350 | 1,0–3,5, Schwellenwert 2,3 | 20,40 € | 46,92 € (2,3-fach) |
Zeilen 1 und 2 nach den gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen zu neuen psychotherapeutischen Leistungen (gültig ab 01.07.2024), Zeile 3 nach einem Darstellungsbeispiel aus dem GOÄ-Ratgeber der Bundesärztekammer. Beträge nach Punktzahl × Punktwert × Faktor, erst am Ende kaufmännisch gerundet. Keine Empfehlung für einen bestimmten Faktor.
Zeile 2 zeigt, wie stark die „Vererbung“ wirkt: Nr. 855 gehört zu den Nummern, die Abschnitt A der GOÄ dem niedrigeren Gebührenrahmen zuordnet. Wer eine Testbatterie entsprechend Nr. 855 berechnet, bewegt sich im Gebührenrahmen bis zum 2,5-fachen und muss schon über dem 1,8-fachen schriftlich begründen – bei Nr. 801 liegen diese Grenzen bei 3,5 und 2,3. Und Zeile 3 zeigt die Mindestdauer: Wer entsprechend Nr. 269a berechnet, übernimmt deren 20 Minuten und nennt sie in der Bezeichnung auf der Rechnung.
Analogziffern der Bundesärztekammer: wo Sie Empfehlungen finden
Um Ärzten, Patienten und Kostenträgern die Analogabrechnung zu erleichtern, veröffentlicht die Bundesärztekammer mehrere Sammlungen. Alle sind auf ihrer Website unter „Abrechnungsempfehlungen und Analogbewertungen“ abrufbar.
Verzeichnis der Analogen Bewertungen
Die seit 1996 beschlossenen Analogbewertungen, im Zentralen Konsultationsausschuss mit Bundesgesundheitsministerium, Bundesinnenministerium (für die Beihilfe) und dem Verband der Privaten Krankenversicherung abgestimmt. Jede Position trägt ein „A“ mit Platzhalternummer; das Verzeichnis liegt als PDF vor (Quellenstand Januar 2020).
Beschlüsse des Zentralen Konsultationsausschusses
Weitere Beschlüsse zu Abrechnungsfragen nach § 4 Abs. 2a und § 6 Abs. 2 GOÄ, geordnet nach Fachgebieten wie Augenheilkunde, Chirurgie, Gynäkologie, HNO, Innere Medizin, Strahlentherapie und Urologie. Laut Bundesärztekammer hat der Ausschuss seit 2012 nicht mehr getagt.
Abrechnungsempfehlungen und Analogbewertungen der Bundesärztekammer
Eigenständige Empfehlungen für neuere Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, nach den Abschnitten der GOÄ sortiert. Die neuesten stehen gesondert, zuletzt etwa gemeinsame Empfehlungen zur Lungenkrebs-Früherkennung (Stand 01.04.2026) und Empfehlungen zum Telemonitoring bei Herzinsuffizienz (Stand 01.01.2026).
Gemeinsame Empfehlungen zur Psychotherapie
Abrechnungsempfehlungen von Bundesärztekammer, Bundespsychotherapeutenkammer, PKV-Verband und Beihilfeträgern von Bund und Ländern zu neuen psychotherapeutischen Leistungen nach GOÄ und GOP, gültig ab 01.07.2024, mit Hinweisen und häufigen Fragen.
Wie verbindlich sind die Empfehlungen?
Anders als die GOÄ selbst – eine Rechtsverordnung – sind die Beschlüsse und Empfehlungen der Bundesärztekammer und ihrer Gremien nach ihrer eigenen Einordnung nicht rechtsverbindlich. Rechtsrelevant sind sie trotzdem: wegen des Sachverstands dahinter, der teilweisen Abstimmung mit den Kostenträgern und der Neutralität der Bundesärztekammer. Nach ihrer Angabe werden Positionen aus ihrem Analogverzeichnis praktisch von allen Kostenträgern akzeptiert; wer zu einer dort enthaltenen Leistung eine andere Analogbewertung wählt, hat nach ihrer Einschätzung in der Diskussion oder vor Gericht nur schwerlich Aussicht auf Erfolg.
Die Verzeichnisse sind ausdrücklich nicht abschließend. Das Recht auf eine eigene Analogbewertung nach den oben genannten Kriterien bleibt bestehen. Die Bundesärztekammer weist aber darauf hin, dass Kostenträger in ihren Vertragsbedingungen oder Beihilferegelungen die Erstattung für Analogbewertungen ablehnen können, die nicht in ihrem Verzeichnis stehen. Gibt es keine Empfehlung, kann es laut einem GOÄ-Ratgeber im Deutschen Ärzteblatt helfen, sich an der nächstähnlichen vorhandenen Analogbewertung zu orientieren – auf der Rechnung steht aber auch dann die Originalnummer aus dem Gebührenverzeichnis mit ihrer Bezeichnung.
GOÄ analog in der Psychotherapie
Psychologische Psychotherapeutinnen und -therapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -therapeuten rechnen nach der GOP ab, die auf die GOÄ verweist. Berechnungsfähig sind nur Leistungen der Abschnitte B und G (§ 1 Abs. 2 GOP). Für die Analogbewertung gilt dieselbe Maßgabe: Psychotherapeutische Leistungen, die nicht im Gebührenverzeichnis stehen, können entsprechend einer nach Art, Kosten- und Zeitaufwand gleichwertigen Leistung dieser beiden Abschnitte berechnet werden.
Für neuere psychotherapeutische Leistungen gibt es gemeinsame Abrechnungsempfehlungen von Bundesärztekammer, Bundespsychotherapeutenkammer, PKV-Verband und Beihilfeträgern. Beispiele daraus: die Erhebung des aktuellen psychischen Befundes analog Nr. 801, die psychotherapeutische Akutbehandlung analog Nr. 812 je vollendete 25 Minuten (bis zu zweimal an einem Kalendertag und bis zu 24-mal im Jahr) oder die Einbindung einer die Psychotherapie ergänzenden digitalen Gesundheitsanwendung (DiGA) analog Nr. 804. Die Empfehlungen legen teils eigene Ausschlüsse und Häufigkeitsgrenzen fest; im Übrigen gilt der oben beschriebene Grundsatz, dass Gebührenrahmen und Vorgaben der herangezogenen Nummer übernommen werden.
Wie Sie Privatrechnungen in der Psychotherapie insgesamt aufbauen, zeigt die Seite Private Psychotherapie abrechnen.
Analogbewertung und Erstattung durch PKV und Beihilfe
Die Rechnung richtet sich an den Zahlungspflichtigen, die Erstattung ist eine Frage seines Versicherungsvertrags oder seiner Beihilfe. Beides hängt zusammen, ist aber nicht dasselbe.
Die private Krankenversicherung erstattet Aufwendungen für medizinisch notwendige Heilbehandlung „im vereinbarten Umfang“ (§ 192 Abs. 1 VVG). Ob eine Analogposition erstattet wird, hängt also vom Tarif ab – und laut Bundesärztekammer auch davon, ob die Bewertung in ihren Verzeichnissen steht; für Beihilfeberechtigte gelten die jeweiligen Beihilferegelungen. Eine abgelehnte Erstattung ändert die Rechnung nicht von selbst; ob die Gebühr berechtigt ist, richtet sich nach der GOÄ.
- Vorher informieren
Weiß die Praxis, dass eine vollständige Übernahme der Kosten durch Dritte nicht gesichert ist, oder gibt es dafür hinreichende Anhaltspunkte, muss sie vor Beginn der Behandlung in Textform über die voraussichtlichen Kosten informieren (§ 630c Abs. 3 BGB). Bei eigenen Analogbewertungen, deren Erstattung nicht gesichert ist, kann das zutreffen.
- Nachvollziehbar abrechnen
Beschreibung, „entsprechend“ sowie Nummer und Bezeichnung der gleichwertigen Leistung machen die Bewertung prüfbar. Folgt sie einer Empfehlung der Bundesärztekammer, kann ein Hinweis darauf Rückfragen ersparen.
- Rückfragen sachlich beantworten
Bezweifelt eine Versicherung die Gleichwertigkeit, erläutern Sie Art, Kosten und Zeitaufwand der erbrachten Leistung im Vergleich zur herangezogenen Nummer – die Patientin oder der Patient kann die Erläuterung weitergeben.
- Echte Fehler sauber korrigieren
War die Analogbewertung tatsächlich falsch, ersetzen Sie die Rechnung durch Storno und neue Rechnung – siehe Rechnung stornieren und korrigieren.
Bei Selbstzahlerleistungen für gesetzlich Versicherte gelten zusätzliche Regeln zu Vertrag und Aufklärung – mehr im Ratgeber IGeL und Selbstzahler abrechnen.
Checkliste: Analogposition vor dem Versand prüfen
- Ist die Leistung selbständig – und fehlt sie im Gebührenverzeichnis, auch als Bestandteil einer anderen Leistung?
- Gibt es dafür eine Analogbewertung oder Abrechnungsempfehlung der Bundesärztekammer?
- Ist die herangezogene Leistung nach Art, Kosten und Zeitaufwand gleichwertig – nicht nur im Behandlungsziel?
- Versteht die Patientin oder der Patient die Beschreibung der erbrachten Leistung ohne Fachkürzel?
- Stehen „entsprechend“ sowie Nummer und Bezeichnung der gleichwertigen Leistung dabei – einschließlich einer Mindestdauer?
- Liegt der Faktor im Rahmen der herangezogenen Nummer, mit Begründung über deren Schwellenwert?
- Sind Ausschlüsse, Häufigkeitsgrenzen und die Teilnehmerzahl der herangezogenen Nummer beachtet?
- Keine eigenen Kürzel an der Nummer: „A“ nur bei analogen Laborleistungen oder als Platzhalternummer der Bundesärztekammer.
- Wurde vorab in Textform über die voraussichtlichen Kosten informiert, wenn die Erstattung unsicher ist?
Analogleistungen in VXPay anlegen und abrechnen
In VXPay legen Sie eine Analogleistung einmal unter „Leistungen“ an: Sie wählen die gleichwertige Nummer aus dem GOÄ-Katalog, setzen den Haken für eine Analogleistung und tragen als Bezeichnung die tatsächlich erbrachte Leistung ein – ohne Bezeichnung lässt sich die Analogleistung nicht speichern. Markieren Sie sie als Favorit, steht sie im Rechnungsassistenten in der Schnellauswahl.
Das übernimmt VXPay
- Auf der Rechnung steht Ihre Bezeichnung; dazu ergänzt VXPay den Hinweis „entsprechend Nr. … GOÄ“ mit Nummer und Bezeichnung der gleichwertigen Leistung aus dem Gebührenverzeichnis. Angaben wie eine Mindestdauer bleiben in dieser Bezeichnung stehen.
- Den Betrag berechnet VXPay aus der Punktzahl der gleichwertigen Leistung, dem Punktwert und Ihrem Faktor – auf dem Server nachgerechnet.
- Liegt der Faktor zwischen Schwellenwert und Höchstsatz der gleichwertigen Leistung, verlangt VXPay eine Begründung, die auf der Rechnung erscheint; über dem Höchstsatz bestätigen Sie eine Vereinbarung nach § 2 GOÄ samt Datum – eine Begründung ist dann nur auf Verlangen nötig. Fehlt etwas davon, zeigt VXPay einen GOÄ-Hinweis und erstellt die Rechnung nur nach Ihrer Bestätigung „Ja, ich weiß“.
- Beim Import aus dem Praxisprogramm per PADneXt oder PAD übernimmt VXPay Analogleistungen samt Bezugsnummer – siehe Praxisprogramm-Import.
Das bleibt bei Ihnen
- ob die Leistung selbständig ist und im Gebührenverzeichnis fehlt
- welche Leistung gleichwertig ist – das prüft VXPay nicht
- Ausschlüsse, Häufigkeitsgrenzen und Mindestdauer der herangezogenen Nummer im Einzelfall
- ob für die Position eine Vereinbarung nach § 2 GOÄ zulässig ist: Die Sperre für Faktoren über dem Höchstsatz in den Abschnitten A, E, M und O wendet VXPay bei Analogleistungen nicht an
- die Information über voraussichtliche Kosten, wenn die Erstattung unsicher ist
VXPay druckt bei Analogleistungen die Nummer der gleichwertigen Leistung ohne eigenen Zusatz, zum Beispiel „801“. Nur bei analogen Laborleistungen aus den Abschnitten M II bis M IV steht ein „A“ davor, wie es die Allgemeinen Bestimmungen zu Abschnitt M verlangen. Beschreibung, „entsprechend“ sowie Nummer und Bezeichnung der gleichwertigen Leistung stehen in jedem Fall auf der Rechnung.
VXPay schränkt die Auswahl aus dem GOÄ-Katalog für Psychotherapiepraxen nicht auf die Abschnitte B und G ein – die Grenze nach § 1 Abs. 2 GOP beachten Sie selbst. Zahnarztpraxen legen Analogleistungen nach § 6 Abs. 1 GOZ auf dieselbe Weise an; auf der Zahnarztrechnung steht die Nummer dann wie im Muster zu Anlage 2 GOZ mit angehängtem „a“, etwa „2130a“, GOÄ-Leistungen mit vorangestelltem „Ä“ (mehr unter GOZ-Rechnungen für Zahnärzte). Eine erstellte Rechnung ist unveränderlich; korrigiert wird per Stornorechnung mit eigener Nummer und Verweis auf das Original. Kostenlos registrieren →
Keine Grundgebühr, keine Vertragslaufzeit, keine Kreditkarte bei der Registrierung. Rechnungen erstellen, per E-Mail senden und automatisch mahnen ist kostenlos – auch mit Analogleistungen. Nur bei einer erfolgreichen Zahlung über VXPay Payments fallen die Plattformgebühr von VXPay (1,5 % + 0,29 € zzgl. 19 % USt) und die Transaktionsgebühr der Zahlungsabwicklung an; die Plattformgebühr ist nicht erstattungsfähig. Optional und kostenpflichtig sind das Zusatzpaket Praxis Pro, der Briefversand (je Brief) und der Einrichtungsservice. Alle Kosten: Preise.
Quellen
- § 6 GOÄ – Gebühren für andere Leistungen (öffnet in neuem Tab) – Analogbewertung, Abs. 2
- § 2 GOÄ – Abweichende Vereinbarung (öffnet in neuem Tab) – vor Erbringung der Leistung, Abs. 3
- § 4 GOÄ – Gebühren (öffnet in neuem Tab) – selbständige Leistungen, Abs. 2a
- § 5 GOÄ – Bemessung der Gebühren (öffnet in neuem Tab) – Punktwert, Gebührenrahmen
- § 12 GOÄ – Fälligkeit und Abrechnung der Vergütung; Rechnung (öffnet in neuem Tab) – Abs. 2 bis 4
- Gebührenverzeichnis der GOÄ (Anlage) (öffnet in neuem Tab) – Abschnitt A, Allgemeine Bestimmungen zu Abschnitt M Nr. 8, Nr. 269a, 801, 855, 870
- § 1 GOP – Anwendungsbereich (öffnet in neuem Tab) – Abschnitte B und G, Analogbewertung
- § 6 GOZ – Gebühren für andere Leistungen (öffnet in neuem Tab)
- § 10 GOZ – Fälligkeit und Abrechnung der Vergütung; Rechnung (öffnet in neuem Tab) – Abs. 4
- § 630c BGB – Mitwirkung der Vertragsparteien; Informationspflichten (öffnet in neuem Tab) – Abs. 3
- § 192 VVG – Vertragstypische Leistungen des Versicherers (öffnet in neuem Tab)
- Bundesärztekammer: Abrechnungsempfehlungen und Analogbewertungen (öffnet in neuem Tab)
- Bundesärztekammer: Analoge Bewertungen in der GOÄ – eine Einführung (öffnet in neuem Tab) – mit Unterseiten zu Voraussetzungen, Abgriff und Rechnung
- Bundesärztekammer: Verzeichnis der Analogen Bewertungen (öffnet in neuem Tab)
- Bundesärztekammer: Zentraler Konsultationsausschuss für Gebührenordnungsfragen (öffnet in neuem Tab)
- Bundesärztekammer: Aktuelle Abrechnungsempfehlungen und Analogbewertungen (öffnet in neuem Tab)
- Gemeinsame Abrechnungsempfehlungen zu neuen psychotherapeutischen Leistungen (PDF) (öffnet in neuem Tab) – Geltung ab 01.07.2024
- GOÄ-Ratgeber: Korrekte Darstellung einer Analogen Bewertung (öffnet in neuem Tab) – Deutsches Ärzteblatt 36/2007
- GOÄ-Ratgeber: Analoge Bewertung – künstliche Gebührennummer? (öffnet in neuem Tab) – Deutsches Ärzteblatt 12/2008
- GOÄ-Ratgeber: Nach welchen Kriterien eine analoge Bewertung erstellt wird (öffnet in neuem Tab) – Deutsches Ärzteblatt 39/2011
- GOÄ-Ratgeber: Analoge Bewertung – Grundsätzliches und Spezielles (öffnet in neuem Tab) – Deutsches Ärzteblatt 10/2007
- GOÄ-Ratgeber: Analogabrechnung – Bezugnahme auf bestehende Analogpositionen (öffnet in neuem Tab) – Deutsches Ärzteblatt 40/2014
Stand der Angaben: 28.09.2026. Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung; maßgeblich sind die verlinkten Vorschriften in ihrer jeweils geltenden Fassung.
Fragen und Antworten
Was bedeutet „analog“ in der GOÄ?
Nach § 6 Abs. 2 GOÄ können selbständige ärztliche Leistungen, die nicht im Gebührenverzeichnis stehen, entsprechend einer nach Art, Kosten- und Zeitaufwand gleichwertigen Leistung des Gebührenverzeichnisses berechnet werden. Es entsteht keine neue Gebührennummer: Berechnet wird die herangezogene Nummer mit ihrer Punktzahl, ihrem Gebührenrahmen und ihren übrigen Vorgaben. Auf der Rechnung wird die erbrachte Leistung verständlich beschrieben und mit „entsprechend“ sowie Nummer und Bezeichnung der gleichwertigen Leistung versehen (§ 12 Abs. 4 GOÄ).
Darf ich eine besonders aufwendige Leistung analog höher abrechnen?
Nein. Analog berechnet werden nur selbständige Leistungen, die im Gebührenverzeichnis fehlen. Die Bundesärztekammer nennt als Beispiel eine außergewöhnlich lange Beratung von 30 Minuten: Sie bleibt eine Beratung nach Nr. 3. Höheren Aufwand bilden Sie über den Steigerungsfaktor ab – über dem 2,3-fachen mit Begründung – oder, vor der Leistung vereinbart, über eine abweichende Vereinbarung nach § 2 GOÄ.
Muss ich ein „A“ vor die Nummer schreiben?
§ 12 Abs. 4 GOÄ verlangt kein „A“. Vorgeschrieben ist es für analoge Laborleistungen: Nach den Allgemeinen Bestimmungen zu Abschnitt M wird die herangezogene Nummer dort mit einem vorangestellten „A“ gekennzeichnet. Die Analogbewertungen der Bundesärztekammer tragen ein „A“ mit Platzhalternummer, das auf der Rechnung stehen darf, aber Beschreibung und Originalnummer nicht ersetzt. Andere eigene Zusätze an der Nummer hält die Bundesärztekammer für unzulässig.
Sind die Analogbewertungen der Bundesärztekammer verbindlich?
Nein. Anders als die GOÄ selbst sind die Analogbewertungen und Abrechnungsempfehlungen der Bundesärztekammer nach deren eigener Einordnung nicht rechtsverbindlich, aber rechtsrelevant und breit akzeptiert. Das Verzeichnis der Analogen Bewertungen wurde im Zentralen Konsultationsausschuss mit Bundesgesundheitsministerium, Bundesinnenministerium und dem Verband der Privaten Krankenversicherung abgestimmt. Die Verzeichnisse sind nicht abschließend. Eine eigene Analogbewertung bleibt möglich, Kostenträger können deren Erstattung aber ablehnen.
Erstattet die private Krankenversicherung Analogleistungen?
Das richtet sich nach dem Versicherungsvertrag: Nach § 192 Abs. 1 VVG erstattet die Krankheitskostenversicherung Aufwendungen im vereinbarten Umfang. Laut Bundesärztekammer werden Positionen aus ihrem Analogverzeichnis praktisch von allen Kostenträgern akzeptiert, bei eigenen Analogbewertungen kann die Erstattung abgelehnt werden. Wissen Sie, dass eine vollständige Kostenübernahme durch Dritte nicht gesichert ist, oder gibt es dafür hinreichende Anhaltspunkte, informieren Sie vor Beginn der Behandlung in Textform über die voraussichtlichen Kosten (§ 630c Abs. 3 BGB).
Dürfen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten analog abrechnen?
Ja, mit einer Einschränkung: Nach § 1 Abs. 2 GOP können psychotherapeutische Leistungen, die nicht im Gebührenverzeichnis stehen, entsprechend einer gleichwertigen Leistung der Abschnitte B und G der GOÄ berechnet werden. Für neuere Leistungen gibt es gemeinsame Abrechnungsempfehlungen von Bundesärztekammer, Bundespsychotherapeutenkammer, PKV-Verband und Beihilfeträgern, gültig ab 1. Juli 2024 – etwa die Erhebung des aktuellen psychischen Befundes analog Nr. 801.
Wie lege ich eine Analogleistung in VXPay an?
Unter „Leistungen“ wählen Sie die gleichwertige GOÄ-Nummer, setzen den Haken für eine Analogleistung und tragen die tatsächlich erbrachte Leistung als Bezeichnung ein. VXPay ergänzt auf der Rechnung den Hinweis „entsprechend Nr. … GOÄ“ mit der Bezeichnung der gleichwertigen Leistung, rechnet mit deren Punktzahl und verlangt über deren Schwellenwert eine Begründung – mit bestätigter Vereinbarung nach § 2 GOÄ über dem Höchstsatz nur auf Verlangen. Die Nummer erscheint ohne eigenen Zusatz, ein vorangestelltes „A“ nur bei analogen Laborleistungen aus den Abschnitten M II bis M IV. Ob die Leistung gleichwertig ist, prüft VXPay nicht. Anlegen und Rechnungen erstellen sind kostenlos.
Weniger Aufwand mit offenen Rechnungen
Registrierung, Rechnungen und Mahnwesen sind bei VXPay kostenlos – ohne Grundgebühr und ohne Vertragslaufzeit. Gebühren für Zahlungen fallen nur an, wenn eine Zahlung über VXPay Payments (online und per Überweisung auf die persönliche Zahlungs-IBAN) erfolgreich ist: die Plattformgebühr von VXPay (1,5 % + 0,29 € zzgl. 19 % USt) und die Transaktionsgebühr der Zahlungsabwicklung; beide werden automatisch einbehalten. Kostenpflichtig und optional: Zusatzpaket Praxis Pro, Briefversand je Brief, Einrichtungsservice.