VXPay

Privatabrechnung für Zahnarztpraxen: GOZ-Rechnungen mit GOÄ-Leistungen erstellen

VXPay ist eine Software für die private Zahnarztrechnung im Browser: Sie erfassen GOZ- und GOÄ-Leistungen mit Zahn bzw. Region und Faktor, VXPay rechnet die Beträge, verlangt über dem 2,3-fachen Satz eine Begründung und gliedert die Rechnung nach Anlage 2 GOZ in der seit 2. Juli 2012 geltenden Fassung. Rechnungen erstellen, per E-Mail senden und mahnen ist kostenlos – ohne Grundgebühr.

Was auf eine GOZ-Rechnung gehört

Laut § 10 Abs. 1 GOZ wird die Vergütung erst fällig, wenn dem Zahlungspflichtigen eine der Verordnung entsprechende Rechnung nach Anlage 2 erteilt worden ist. Was sie insbesondere enthalten muss, regeln die Absätze 2 bis 4.

Angaben nach § 10 GOZ – und wo sie in VXPay herkommen
Angabe laut GOZSo in VXPay
Datum der Erbringung der Leistung (Abs. 2 Nr. 1)Leistungsdatum je Position, auf dem PDF an jeder Position; ohne eigenes Datum gilt das Leistungsdatum der Rechnung
Nummer und Bezeichnung jeder Leistung mit verständlicher Bezeichnung des behandelten Zahnes, ggf. der in der Leistungsbeschreibung genannten Mindestdauer, Betrag und Steigerungssatz (Abs. 2 Nr. 2)Nummer und Text aus dem Katalog, Feld „Zahn/Region“ je Position – tippen oder im Zahnschema auswählen – mit Hinweis, wenn der Zahn fehlt; eine Mindestdauer tragen Sie in die Beschreibung der Position ein
Begründung über dem 2,3-fachen Satz, auf die Leistung bezogen und verständlich (Abs. 3)Pflichtfeld; Kennzeichen in „Bgr.“, Text unter „Erläuterungen“. Ob sie trägt, prüft VXPay nicht
Analogleistung verständlich beschreiben, mit „entsprechend“ sowie Nummer und Bezeichnung der gleichwertigen Leistung (Abs. 4)Den Hinweis „entsprechend Nr. …“ mit Bezeichnung setzt VXPay an die Position; die Nummer steht mit angehängtem „a“, etwa „2130a“
Leistungen auf Verlangen als solche bezeichnen (Abs. 3)Häkchen „auf Verlangen“ an der Position
Entschädigungen nach § 8: Betrag, Art und Berechnung (Abs. 2 Nr. 4)Art „Wegegeld/Reiseentschädigung“, Berechnung in der Beschreibung
Auslagen für zahntechnische Leistungen nach § 9; Beleg bzw. Rechnung des Dentallabors beifügen (Abs. 2 Nr. 5, Abs. 3)Arten „Labor – Praxislabor“ und „Labor – Fremdlabor“; den Beleg hängen Sie als PDF oder Foto an, VXPay sendet ihn per E-Mail mit und nennt ihn auf der Rechnung als Anlage
nach dem Gebührenverzeichnis gesondert berechnungsfähige Kosten: Art, Menge und Preis der Materialien (Abs. 2 Nr. 6)Art „Material & Auslagen“ mit Menge und Preis

Nicht abgebildet ist der Minderungsbetrag bei voll-, teil-, vor- und nachstationären Leistungen (Abs. 2 Nr. 3) – solche Leistungen rechnen Sie nicht über VXPay ab. Die Aufzählung in § 10 Abs. 2 GOZ ist nicht abschließend („insbesondere“); maßgeblich ist der Normtext.

Alle Heilberufe im Vergleich: Pflichtangaben einer Privatrechnung.

Anlage 2 GOZ: so ist die Zahnarztrechnung aus VXPay aufgebaut

Anlage 2 zur GOZ ist das Rechnungsformular; es gilt in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2012, die Bundeszahnärztekammer stellt dazu ein Muster bereit. Danach gliedert VXPay jede Rechnung des Berufsstands Zahnarzt und jede Rechnung mit einer GOZ-Position – mit den Spalten Datum, Region, Nr., Leistungsbeschreibung/Auslagen, Bgr., Faktor, Anz. und EUR.

Das steht auf der Zahnarztrechnung aus VXPay
  • Telefonnummer (und E-Mail-Adresse) der Praxis im Feld rechts neben dem Anschriftfeld – fehlt sie oder die Vorwahl, zeigt VXPay einen Hinweis
  • „Rechnungsnummer“ und „Rechnungsdatum“, darunter Steuernummer (ohne Steuernummer die USt-IdNr.), Leistungsdatum bzw. Leistungszeitraum und „Zahlbar bis“
  • „Behandelte Person“ auf jeder Zahnarztrechnung – ohne eigene Angabe der Rechnungsempfänger, auf Wunsch mit „Geburtsdatum“ in eigener Zeile; bei einem Kind das Kind, während die Rechnung an einen Elternteil geht
  • je Position das Datum und die Nummer in der Schreibweise der Anlage 2, etwa „2130a“ für eine Analogleistung und „Ä5000“ für eine GOÄ-Leistung; angestellte Behandler als „Behandlung durch …“ – Rechnungssteller bleibt die Praxis
  • erst die Honorarpositionen, dann die Zeile „Zwischensumme Honorar“, danach Material und Auslagen; im Summenblock die Auslagen je Art, Umsatzsteuer je Satz (falls angefallen), Rechnungsbetrag und offener Betrag mit Stichtag
  • „Erläuterungen“ mit Kennzeichen: Begründungen, Analog-Hinweise und Vermerke zur Vereinbarung nach § 2 GOZ; angehängte Belege als „Anlage 1: …“
  • Bankverbindung und „Seite X von Y“ im Fuß; auf Folgeseiten ein Kopf mit Praxisanschrift und Telefon
Beispielrechnung (fiktiv) in der Gliederung nach Anlage 2 GOZ: Füllung an Zahn 36
DatumRegionNr.Leistungsbeschreibung/AuslagenBgr.FaktorAnz.EUR
24.09.260010Eingehende Untersuchung zur Feststellung von Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen …2,3112,94
24.09.2636Ä5000Zähne, je Projektion1,815,25
24.09.26360090Intraorale Infiltrationsanästhesie2,317,76
24.09.26362080Präparieren einer Kavität und Restauration mit Kompositmaterialien, in Adhäsivtechnik …, zweiflächig …13,0193,81
Zwischensumme Honorar119,76
24.09.2636Anästhetikum, 1 Zylinderampulle11,20
Kosten für Auslagen nach §§ 3, 4 GOZ und § 10 GOÄ1,20
Rechnungsbetrag120,96
Offener Betrag am 24.09.2026 (Rechnungsdatum)120,96

Erläuterungen: 1 – Nr. 2080 (36): Begründung: erhöhter Zeitaufwand wegen tief unter den Zahnfleischrand reichender Kavität (fiktiv, keine Formulierungsvorlage). Beträge erst nach der Multiplikation mit dem Faktor gerundet. Anästhetika sind bei Nr. 0090 laut Anlage 1 GOZ gesondert berechnungsfähig; ihr Preis ist hier fiktiv. Das Beispiel zeigt nur die Leistungsübersicht; Kopf, Summenblock und Fuß sind verkürzt.

Gegliedert nach Anlage 2 GOZ – kein amtlicher Vordruck

Die Rechnung aus VXPay ist gegliedert nach Anlage 2 GOZ in der seit 2. Juli 2012 geltenden Fassung. Eine Übertrag-Zeile je Seite und eine Spalte für den Einfachsatz („E-Satz“) standen nur im Ursprungsvordruck von 2011; die geltende Fassung sieht sie nicht vor. Nicht abgebildet sind die Zeilen für Vorauszahlungen und Vorleistungen anderer Kostenträger, der Minderungsbetrag bei stationärer Behandlung (§ 7 GOZ) und die Abschlagsnummer kieferorthopädischer Abschlagsrechnungen. Das Feld rechts neben dem Anschriftfeld gehört der Telefonnummer – eigenes Briefpapier oder ein Logo sollten es freilassen.

Die Kammer schreibt: „Grundsätzlich sollte man sich so eng wie möglich an die Vorgaben halten.“ Lehnt ein Kostenträger eine Rechnung wegen der Form ab, nennt sie die zuständige (Landes-)Zahnärztekammer als ersten Ansprechpartner. Dass jede Erstattungsstelle die Rechnung akzeptiert, kann VXPay nicht zusagen.

GOZ-Rechnung erstellen: so rechnet VXPay

Laut § 5 Abs. 1 GOZ ergibt Punktzahl mal Punktwert den Gebührensatz; der Punktwert beträgt 5,62421 Cent. Die Gebühr liegt zwischen dem Einfachen und dem 3,5-fachen dieses Satzes, gerundet wird erst nach der Multiplikation mit dem Steigerungsfaktor.

Der 2,3-fache Satz bildet laut § 5 Abs. 2 GOZ die nach Schwierigkeit und Zeitaufwand durchschnittliche Leistung ab. Darüber ist er nur zulässig, wenn Besonderheiten dieser Kriterien es rechtfertigen; Leistungen mit unterdurchschnittlicher Schwierigkeit oder unterdurchschnittlichem Zeitaufwand sind niedriger zu berechnen. VXPay rechnet die Beträge auf dem Server nach – ein im Browser angezeigter Preis gelangt nicht ungeprüft auf die Rechnung.

Im Rechnungsassistenten zeigt VXPay an Katalogpositionen den Gebührenrahmen als Leiste mit den Beträgen für den einfachen Satz, den Schwellenwert (2,3) und den Höchstsatz (3,5); ein Klick auf eine Marke setzt den Faktor. Farbige Bereiche zeigen, ab welchem Faktor eine Begründung nötig ist und ab welchem nur noch eine Vereinbarung nach § 2 GOZ. Ob eine Begründung inhaltlich trägt, prüft VXPay nicht.

Nr. 2080 GOZ (556 Punkte, Gebührensatz 3.127,06076 Cent) bei verschiedenen Faktoren
FaktorBetragVoraussetzung laut GOZIn VXPay
1,031,27 €keine Begründung nötigBetrag wird berechnet
2,371,92 €keine Begründung nötig (durchschnittliche Leistung)Betrag wird berechnet
3,093,81 €schriftliche, auf die Leistung bezogene Begründung (§ 10 Abs. 3)Begründung gefordert, Kennzeichen und Text unter „Erläuterungen“ (fehlt sie: GOZ-Hinweis)
3,5109,45 €Begründung; Höchstsatz (§ 5 Abs. 1)Begründung gefordert (fehlt sie: GOZ-Hinweis)
4,0125,08 €Vereinbarung nach § 2 GOZ vor der LeistungBestätigung mit Datum, Vermerk „Abweichende Vereinbarung nach § 2 GOZ vom 10.09.2026“

Mit einer Vereinbarung nach § 2 verlangt VXPay keine Begründung. Laut § 10 Abs. 3 Satz 3 GOZ ist das Überschreiten dann auf Verlangen des Zahlungspflichtigen schriftlich zu begründen, soweit es auch ohne die Vereinbarung gerechtfertigt gewesen wäre.

GOZ-Faktor über 2,3 und über 3,5: Begründung und Vereinbarung nach § 2 GOZ

kostenlos

Das prüft VXPay für jede Praxis

  • GOZ-Faktor über 2,3 (bei GOÄ-Leistungen über deren Schwellenwert): Begründung gefordert, außer bei bestätigter Vereinbarung nach § 2 – fehlt sie, ein GOZ- bzw. GOÄ-Hinweis.
  • Faktor über 3,5: mit Ihrer Bestätigung, dass eine Vereinbarung nach § 2 GOZ vorliegt, und ihrem Datum, das nicht nach dem Leistungsdatum liegen darf. Der Vermerk steht auf der Rechnung, der Verlauf hält fest, wer wann bestätigt hat; ohne Vereinbarung ein GOZ-Hinweis.
  • GOÄ-Leistungen der Abschnitte A, E, M und O: Faktoren über dem Höchstsatz sind ein GOÄ-Hinweis (§ 2 Abs. 3 GOÄ lässt keine Vereinbarung zu).
  • Rechnungen mit GOZ- bzw. GOÄ-Hinweisen erstellt VXPay nur nach Ihrer Bestätigung „Ja, ich weiß“ – mit Ihrem Namen im Verlauf der Rechnung.
  • zahnbezogene Leistungen ohne Zahn bzw. Region: Hinweis im Assistenten und auf der Prüfseite.
  • Laborposition ohne angehängten Praxislaborbeleg bzw. ohne Rechnung des Dentallabors: Hinweis, bis der Beleg angehängt ist; beim Erstellen fragt VXPay nach.

Das bleibt bei Ihnen

  • ob die Begründung inhaltlich trägt – VXPay prüft nur, dass sie vorhanden ist
  • ob die Vereinbarung wirksam ist: laut § 2 Abs. 2 GOZ nach persönlicher Absprache vor der Leistung, schriftlich, mit Nummer, Bezeichnung, Steigerungssatz, Betrag und Erstattungshinweis, ohne weitere Erklärungen, mit Abdruck für den Zahlungspflichtigen
  • dass Notfall- und akute Schmerzbehandlungen nicht von einer Vereinbarung abhängig gemacht werden (§ 2 Abs. 1 GOZ)
  • Ausschlüsse und Höchstzahlen zwischen einzelnen Nummern – die hier genannten Prüfungen erfassen sie nicht
Diese Position rechnet VXPay für Sie

Nr. 2080 über die Suche wählen, Zahn 36 eintragen, Faktor 4,0 setzen: VXPay rechnet 125,08 €, fragt nach der Vereinbarung und ihrem Datum und setzt den Vermerk unter „Erläuterungen“. GOZ-Rechnungen kostenlos erstellen →

Zum Vergleich mit der GOÄ: GOÄ-Steigerungsfaktor und Honorarvereinbarung nach § 2 GOÄ – § 2 Abs. 1 und 2 GOZ sind weitgehend gleich formuliert.

GOÄ-Leistungen, Analogleistungen, Verlangensleistungen und Zuschläge

Leistungen, die weder als selbstständige Leistung noch als Teil einer anderen Leistung in der GOZ enthalten sind, berechnet die Zahnarztpraxis laut § 6 Abs. 2 GOZ nach der GOÄ, soweit sie in den dort genannten Abschnitten des GOÄ-Gebührenverzeichnisses stehen – etwa Beratungen und Untersuchungen aus Abschnitt B oder Röntgenleistungen aus Abschnitt O. VXPay führt beide Kataloge in derselben Rechnung und rechnet GOÄ-Positionen mit Punktwert (5,82873 Cent) und Gebührenrahmen der GOÄ: Nr. 5000 (Zähne, je Projektion, 50 Punkte) kostet zum 1,8-fachen Satz 5,25 € – bei Abschnitt O laut § 5 Abs. 3 GOÄ der Schwellenwert, der Höchstsatz liegt beim 2,5-fachen. Auf der Zahnarztrechnung steht sie als „Ä5000“. VXPay zeigt Zahnarztpraxen den GOÄ-Katalog ohne Beschränkung auf die in § 6 Abs. 2 GOZ genannten Abschnitte und prüft nicht, ob eine Leistung für Sie berechnungsfähig ist.

Analogleistungen nach § 6 Abs. 1 GOZ legen Sie unter „Leistungen“ mit dem Häkchen „Analogleistung“ an; auf der Rechnung steht die Nummer mit angehängtem „a“ (etwa „2130a“), an der Position der Hinweis „entsprechend Nr. …“ mit Nummer und Bezeichnung der gleichwertigen Leistung. Zuschläge nach Abschnitt L (Nr. 0500 bis 0530) sind laut Anlage 1 nur zum einfachen Gebührensatz berechnungsfähig – der Assistent stellt sie darauf ein. Prozentpositionen wie Nr. 0120 (Laser-Zuschlag: 100 Prozent des einfachen Gebührensatzes der betreffenden Leistung, höchstens 68 Euro) berechnet VXPay aus der Bezugsleistung und deckelt sie.

Leistungen auf Verlangen: Was über das Maß einer zahnmedizinisch notwendigen Versorgung hinausgeht, darf die Praxis laut § 1 Abs. 2 GOZ nur berechnen, wenn es auf Verlangen des Zahlungspflichtigen erbracht wurde. Solche Leistungen und ihre Vergütung müssen laut § 2 Abs. 3 GOZ vorher in einem schriftlichen Heil- und Kostenplan vereinbart werden und sind auf der Rechnung als solche zu bezeichnen (§ 10 Abs. 3 GOZ). In VXPay setzen Sie dafür an der Position das Häkchen „auf Verlangen“; den Heil- und Kostenplan erstellt VXPay nicht, es weist aber darauf hin.

Feste Beträge: Legen Sie einen regelmäßig angesetzten Betrag als eigene Leistung zur GOZ-Nummer an, rechnet VXPay den Faktor aus: 120,00 € für Nr. 2080 ergeben 3,837469. Das liegt über 3,5, also verlangt VXPay beim ersten Mal je Patient die Bestätigung einer Vereinbarung nach § 2 GOZ und übernimmt sie für weitere Rechnungen desselben Patienten. Ob der Betrag im Einzelfall den Kriterien des § 5 Abs. 2 GOZ entspricht, entscheiden Sie.

Material, Labor und Umsatzsteuer

Mit den Gebühren sind laut § 4 Abs. 3 GOZ die Praxiskosten einschließlich Füllungsmaterial abgegolten, soweit das Gebührenverzeichnis nichts anderes bestimmt – gesondert berechnungsfähig sind etwa die Anästhetika bei Nr. 0090 und 0100 und laut § 9 GOZ die Kosten zahntechnischer Leistungen. In VXPay erfassen Sie solche Kosten als freie Position der Art „Material & Auslagen“, „Labor – Praxislabor“ oder „Labor – Fremdlabor“; die Rechnung summiert sie getrennt vom Honorar. Laut § 10 Abs. 3 GOZ ist der Praxislaborbeleg bzw. die Rechnung des Dentallabors beizufügen – beim Fremdlabor genügt dann auf Ihrer Rechnung der Gesamtbetrag. Den Beleg hängen Sie als PDF oder Foto an der Position an, im Rechnungsassistenten auch direkt über „+ Laborrechnung hinzufügen“. VXPay sendet ihn per E-Mail mit der Rechnung und nennt ihn auf der Rechnung als Anlage; fehlt er beim Erstellen, fragt VXPay, ob Sie ihn anhängen oder selbst übergeben. Den Inhalt des Belegs prüft VXPay nicht, und Laborberichte oder Befunde gehören nicht in die Anlage. Den Kostenvoranschlag, den die Praxis laut § 9 Abs. 2 GOZ vor der Behandlung anbieten muss, wenn die Laborkosten voraussichtlich 1.000 Euro überschreiten, erstellt VXPay nicht.

Umsatzsteuer: Heilbehandlungen von Zahnärzten sind laut § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG steuerfrei – nicht aber die Lieferung oder Wiederherstellung von Zahnprothesen und kieferorthopädischen Apparaten, soweit die Praxis sie selbst hergestellt oder wiederhergestellt hat, etwa im Praxislabor; dafür gilt laut § 12 Abs. 2 Nr. 6 UStG der ermäßigte Satz von 7 Prozent. Kosten eines Fremdlabors geben Sie als Auslage weiter. In VXPay legen Sie den Satz je freier Position bzw. je eigener Leistung fest (steuerfrei, 7 % oder 19 %). Trägt eine Position Umsatzsteuer, druckt VXPay den allgemeinen Befreiungshinweis nicht, an den übrigen Positionen steht nur „steuerfrei“. § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 8 UStG nennt für steuerfreie Leistungen einen Hinweis auf die Steuerbefreiung als Rechnungsangabe – ob und wie Sie ihn im Rechnungstext ergänzen, klären Sie mit Ihrer Steuerberatung.

Checkliste: GOZ-Rechnung vor dem Versand prüfen

  • behandelte Person genannt – bei Kindern das Kind, adressiert an den Zahlungspflichtigen, etwa einen Elternteil
  • Datum jeder Leistung und bei zahnbezogenen Leistungen der Zahn bzw. die Region
  • Faktor über 2,3: verständliche Begründung je Leistung
  • Faktor über 3,5: schriftliche Vereinbarung nach § 2 GOZ vor der Behandlung, Abdruck ausgehändigt
  • Leistungen auf Verlangen gekennzeichnet; der Heil- und Kostenplan dazu lag vor der Behandlung schriftlich vor (§ 2 Abs. 3 GOZ)
  • Analogleistungen mit „entsprechend“ sowie Nummer und Bezeichnung der gleichwertigen Leistung
  • Material und Laborkosten getrennt vom Honorar; Praxislaborbeleg bzw. Rechnung des Dentallabors als Anlage angehängt oder selbst beigelegt
  • Telefonnummer neben dem Anschriftfeld, Rechnungsnummer, Rechnungsdatum und Bankverbindung stehen auf der Rechnung

Erstellte Rechnungen sind in VXPay unveränderlich, korrigiert wird per Stornorechnung (Rechnung stornieren). Findet VXPay für denselben Patienten am selben Behandlungstag schon eine Rechnung – erkannt an Name, Vorname und Postleitzahl bzw. an der Patientennummer aus dem Praxisprogramm –, zeigt es beide im Vergleich und erstellt erst nach Ihrer Bestätigung.

Schneller bezahlt: Zahlungslink, Kassenmodus und Mahnwesen

Mit aktiviertem VXPay Payments trägt jede neue Rechnung Zahlungslink und QR-Code. Patienten zahlen ohne Konto und App – per Kartenzahlung und, je nach Gerät und Zahlungskonto, mit Apple Pay, Google Pay oder weiteren Zahlarten; nach der Bestätigung durch den Zahlungsdienstleister steht die Rechnung auf „bezahlt“. Mehr zur Onlinezahlung.

mit VXPay Payments

Am Empfang bezahlen

Ist die Patientin noch in der Praxis, wählen Sie beim Erstellen „Patient ist vor Ort – direkt bezahlen“: Der Kassenmodus zeigt einen QR-Code für das eigene Smartphone, oder sie zahlt direkt am Praxis-Tablet. Mehr zum Kassenmodus.

Bald verfügbar
Kartenterminals am Empfang, die direkt mit VXPay verbunden sind.

Ohne Onlinezahlung druckt VXPay einen GiroCode (EPC-QR-Code für die Banking-App) auf die Rechnung, sofern Ihre IBAN hinterlegt ist. Per E-Mail senden Sie Rechnungen kostenlos direkt aus VXPay, mit Link zum PDF. Auf Wunsch gehen sie per Post, je Brief kostenpflichtig (Briefversand).

Offene Rechnungen mahnt VXPay automatisch, sobald Sie das Mahnwesen einschalten – kostenlos; Stufen, Fristen, Texte und etwaige Mahngebühren legen Sie fest. Überweisungen auf Ihr Praxiskonto erkennt VXPay nicht von selbst, solche Rechnungen markieren Sie als bezahlt. Mehr zum Mahnwesen und dazu, was hilft, wenn ein Patient nicht zahlt.

Was VXPay nicht abdeckt

VXPay ersetzt Ihr Praxisverwaltungssystem nicht. Es erstellt Privatrechnungen – und kennt seine Grenzen.

  • Kassenleistungen: keine Abrechnung über die Kassenzahnärztliche Vereinigung nach BEMA.
  • Heil- und Kostenplan, Festzuschüsse: Den Heil- und Kostenplan beim Zahnersatz für gesetzlich Versicherte – laut KZBV seit dem 1. Januar 2023 elektronisch in der Praxis erstellt und an die Krankenkasse übermittelt – und Festzuschüsse bildet VXPay nicht ab, ebenso wenig den Heil- und Kostenplan für Leistungen auf Verlangen.
  • Patientenakte und Befunde: VXPay führt keine Patientenakte und erfasst keine Befunde, auch keinen Zahnstatus. Das Zahnschema in VXPay dient nur der Angabe „Zahn/Region“ an der Position; eine Diagnose steht nur auf der Rechnung, wenn Sie sie selbst eintragen.
  • Import aus dem Praxisprogramm: Viele Zahnarzt-Programme übergeben Privatrechnungen an Abrechnungsgesellschaften über die Verbandsschnittstelle VDDS-RZ, die nur Mitgliedern des Verbands offensteht, manche über die BV.dent-Schnittstelle PADdent – beide liest VXPay nicht. GOZ-Leistungen aus humanmedizinischen PAD- und PADneXt-Dateien (etwa aus der Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie) übernimmt VXPay samt Zahnangabe, aus PADneXt auch mit „auf Verlangen“. Ohne passenden Export: CSV-Datei mit Datum je Position, Zahn/Region, „auf Verlangen“ und Auslagenart – kostenlos.
  • Abschläge und Vorleistungen: kein Feld für die Abschlagsnummer kieferorthopädischer Abschlagsrechnungen, keine Zeilen für Vorauszahlungen oder Vorleistungen anderer Kostenträger.
  • Stationäre Leistungen mit Minderungsbetrag nach § 7 GOZ.

Optional: Zusatzpaket Praxis Pro

Das Zusatzpaket Praxis Pro ist optional (9,90 € netto im Monat bei monatlicher Buchung). Enthalten: Controlling, Buchhaltungs-Anbindung, GOÄ/GOZ-Abrechnungsprüfung, Begründungs-Bausteine, Erstattungsprobleme auswerten, Liquiditätsvorschau, GoBD-Export. Die GOÄ/GOZ-Abrechnungsprüfung gibt Hinweise und ersetzt keine abrechnungsrechtliche Beratung. Die Prüfungen auf dieser Seite gelten ohne Paket für jede Praxis.

Zahnarzt-Rechnungsprogramm im Browser: so starten Sie

  1. Konto eröffnen

    Registrieren mit Name, E-Mail-Adresse und Passwort – keine Kreditkarte nötig.

  2. Berufsstand „Zahnarzt / Zahnärztin“ wählen

    Im Einrichtungsassistenten Praxisdaten mit Telefonnummer samt Vorwahl, Bankverbindung und Logo hinterlegen – jeder Schritt lässt sich überspringen.

  3. Erste GOZ-Rechnung

    Empfänger, Leistungsdatum und Positionen eintragen – Zahn bzw. Region tippen oder im Zahnschema wählen –, PDF-Vorschau prüfen; die Rechnungsnummer vergibt VXPay erst beim Erstellen.

  4. Optional: VXPay Payments aktivieren

    Die Einrichtung dauert meist 10 bis 15 Minuten, danach prüft der Zahlungsdienstleister Ihre Angaben, meist innerhalb von ein bis drei Werktagen.

Was kostet die Privatabrechnung mit VXPay?

ohne Grundgebühr

Kostenlos für jede Praxis

Keine Grundgebühr, keine Vertragslaufzeit, keine Kreditkarte für die Registrierung. Kostenlos sind GOZ-Rechnungen (PDF mit eingebetteter E-Rechnung), Belege als Anlage, E-Mail-Versand, Mahnwesen, CSV-Massenanlage, Vorlagen, mehrere Behandler und Standorte sowie der Buchhaltungsexport.

VXPay Payments

Gebühren nur bei Zahlung über VXPay Payments

Nur bei einer erfolgreichen Zahlung über VXPay Payments (online und per Überweisung auf die persönliche Zahlungs-IBAN) fallen die Plattformgebühr von VXPay (1,5 % + 0,29 € zzgl. 19 % USt; bei 100,00 € zum Beispiel 2,13 € brutto) und die Transaktionsgebühr der Zahlungsabwicklung an; beide werden vom Zahlungseingang einbehalten. Die Plattformgebühr ist nicht erstattungsfähig, auch nicht bei Storno. Keine Zahlung über VXPay Payments, keine Zahlungsgebühren.

Optional und kostenpflichtig: Zusatzpaket Praxis Pro (9,90 € netto im Monat bei monatlicher Buchung), Briefversand (1,20 € brutto je einseitigem Brief), Einrichtungsservice (einmalig 199,00 € netto).

Alle Kosten im Überblick: Preise. Für Arztpraxen mit GOÄ-Abrechnung: Privatabrechnung für Ärzte.

Quellen

Stand der Angaben: 08.10.2026. Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung; maßgeblich sind die verlinkten Vorschriften in ihrer jeweils geltenden Fassung.

Fragen und Antworten

Muss die Zahnarztrechnung genau wie der Vordruck nach Anlage 2 aussehen?

§ 10 Abs. 1 GOZ knüpft die Fälligkeit an eine Rechnung nach Anlage 2. Die Bundeszahnärztekammer rät, sich so eng wie möglich an die Vorgaben zu halten; Änderungen seien auf eigenes Risiko möglich, aber nicht empfohlen. VXPay gliedert die Rechnung nach Anlage 2 GOZ in der seit 2. Juli 2012 geltenden Fassung – mit der Telefonnummer neben dem Anschriftfeld, der Zwischensumme Honorar und Nummern wie „2130a“ oder „Ä5000“. Eine Übertrag-Zeile je Seite und eine Spalte für den Einfachsatz („E-Satz“) enthielt nur der Ursprungsvordruck von 2011; die geltende Fassung sieht sie nicht vor. Nicht abgebildet sind Zeilen für Vorauszahlungen und Vorleistungen anderer Kostenträger. Beanstandet ein Kostenträger die Form, ist laut Kammer die zuständige (Landes-)Zahnärztekammer erster Ansprechpartner.

Wo trage ich den behandelten Zahn ein?

Jede Position hat das Feld „Zahn/Region“: tippen – etwa 16, 11–13 oder 16, 17, OK/UK, Q1 bis Q4 – oder über „Zahnschema“ die Zähne antippen, auch Milchzähne und Bereiche wie 13–23. VXPay schreibt daraus die Angabe nach dem FDI-Schema. Fehlt der Zahn bei einer zahnbezogenen Leistung, zeigt VXPay „Zahn fehlt“ – die Rechnung lässt sich trotzdem erstellen. Einen Befund oder Zahnstatus speichert VXPay nicht.

Kann ich mehrere Behandlungstage auf eine GOZ-Rechnung schreiben?

Ja. Jede Position hat ihr eigenes Leistungsdatum – im Rechnungsassistenten über „+ Leistungen an mehreren Tagen“, beim CSV-Import über die gleiche Referenz mit dem Datum je Zeile, beim Import aus dem Praxisprogramm aus der Datei. Die Rechnung nennt dann den Leistungszeitraum und das Datum an jeder Position.

Wie rechne ich Laborkosten ab?

Als freie Position der Art „Labor – Praxislabor“ oder „Labor – Fremdlabor“ – im Rechnungsassistenten auch über „+ Laborrechnung hinzufügen“; die Rechnung weist sie getrennt vom Honorar aus. Laut § 10 Abs. 3 GOZ ist der Praxislaborbeleg bzw. die Rechnung des Dentallabors beizufügen; beim Fremdlabor genügt dann auf Ihrer Rechnung der Gesamtbetrag. Den Beleg hängen Sie als PDF oder Foto an: VXPay sendet ihn per E-Mail mit der Rechnung und nennt ihn auf der Rechnung als Anlage. Übergeben Sie ihn selbst, wählen Sie das beim Erstellen. Laborberichte, Befunde und Sammelrechnungen des Labors gehören nicht in die Anlage.

Rechnet VXPay auch über die KZV ab?

Nein. VXPay erstellt Privatrechnungen nach GOZ und GOÄ, keine Kassenabrechnung nach BEMA. Heil- und Kostenpläne und Festzuschüsse beim Zahnersatz erstellen Sie weiter in Ihrem Praxisverwaltungssystem. Eine Abzugszeile für Vorleistungen anderer Kostenträger, etwa einen Kassenanteil, hat die Rechnung aus VXPay nicht.

Ist der GOZ-Katalog in VXPay aktuell?

VXPay führt das Gebührenverzeichnis der GOZ (Anlage 1) derzeit mit 215 aktiven Positionen, dazu das Gebührenverzeichnis der GOÄ mit 2.777 Positionen. Beide werden automatisch mit den Fassungen auf gesetze-im-internet.de abgeglichen, alle 7 Tage – die GOZ zuletzt am 09.10.2026. Entfallene Nummern werden deaktiviert, nicht gelöscht; bestehende Rechnungen behalten ihren Bezug. Für die Wahl von Nummer und Faktor bleibt Ihre Praxis verantwortlich.

Gehört eine Diagnose auf die Zahnarztrechnung?

§ 10 GOZ nennt die Diagnose nicht unter den Angaben der Rechnung; der Rechnungsvordruck nach Anlage 2 sieht dafür einen freiwilligen Freitext vor. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen können für die Erstattung eine Diagnose verlangen. In VXPay tragen Sie sie bei Bedarf im optionalen Feld „Diagnose“ ein – nur auf dieser Rechnung; aus Vorlagen, Kopien oder der Datei des Praxisprogramms übernimmt VXPay keine Diagnose in dieses Feld. Wer die Rechnung erhält, liest die Diagnose mit; auch Leistungsbeschreibungen und Rechnungstexte können Gesundheitsdaten sein.

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Registrierung, Rechnungen und Mahnwesen sind bei VXPay kostenlos – ohne Grundgebühr und ohne Vertragslaufzeit. Gebühren für Zahlungen fallen nur an, wenn eine Zahlung über VXPay Payments (online und per Überweisung auf die persönliche Zahlungs-IBAN) erfolgreich ist: die Plattformgebühr von VXPay (1,5 % + 0,29 € zzgl. 19 % USt) und die Transaktionsgebühr der Zahlungsabwicklung; beide werden automatisch einbehalten. Kostenpflichtig und optional: Zusatzpaket Praxis Pro, Briefversand je Brief, Einrichtungsservice.

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