VXPay

Mehrere Behandler, Rollen und Standorte – eine Praxis, klare Rechte

In der Gemeinschaftspraxis, im MVZ oder in der Praxis mit angestellten Ärztinnen und Ärzten stellt in der Regel die Praxis die Privatrechnung. VXPay bildet das ab: Die behandelnde Person steht als „Behandlung durch …“ auf der Rechnung, dazu kommen eigene Rollen mit Einzelrechten, mehrere Standorte mit eigener Anschrift und eigenem Logo sowie die Zwei-Faktor-Anmeldung – ohne Kosten je Benutzer.

Privatliquidation mit angestellten Ärztinnen und Ärzten: Die Praxis stellt die Rechnung

Sobald mehrere Menschen dieselben Privatpatienten behandeln, stellen sich dieselben Fragen: Wer steht als Absender auf der Rechnung, wer darf was im System – und wie behält die Praxis mehrere Standorte im Blick?

Für angestellte Ärztinnen und Ärzte ist die erste Frage in der Regel schnell beantwortet. Laut einem Fachbeitrag in „Abrechnung aktuell“ (IWW, 25.02.2021) bleibt der Praxisinhaber auch dann Vertragspartner des Behandlungsvertrags, wenn eine angestellte Ärztin oder ein angestellter Arzt die Leistung erbringt; die Rechnung wird deshalb unter dem Briefkopf der Praxis gestellt. Nach der dort wiedergegebenen überwiegenden Auffassung gilt die GOÄ auch für die Abrechnung der Leistungen angestellter Ärztinnen und Ärzte. Berufsrechtlich setzt die Beschäftigung ärztlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter laut § 19 Abs. 1 der Musterberufsordnung (MBO-Ä) die Leitung der Praxis durch die niedergelassene Ärztin oder den niedergelassenen Arzt voraus; die Beschäftigung ist der Ärztekammer anzuzeigen.

Die GOÄ selbst spricht in § 4 Abs. 2 von „eigenen Leistungen“: Gebühren darf der Arzt nur für selbständige ärztliche Leistungen berechnen, die er selbst erbracht hat oder die unter seiner Aufsicht nach fachlicher Weisung erbracht wurden. Ob die angestellte Person auf der Rechnung genannt werden muss, beantwortet der genannte Beitrag so: zwingend sei die Nennung nicht, aus Gründen der Transparenz aber empfehlenswert – auch, um Erstattungsprobleme bei privaten Versicherern zu vermeiden. Welche Angaben eine Privatrechnung darüber hinaus braucht, erklärt der Ratgeber Pflichtangaben der Privatrechnung.

Gemeinschaftspraxis, MVZ oder Praxisgemeinschaft?

Ärztinnen und Ärzte dürfen sich laut § 18 Abs. 1 MBO-Ä unter anderem zu Berufsausübungsgemeinschaften und Organisationsgemeinschaften zusammenschließen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) beschreibt den Unterschied so: In einer Gemeinschaftspraxis, der Berufsausübungsgemeinschaft, treten die Ärztinnen und Ärzte nach außen als eine Praxis auf, mit gemeinsamem Patientenstamm und einer gemeinsamen Abrechnung. In einer Praxisgemeinschaft teilen sie sich Räume, Personal und Geräte, versorgen aber jeweils eigene Patienten, rechnen separat ab und bleiben wirtschaftlich getrennt. Im MVZ erfolgt die Patientenversorgung laut KBV gemeinsam, wie in einer Gemeinschaftspraxis. Diese Beschreibung bezieht sich auf die Kassenabrechnung; für die Einrichtung in VXPay ist entscheidend, wer gegenüber dem Patienten abrechnet.

Welche Einrichtung in VXPay zu welcher Praxisform passt
PraxisformWer tritt gegenüber Patienten auf?Einrichtung in VXPay
Einzelpraxis mit angestellten Ärztinnen und ÄrztenDie Praxis des Inhabers, unter ihrem BriefkopfEine Praxis; jede angestellte Person als Behandler
Gemeinschaftspraxis (Berufsausübungsgemeinschaft)Die gemeinsame Praxis mit gemeinsamer AbrechnungEine Praxis; alle behandelnden Partner und angestellten Ärztinnen und Ärzte als Behandler, bei mehreren Praxissitzen mehrere Standorte
MVZDas MVZ – die Versorgung erfolgt laut KBV gemeinsamEine Praxis; Behandler je Ärztin oder Arzt, Standorte je Betriebsstätte
PraxisgemeinschaftJede beteiligte Praxis für sichJe beteiligte Praxis eine eigene Praxis in VXPay mit eigenem Zahlungskonto; gemeinsames Personal kann mit einem Benutzerkonto mehreren Praxen angehören

Orientierung, keine Rechtsberatung. Wie Ihre Kooperation rechtlich einzuordnen ist, klären Sie mit Ihrer Kammer oder Rechtsberatung. Rechtswirkung entfaltet die Musterberufsordnung erst, wenn die jeweilige Ärztekammer sie als Satzung (Berufsordnung) beschlossen hat.

So bildet VXPay das ab

In VXPay stellt immer die Praxis die Rechnung: Absender, Steuernummer, Bankverbindung und Zahlungskonto sind die der Praxis – auch bei angestellten Ärztinnen und Ärzten. Unter „Einstellungen → Behandler“ legen Sie jede behandelnde Person mit Namen und – optional – Fachrichtung an; auf der Rechnung erscheint sie als „Behandlung durch Dr. med. …, Fachrichtung“. Ist ein Behandler mit einem Teammitglied verknüpft, ist er für diese Person im Rechnungsassistenten vorbelegt. Die Behandlerübersicht zeigt je Behandler die Zahl der Rechnungen, die Rechnungssumme des laufenden Jahres und die offenen Beträge; die Rechnungsliste lässt sich nach Behandler filtern – kostenlos.

Mit dem ganzen Team kostenlos starten

Praxis anlegen, Behandler eintragen, Kolleginnen und Kollegen einladen: Dafür berechnet VXPay nichts – keine Grundgebühr, keine Gebühr je Benutzer. Eine Kreditkarte ist für die Registrierung nicht nötig, und jeder Schritt des Einrichtungsassistenten lässt sich überspringen und später nachholen.

Praxis kostenlos anlegen →Den Berufsstand wählen Sie im Einrichtungsassistenten.

Eine Rechnung, drei Quellen: Praxis, Standort und Behandler

Auf jeder Rechnung laufen Angaben aus drei Ebenen zusammen. Das Beispiel zeigt, welche Angabe woher kommt – für eine Gemeinschaftspraxis mit zwei Standorten.

Beispiel (fiktive Daten): Praxis am Park, Standort Süd, Behandlung durch Dr. med. A. Beispiel
Angabe auf der RechnungKommt ausIm Beispiel
Name des RechnungsstellersPraxisPraxis am Park
Anschrift, Kontakt und LogoStandort (Option „Standort als Absender auf Rechnungen verwenden“), sonst PraxisAm Markt 3, 12347 Musterstadt, Logo des Standorts Süd
Steuernummer und BankverbindungPraxisAngaben der Praxis am Park
Zahlungskonto für Zahlungslink und QR-Code (mit VXPay Payments)Praxis (sind mehrere Zahlungskonten verbunden, auf Wunsch das für den Standort gewählte)Konto der Praxis am Park bei VXPay Payments
RechnungsdesignRechnung bzw. Vorlage, sonst Behandler, dann Standort, sonst StandardDesign des Standorts Süd (Behandler ohne eigenes Design)
„Behandlung durch …“BehandlerDr. med. A. Beispiel, Innere Medizin

Der Name, die Bank- und die Steuerdaten bleiben immer die der Praxis – auch wenn Anschrift und Logo vom Standort kommen.

Positionen der Beispielrechnung RE-0217 für Erika Mustermann
GOÄ-Nr.LeistungPunkteEinfachsatzFaktorBetrag
1Beratung804,66 €2,310,72 €
5Symptombezogene Untersuchung804,66 €2,310,72 €
Rechnungsbetrag21,44 €

Punktwert laut § 5 Abs. 1 GOÄ: 5,82873 Cent. 80 Punkte × 5,82873 Cent ergeben den Einfachsatz von 4,66 €, zum 2,3-fachen Satz 10,72 €. In VXPay ändert die Wahl des Behandlers den Betrag nicht, nur die Zeile „Behandlung durch …“.

Rollen und Rechte in der Praxissoftware: Wer darf was?

Empfang, Abrechnung, angestellte Ärztinnen und Ärzte: Nicht jede Person braucht jedes Recht. VXPay kennt drei Basisrollen und eigene Rollen, die Sie aus Einzelrechten zusammenstellen.

  • Owner: hat die Praxis angelegt und hat alle Rechte.
  • Admin: hat ebenfalls alle Rechte und verwaltet Einstellungen, Zahlungen, Team und Gebührenabrechnungen.
  • Mitarbeiter: erstellt und verwaltet Rechnungen, Leistungen und Patienten, darf aber Zahlungs- und Praxiseinstellungen nicht ändern.

Passt keine Basisrolle, legen Owner und Admins unter „Einstellungen → Team“ eigene Rollen an – mit genau den Rechten, die eine Person für ihre Aufgabe braucht. Eine eigene Rolle gilt für Mitarbeitende und ersetzt deren Standardrechte. Owner und Admin behalten immer alle Rechte, damit sich die Praxis nie selbst aussperrt. Wer als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter das Recht „Team & Rollen“ hat, kann nur Rechte und Standorte weitergeben, die er selbst besitzt.

Rechte im Rollen-Editor – mit zwei Beispielrollen
RechtWas es erlaubtMitarbeiter (Standard)Beispiel „Empfang“Beispiel „Abrechnung“
RechnungenRechnungen anlegen, versenden, stornieren und als bezahlt markieren; Mahnungen und Vorlagen bearbeitenjajaja
PatientenPatientenstammdaten anlegen und ändern, Hinweise anlegen und löschen (lesen dürfen alle)jajaja
LeistungenLeistungskatalog und Favoriten der Praxis pflegenja––
Statistiken & ControllingUmsatz, Vergleiche, Prognosen und Kennzahlen einsehen (Seite „Statistiken & Controlling“, Teil von Praxis Pro)––ja
BuchhaltungBuchhaltungsexport herunterladen und Gebühren- und Steuerdokumente des Zahlungsdienstleisters einsehen––ja
Zahlungen & ErstattungenVXPay Payments einrichten (Zahlungs- und Auszahlungskonto) und Erstattungen auslösen–––
Praxis-EinstellungenPraxisdaten, Behandler, Standorte, Rechnungsdesigns, Mahnstufen, Pakete, Postversand und Benachrichtigungsadressen verwalten–––
Team & RollenMitglieder einladen, Rollen anlegen und zuweisen–––
Support: Anliegen meldenAnliegen an das VXPay-Team melden und die eigenen Anliegen sehenja––
Support: alle Anliegen sehenAlle Anliegen der Praxis mit den Antworten des VXPay-Teams lesen–––
Support: alle Anliegen bearbeitenAuf alle Anliegen der Praxis antworten und sie als erledigt markieren–––

Owner und Admin haben immer alle Rechte. Die Beispielrollen sind Vorschläge; welche Rechte eine Rolle bekommt, entscheiden Sie selbst.

Einige Rechte hängen zusätzlich am Standortzugriff: Den Buchhaltungsexport erstellen nur Personen mit dem Recht „Buchhaltung“ und Zugriff auf alle Standorte, weil er die ganze Praxis umfasst. Mahnen und Mahnungen aussetzen dürfen Mitarbeitende mit dem Recht „Rechnungen“; sind sie auf Standorte beschränkt, nur für ihre Standorte. Die Mahnstufen selbst ändern nur Personen mit dem Recht „Praxis-Einstellungen“ – mehr dazu unter Mahnwesen.

Rollen ersetzen keine Belehrung

Laut Art. 32 Abs. 4 DSGVO unternimmt der Verantwortliche Schritte, damit ihm unterstellte Personen mit Zugang zu personenbezogenen Daten diese nur auf seine Anweisung verarbeiten; Art. 32 Abs. 1 Buchst. b nennt unter den Schutzmaßnahmen die Fähigkeit, die Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Belastbarkeit der Systeme und Dienste auf Dauer sicherzustellen. Rollen mit nur den nötigen Rechten können dafür ein Baustein sein. Für Ärztinnen und Ärzte verlangt die Musterberufsordnung außerdem in § 9 Abs. 3, Mitarbeitende über die gesetzliche Pflicht zur Verschwiegenheit zu belehren und das schriftlich festzuhalten – diese Pflicht bleibt bei der Praxis.

Team einladen: in fünf Schritten zur Praxis mit klaren Rechten

  1. Behandler anlegen

    Unter „Einstellungen → Behandler“ tragen Sie jede behandelnde Person mit Namen ein, optional mit Fachrichtung, Kürzel (etwa für den CSV-Import) und eigenem Rechnungsdesign. Die Verknüpfung mit einem Teammitglied ist ebenfalls optional.

  2. Rollen festlegen

    Reichen die Basisrollen nicht, legen Sie unter „Einstellungen → Team“ eigene Rollen an, etwa „Empfang“ oder „Abrechnung“.

  3. Per E-Mail einladen

    Bei der Einladung wählen Sie Rolle und – bei mehreren Standorten – den Standortzugriff. Die eingeladene Person erhält eine E-Mail mit Link; er ist 7 Tage gültig.

  4. Einladung annehmen

    Die Einladungsseite zeigt die Rolle – bei einer eigenen Rolle auch deren Rechte. Die Person legt dort ihr Passwort fest; wer schon ein VXPay-Konto hat, meldet sich an und nimmt die Einladung an.

  5. Zweiten Faktor einrichten

    Ist die Zwei-Faktor-Anmeldung für ihre Rolle Pflicht, richtet die Person sie vor dem ersten Zugriff auf den Praxisbereich ein.

Wer Rechte über die Standardrechte hinaus vergibt, eine Rolle erweitert oder den Standortzugriff eines Mitglieds ausweitet, bestätigt das – sofern die eigene Zwei-Faktor-Anmeldung aktiv ist – erneut mit dem zweiten Faktor. Die eigene Rolle kann niemand selbst ändern.

Praxis mit mehreren Standorten: Absender, Design und Zugriff je Standort

Hauptstandort, Zweigpraxis oder mehrere Praxissitze einer Gemeinschaftspraxis: In VXPay gehört jede Rechnung zu einem Standort – und jeder Standort kann eigene Angaben mitbringen.

Absender je Standort

Mit der Option „Standort als Absender auf Rechnungen verwenden“ erscheinen Anschrift, Kontakt und Logo des Standorts auf seinen Rechnungen; leere Felder übernimmt VXPay von der Praxis. Name, Bank- und Steuerdaten bleiben die der Praxis – Rechnungssteller ist weiterhin die Praxis.

Rechnungsdesign je Standort

Jeder Standort kann ein eigenes Rechnungsdesign haben – mit eigenem Logo, Akzentfarbe und Layout oder als eigenes Briefpapier (PDF). Kostenlos sind bis zu 20 weitere Designs je Praxis. Es gilt das Design der Rechnung bzw. Vorlage, sonst das des Behandlers, dann das des Standorts, sonst der Standard.

Zugriff je Standort

Mitarbeitende sehen wahlweise alle oder nur die ihnen zugewiesenen Standorte; Owner und Admins sehen immer alle. Die Übersicht im Mahnwesen lässt sich nach Standort filtern.

Import mit Standort und Behandler

Beim CSV-Import ordnen die Spalten „Standort“, „Behandler“ und „Beruf“ jede Rechnung zu. Beim Import aus dem Praxisprogramm werden Behandler aus der Datei den angelegten Behandlern zugeordnet, der Standort ist je Rechnung wählbar – siehe Praxisprogramm-Import.

Sind für Ihre Praxis mehrere Zahlungskonten bei VXPay Payments verbunden, wählen Sie je Standort, über welches neue Zahlungen laufen; ohne Auswahl gilt der Standard der Praxis. Diese Zuordnung ändern nur Personen mit dem Recht „Zahlungen & Erstattungen“.

Auch am Empfang zählt der Standort: Kiosk-Bildschirme, auf denen Patienten per QR-Code mit dem eigenen Smartphone bezahlen, sind Standorten zugeordnet; Voraussetzung ist ein aktives VXPay Payments. Wie das funktioniert, zeigt Kassenmodus und Kiosk.

Berufsrecht bei mehreren Orten – kurz eingeordnet

Laut § 17 Abs. 2 MBO-Ä dürfen Ärztinnen und Ärzte über den Praxissitz hinaus an zwei weiteren Orten ärztlich tätig sein und müssen an jedem Ort Vorkehrungen für eine ordnungsgemäße Versorgung treffen. Eine Berufsausübungsgemeinschaft mit mehreren Praxissitzen ist nach § 18 Abs. 3 MBO-Ä zulässig, wenn an jedem Praxissitz verantwortlich mindestens ein Mitglied eine ausreichende Patientenversorgung sicherstellt. Maßgeblich ist die Berufsordnung Ihrer Landesärztekammer.

Mehrere Berufsstände unter einem Dach

Ein Therapiezentrum mit Physiotherapie und Logopädie oder eine Praxis, in der ärztliche und nichtärztliche Leistungen zusammenkommen: VXPay führt die Rechnungen je Berufsstand getrennt.

Eine Praxis kann in VXPay mehrere Berufsstände führen. Jede Rechnung gehört genau einem Berufsstand, wird farbig gekennzeichnet, lässt sich danach filtern und wird in den Auswertungen getrennt geführt. Welche Gebührenverzeichnisse und Preislisten die Praxis im Rechnungsassistenten sieht, richtet sich nach ihren Berufsständen.

Ob und in welcher Form verschiedene Berufe gemeinsam eine Praxis führen dürfen, regeln Berufs- und Gesellschaftsrecht – VXPay bildet nur die Abrechnung ab. Für Ärztinnen und Ärzte erlaubt § 23b MBO-Ä unter bestimmten Voraussetzungen eine medizinische Kooperationsgemeinschaft mit selbstständig tätigen Angehörigen anderer akademischer Heilberufe oder staatlicher Ausbildungsberufe im Gesundheitswesen, etwa als Partnerschaftsgesellschaft oder auf Grundlage eines schriftlichen Vertrags. Was für Ihren Berufsstand gilt, zeigen etwa die Seiten für Ärzte und Physiotherapie.

Sicherheit im Team: Zwei-Faktor-Anmeldung und klare Grenzen

Je mehr Menschen Zugang haben, desto wichtiger ist die Anmeldung. Das BSI rät, eine Zwei-Faktor-Authentisierung zu nutzen, sobald ein Online-Dienst sie ermöglicht – und nennt Authenticator-Apps als eine Möglichkeit für den zweiten Faktor.

Zwei-Faktor-Anmeldung für jedes Konto

Zusätzlich zum Passwort fragt VXPay nach einem Code aus einer Authenticator-App. Für den Notfall gibt es 10 Recovery-Codes. Die Zwei-Faktor-Anmeldung ist kostenlos.

Richtlinie je Praxis

Drei Einstellungen: „Optional – jeder entscheidet selbst“, „Pflicht für alle Benutzer“ oder „Pflicht für bestimmte Rollen“. Die Richtlinie legen Owner und Admins fest. Wer zur Zwei-Faktor-Anmeldung verpflichtet ist, kommt ohne eingerichteten zweiten Faktor nicht in den Praxisbereich.

Schutz vor Ausprobieren

Nach 5 Fehlversuchen ist der zweite Faktor 15 Minuten gesperrt. Sensible Aktionen – etwa das Auszahlungskonto einrichten, Team und Rollen ändern oder größere Erstattungen – bestätigen Nutzer mit Zwei-Faktor-Anmeldung erneut; die Bestätigung gilt 10 Minuten.

Sicherheitsübersicht

Owner und Admins sehen den 2FA-Status aller Teammitglieder, die letzte Anmeldung, auffällige Fehlversuche und ein Sicherheitsprotokoll der Praxis. Anmeldeereignisse werden nach 90 Tagen gelöscht.

Sofort wirksam

VXPay prüft die Sitzung bei jeder Anfrage frisch: Abmeldung, Rollenentzug oder Passwort-Reset wirken sofort, ein Passwort-Reset beendet alle Sitzungen. Auf eigenen Geräten hält „Diesem Gerät vertrauen“ die Anmeldung 30 Tage ohne erneuten Code.

Getrennte Praxen

Jede Abfrage wird serverseitig auf die eigene Praxis begrenzt; jede Praxis sieht ausschließlich ihre eigenen Daten – auch wenn eine Person mehreren Praxen angehört.

Im Alltag: Wer was mitbekommt

  • Live-Benachrichtigungen: Zahlungseingänge, Erstattungen, Mahnungen und Versandfehler erscheinen als Hinweis an der Glocke, auf Wunsch mit Ton und Desktop-Benachrichtigung. Eine E-Mail bei Zahlungseingang schaltet jedes Mitglied für sich ein.
  • Persönliche Übersicht: Jedes Mitglied blendet die Kacheln der Übersicht für sich ein oder aus und ordnet sie an.
  • Mehrere Praxen: Wer in mehreren Praxen arbeitet, wechselt die aktive Praxis in der Kopfzeile – mit einem Benutzerkonto.
  • Vorlagen für alle: Behandler, Design und Rechnungstext werden in einer Vorlage festgelegt; wiederkehrende Rechnungen behalten sie bei. Mehr unter Vorlagen und wiederkehrende Rechnungen.

Controlling je Behandler und Standort

Kostenlos zeigt die Behandlerübersicht Umsatz und offene Beträge je Behandler. Wer mehr auswerten möchte, findet im kostenpflichtigen Zusatzpaket Praxis Pro die Funktion „Controlling“: Umsatz je Leistung, Behandler und Standort, Zielvergleiche, Vergleiche mit Vormonat und Vorjahr, Prognosen, Zahlungsmoral je Patient und Ausfallrisiko. Dazu gehören Monatsziele je Praxis, Standort und Behandler mit Zielvergleich sowie – bei mehr als einem Standort – ein Standortvergleich. Prognosen sind Orientierungswerte, keine Zusage. Das Paket wird je Praxis gebucht, nicht je Benutzer.

Was Team und Standorte kosten: nichts extra

VXPay kostenlos starten. Behandler, eigene Rollen, mehrere Standorte, bis zu 20 weitere Rechnungsdesigns und die Zwei-Faktor-Anmeldung gehören zum kostenlosen Kern – ebenso Rechnungen mit eingebetteter E-Rechnung, der Versand per E-Mail, das automatische Mahnwesen, Vorlagen, CSV-Import und Buchhaltungsexport. Es gibt keine Grundgebühr, keine Vertragslaufzeit und keine Gebühr je Teammitglied; für die Registrierung ist keine Kreditkarte nötig.

Zahlungsgebühren fallen nur bei einer erfolgreichen Zahlung über VXPay Payments an: die Plattformgebühr von VXPay (1,5 % + 0,29 € zzgl. 19 % USt) und die Transaktionsgebühr der Zahlungsabwicklung, beide werden automatisch vom Zahlungseingang einbehalten. Keine Zahlung, keine Zahlungsgebühr. Beispiel: Bei einer Zahlung über 100,00 € beträgt die Plattformgebühr 2,13 € brutto; hinzu kommt die Transaktionsgebühr. Die Plattformgebühr ist nicht erstattungsfähig, sie bleibt auch bei Storno oder Erstattung bestehen. Plattformgebühren und gebuchte Zusatzleistungen weist VXPay monatlich in einer Gebührenabrechnung als PDF aus.

Kostenpflichtig und optional sind außerdem das Zusatzpaket Praxis Pro (9,90 € netto im Monat, je Praxis), der Briefversand (1,20 € brutto je einseitigem Brief), der Einrichtungsservice (199,00 € netto, einmalig).

Alle Kosten im Überblick stehen unter Preise. Worauf Sie bei der Wahl eines Rechnungsprogramms allgemein achten sollten, fasst der Ratgeber Kostenloses Rechnungsprogramm für Heilberufe zusammen.

Checkliste: Team und Standorte einrichten

  • Klären, wer gegenüber den Patienten abrechnet – eine gemeinsame Praxis oder jede Praxis für sich
  • Alle behandelnden Personen als Behandler mit Fachrichtung anlegen und – falls sie selbst mit VXPay arbeiten – mit ihrem Teammitglied verknüpfen
  • Standorte anlegen und entscheiden, ob Anschrift und Logo des Standorts auf den Rechnungen erscheinen
  • Je Standort bei Bedarf ein eigenes Rechnungsdesign wählen
  • Eigene Rollen nur mit den nötigen Rechten anlegen, etwa „Empfang“ und „Abrechnung“
  • Mitarbeitende mit Rolle und Standortzugriff per E-Mail einladen
  • Zwei-Faktor-Richtlinie festlegen und in der Sicherheitsübersicht prüfen, wer sie schon eingerichtet hat
  • Mitarbeitende über die Schweigepflicht belehren und das schriftlich festhalten (für Ärztinnen und Ärzte: § 9 Abs. 3 MBO-Ä)

Quellen

Stand der Angaben: 08.10.2026. Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung; maßgeblich sind die verlinkten Vorschriften in ihrer jeweils geltenden Fassung.

Fragen und Antworten

Können angestellte Ärztinnen und Ärzte in VXPay auf eigene Rechnung abrechnen?

Nein. In VXPay stellt immer die Praxis die Rechnung: Absender, Steuernummer, Bankverbindung und Zahlungskonto sind die der Praxis, die behandelnde Person steht als „Behandlung durch …“ darauf. Wer selbstständig auf eigene Rechnung abrechnet, etwa in einer Praxisgemeinschaft, legt dafür eine eigene Praxis mit eigenem Zahlungskonto an. Ein Benutzerkonto kann mehreren Praxen angehören.

Kostet jedes weitere Teammitglied extra?

Nein. Bei VXPay gibt es keine Gebühr je Teammitglied und keine Grundgebühr; Behandler, Rollen, Standorte und die Zwei-Faktor-Anmeldung sind kostenlos. Das optionale Zusatzpaket Praxis Pro wird je Praxis gebucht, nicht je Benutzer. Gebühren fallen nur bei einer erfolgreichen Zahlung über VXPay Payments an: die Plattformgebühr von VXPay (1,5 % + 0,29 € zzgl. 19 % USt) und die Transaktionsgebühr der Zahlungsabwicklung, beide werden automatisch vom Zahlungseingang einbehalten.

Was darf die Rolle „Mitarbeiter“ ohne eigene Rolle?

Standardmäßig: Rechnungen, Leistungen, Patienten, Support: Anliegen melden. Zahlungs- und Praxiseinstellungen kann die Rolle nicht ändern. Braucht jemand mehr oder weniger, legen Owner und Admins – oder Mitglieder mit dem Recht „Team & Rollen“ – eine eigene Rolle mit genau den nötigen Rechten an, zum Beispiel „Empfang“ oder „Abrechnung“.

Können Mitarbeitende nur die Rechnungen ihres Standorts sehen?

Ja. Mitarbeitende lassen sich bei der Einladung oder später auf einzelne Standorte beschränken; Owner und Admins sehen immer alle. Mahnen dürfen beschränkte Mitarbeitende mit dem Recht „Rechnungen“ nur für ihre Standorte. Den Buchhaltungsexport erstellen nur Personen mit dem Recht „Buchhaltung“ und Zugriff auf alle Standorte, weil er die ganze Praxis umfasst.

Welche Zwei-Faktor-Verfahren unterstützt VXPay?

Einen sechsstelligen Code aus einer Authenticator-App plus zehn Recovery-Codes für den Notfall. SMS-Codes oder Passkeys bietet VXPay nicht an. Auf eigenen Geräten können Sie „Diesem Gerät vertrauen“ wählen und werden dann 30 Tage nicht erneut nach dem Code gefragt. Nach 5 Fehlversuchen ist der zweite Faktor 15 Minuten gesperrt.

Muss die behandelnde angestellte Ärztin auf der Privatrechnung stehen?

Laut einem Fachbeitrag in „Abrechnung aktuell“ (IWW, 25.02.2021) ist die Nennung der behandelnden angestellten Person nicht zwingend, aus Gründen der Transparenz aber empfehlenswert – auch um Erstattungsprobleme bei privaten Versicherern zu vermeiden. Wählen Sie in VXPay einen Behandler, erscheint „Behandlung durch …“ mit Name und – falls hinterlegt – Fachrichtung auf der Rechnung. Im Zweifel klären Sie die Frage mit Ihrer Kammer oder Rechtsberatung.

Kann ich mehrere Praxen mit einem Benutzerkonto verwalten?

Ja. Ein Benutzerkonto kann mehreren Praxen angehören; die aktive Praxis wechseln Sie in der Kopfzeile, beim nächsten Login bleibt die zuletzt genutzte aktiv. Als Owner anlegen kann jede Person genau eine Praxis – in weitere Praxen wird sie eingeladen. Die Daten der Praxen bleiben dabei strikt getrennt.

Was passiert, wenn jemand die Praxis verlässt?

Wer das Recht „Team & Rollen“ hat, entfernt das Mitglied unter „Einstellungen → Team“ oder ändert seine Rolle. Weil VXPay Sitzung und Mitgliedschaft bei jeder Anfrage frisch prüft, wirken Entfernen und Rollenentzug sofort. Erstellte Rechnungen bleiben unverändert; einen Behandler, der nicht mehr behandelt, archivieren Sie – er verschwindet aus der Auswahl, bleibt aber auf den bisherigen Rechnungen und in den Auswertungen erhalten.

Jetzt kostenlos starten

Registrierung, Rechnungen und Mahnwesen sind bei VXPay kostenlos – ohne Grundgebühr und ohne Vertragslaufzeit. Gebühren für Zahlungen fallen nur an, wenn eine Zahlung über VXPay Payments (online und per Überweisung auf die persönliche Zahlungs-IBAN) erfolgreich ist: die Plattformgebühr von VXPay (1,5 % + 0,29 € zzgl. 19 % USt) und die Transaktionsgebühr der Zahlungsabwicklung; beide werden automatisch einbehalten. Kostenpflichtig und optional: Zusatzpaket Praxis Pro, Briefversand je Brief, Einrichtungsservice.

Kostenlos registrieren →