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Rechnung per QR-Code bezahlen: EPC-QR-Code (GiroCode) oder Bezahllink – was passt zur Praxis?

Ein QR-Code auf der Privatrechnung erspart Patientinnen und Patienten das Abtippen von IBAN und Rechnungsnummer. Dahinter stecken zwei verschiedene Verfahren: Der EPC-QR-Code, bekannt als GiroCode, füllt eine Überweisung in der Banking-App aus. Ein QR-Code mit Bezahllink öffnet eine Bezahlseite, etwa für die Kartenzahlung. Dieser Ratgeber erklärt, wie beide funktionieren, was sie kosten, was Patienten dafür brauchen und wie Sie eine Rechnung mit QR-Code erstellen.

Zwei Arten von QR-Codes auf der Rechnung

Ein QR-Code ist nur ein Behälter für Daten. Entscheidend ist, was darin steht: die Daten einer Überweisung oder die Adresse einer Bezahlseite.

Überweisung

EPC-QR-Code (bekannt als GiroCode)

Enthält die Daten einer SEPA-Überweisung: Name und IBAN des Empfängers, Betrag und Verwendungszweck. Die Banking-App des Patienten liest den Code und füllt die Überweisung aus; der Patient prüft die Angaben und gibt die Zahlung wie gewohnt frei. Das Geld geht direkt auf das Konto der Praxis.
Bezahlseite

QR-Code mit Bezahllink

Enthält eine Internetadresse. Viele Smartphones erkennen solche Codes direkt in der Kamera-App; ein Tipp öffnet die Bezahlseite im Browser. Dort wählt der Patient eine Zahlungsart – etwa die Kartenzahlung – und bezahlt. Ist der Link mit dem Rechnungsprogramm verbunden, meldet der Zahlungsdienstleister die Zahlung dorthin zurück.

Das Alltagsproblem: Zahlungen, die sich nicht zuordnen lassen

Wer eine Überweisung von Hand ausfüllt, überträgt eine IBAN – in Deutschland 22 Stellen –, einen Betrag und die Rechnungsnummer. Eine vertippte IBAN fällt oft schon durch ihre Prüfziffer auf. Ein vergessener oder verkürzter Verwendungszweck dagegen nicht: Das Geld kommt an, aber in der Praxis weiß niemand sofort, zu welcher Rechnung es gehört. Dann beginnt die Suche im Kontoauszug, im ungünstigen Fall geht sogar eine Zahlungserinnerung an jemanden, der längst bezahlt hat.

Beide QR-Varianten setzen genau hier an – auf unterschiedliche Weise. Der EPC-QR-Code sorgt dafür, dass die richtigen Daten in der Überweisung stehen. Der Bezahllink verknüpft die Zahlung von vornherein mit genau einer Rechnung, sodass sich die Zuordnung per Verwendungszweck erübrigt.

So funktioniert der EPC-QR-Code (GiroCode)

Den Aufbau des Codes beschreibt der European Payments Council in den Leitlinien EPC069-12, derzeit in Version 3.1 vom 19. März 2024.

Den Ablauf beschreibt EPC069-12 so: Der Zahlungsempfänger druckt den Code, zum Beispiel auf die Rechnung. Der Zahler scannt ihn mit der passenden Funktion seiner Banking- oder Zahlungs-App, die Zahlungsdaten werden automatisch in die Eingabefelder übernommen, und der Zahler gibt die Überweisung mit dem Freigabeverfahren seiner Bank frei. Der Code löst also nichts selbst aus; er erspart nur das Abtippen.

Laut EPC069-12 eignen sich die Leitlinien für Fälle, in denen dieselben Zahlungsdaten zusätzlich im Klartext zu sehen sind, etwa auf einer Rechnung. So kann der Zahler prüfen, ob die Angaben im Code mit der Rechnung übereinstimmen. Für die Praxis heißt das: Die Bankverbindung gehört weiterhin lesbar auf die Rechnung.

Beispiel: Inhalt eines EPC-QR-Codes für die Rechnung RE-0042 über 21,44 €
FeldInhalt im BeispielRegel laut EPC069-12
Service-KennungBCDPflichtfeld, immer „BCD“
Version002„001“ oder „002“
Zeichensatz1 (UTF-8)Pflichtfeld; acht Zeichensätze sind vorgesehen
KennungSCTPflichtfeld: SEPA Credit Transfer, also SEPA-Überweisung
BIC der Empfängerbankleerin Version 002 bedingt: Pflicht nur, wenn Teilnehmer außerhalb des EWR beteiligt sind; fester Wert
Name des EmpfängersPraxis am ParkPflichtfeld, bis 70 Zeichen; fester Wert
IBAN des EmpfängersIBAN des PraxiskontosPflichtfeld, bis 34 Zeichen, nur IBAN; fester Wert
BetragEUR21.44optional; in Euro, von 0,01 bis 999.999.999,99
Zweck (Purpose-Code)leeroptional, bis 4 Zeichen
Strukturierte Referenzleeroptional, bis 35 Zeichen (z. B. RF-Referenz); fester Wert – nur alternativ zum Verwendungszweck
VerwendungszweckRechnung RE-0042optional, bis 140 Zeichen – nur alternativ zur strukturierten Referenz
Hinweis an den Zahlerleeroptional, bis 70 Zeichen

Beispiel mit fiktiven Daten. Die Felder stehen in dieser Reihenfolge, getrennt durch Zeilenumbrüche; der gesamte Inhalt darf höchstens 331 Byte groß sein. „Fester Wert“ heißt laut Leitlinie: Der Zahler soll diesen Inhalt beim Auslösen der Zahlung nicht ändern. Betrag nach GOÄ: Nr. 1 (Beratung) und Nr. 5 (symptombezogene Untersuchung) mit je 80 Punkten × 5,82873 Cent = 4,66 € einfach, × 2,3 = 10,72 € je Leistung, zusammen 21,44 €.

Bemerkenswert ist, welche Felder die Leitlinie nicht als feste Werte kennzeichnet: den Betrag und den freien Verwendungszweck. Die Vorgabe, den Inhalt beim Auslösen der Zahlung nicht zu ändern, gilt für sie also nicht. Für die Praxis bedeutet das: Auch mit QR-Code können Teilzahlungen oder abweichende Verwendungszwecke ankommen – ein Grund, Zahlungseingänge weiterhin mit dem Blick auf Betrag und Rechnungsnummer zu prüfen.

Die Grenzen des EPC-QR-Codes

Nicht jede App liest ihn

Die Leitlinien EPC069-12 sind laut eigener Aussage rein informativ; ob Zahlungsdienstleister das Scannen anbieten, ist ihnen freigestellt. Patienten ohne passende App überweisen mit der Bankverbindung aus der Rechnung von Hand.

Die Zuordnung bleibt bei der Praxis

Von der Zahlung erfährt die Praxis erst über ihr Konto. Sie ordnet den Eingang über Verwendungszweck und Betrag der Rechnung zu und markiert die Rechnung selbst als bezahlt.

Tempo bestimmt der Patient

Ist der Überweisungsauftrag bei der Bank des Patienten eingegangen, muss sie laut § 675s Abs. 1 BGB sicherstellen, dass der Betrag spätestens am Ende des folgenden Geschäftstags bei der Bank der Praxis eingeht – bei Aufträgen auf Papier kann die Frist um einen Geschäftstag länger sein. Die eigentliche Verzögerung entsteht meist vorher: bis der Patient überweist.

Der Name muss zum Konto passen

Seit dem 9. Oktober 2025 gleichen Kreditinstitute bei Überweisungen in Euro im Euroraum zwischen Girokonten den Empfängernamen mit dem Namen zur IBAN ab (Empfängerüberprüfung). Weicht der Name im Code ab, sieht der Patient vor der Freigabe einen Hinweis. Tragen Sie den Namen deshalb so ein, wie das Konto bei der Bank geführt wird – in VXPay im Feld „Kontoinhaber“ der Bankverbindung.

Ist das Geld bei Ihrer Bank eingegangen, muss diese es Ihnen laut § 675t Abs. 1 BGB unverzüglich verfügbar machen. Welche Entgelte Ihre Bank für eingehende Überweisungen berechnet, richtet sich nach Ihrem Kontomodell. Wann Patienten spätestens zahlen sollten und ab wann sie in Verzug geraten, erklärt der Ratgeber Zahlungsziel bei Privatrechnungen.

EPC-QR-Code oder Bezahllink: der Vergleich

Beide Wege haben ihren Platz. Die Tabelle zeigt, worin sie sich im Alltag der Praxis unterscheiden.

EPC-QR-Code (GiroCode) und Bezahllink mit VXPay Payments im Vergleich
KriteriumEPC-QR-Code (GiroCode)QR-Code mit Bezahllink (VXPay Payments)
Inhalt des CodesÜberweisungsdaten: Empfänger, IBAN, Betrag, VerwendungszweckAdresse der Bezahlseite dieser einen Rechnung
Was der Patient brauchtEine Banking-App mit Scanfunktion – sonst Überweisung von Hand mit der Bankverbindung der RechnungSmartphone oder Computer mit Browser; kein Konto bei VXPay, keine App
ZahlartenSEPA-ÜberweisungKartenzahlung und – je nach Gerät und Zahlungskonto – Apple Pay, Google Pay oder weitere Zahlarten
BetragVorausgefüllt; laut EPC069-12 kein fester WertDer offene Betrag der Rechnung, auf der Bezahlseite vorgegeben
Wo das Geld ankommtDirekt auf dem PraxiskontoAuf dem Zahlungskonto der Praxis, von dort automatisch auf das Bankkonto nach den Auszahlungseinstellungen
Zuordnung zur RechnungDurch die Praxis: Kontoauszug prüfen, Rechnung von Hand als bezahlt markierenAutomatisch: „bezahlt“, sobald der Zahlungsdienstleister bestätigt
Wann die Praxis die Zahlung siehtBeim Blick auf das KontoMit der Bestätigung – bei Kartenzahlung in der Regel in Sekunden, bei Lastschrift oder Überweisung über den Zahlungsdienstleister nach einigen Tagen
Kosten bei VXPayKeineKeine Grundgebühr; je erfolgreicher Zahlung die Plattformgebühr von VXPay (1,5 % + 0,29 € zzgl. 19 % USt) und die Transaktionsgebühr der Zahlungsabwicklung
Voraussetzung in VXPayIBAN in der Bankverbindung der Praxis, VXPay Payments nicht aktivVXPay Payments aktiviert

Die Transaktionsgebühr legt der Zahlungsdienstleister fest; sie richtet sich nach der Zahlungsart. Die Zeit bis zur Zahlungsbestätigung bezieht sich auf Onlinezahlungen über VXPay Payments, die Auszahlung auf Ihr Bankkonto richtet sich nach den Auszahlungsfristen der Zahlungsabwicklung.

Faustregel: Der EPC-QR-Code ist die kostenlose Erleichterung für Patienten, die ohnehin überweisen. Der Bezahllink lohnt sich dort, wo Zahlungseingänge ohne Nacharbeit bei der Rechnung ankommen sollen und Patienten lieber mit Karte zahlen. Wer vor allem am Empfang kassieren möchte, findet im Ratgeber Kartenzahlung in der Praxis einen Überblick über die Wege.

Kostenlos starten – der passende QR-Code steht automatisch auf der Rechnung → Keine Kreditkarte nötig; den Berufsstand wählen Sie im Einrichtungsassistenten.

Ist ein QR-Code auf der Rechnung Pflicht?

Nein. Welche Angaben eine Arztrechnung enthalten muss, regelt § 12 Abs. 2 GOÄ – unter anderem das Datum der Leistung, Nummer und Bezeichnung jeder berechneten Leistung, den Betrag und den Steigerungssatz. Ein QR-Code gehört nicht dazu, ebenso wenig zu den umsatzsteuerlichen Pflichtangaben nach § 14 Abs. 4 UStG. Fällig wird die ärztliche Vergütung laut § 12 Abs. 1 GOÄ, wenn dem Zahlungspflichtigen eine der Verordnung entsprechende Rechnung erteilt worden ist – mit oder ohne Code. Welche Angaben tatsächlich Pflicht sind, fasst der Ratgeber Pflichtangaben der Privatrechnung zusammen.

Die Schweizer „QR-Rechnung“ ist etwas anderes
Wer von einer Pflicht zur „QR-Rechnung“ liest, landet meist bei einer Regelung aus der Schweiz. Dort können laut Eidgenössischer Steuerverwaltung seit dem 1. Oktober 2022 nur noch QR-Rechnungen verarbeitet werden; die orangen und roten Einzahlungsscheine sind nicht mehr als Zahlungsmittel zugelassen. Die Schweizer QR-Rechnung ist ein eigenes Verfahren und nicht mit dem EPC-QR-Code für SEPA-Überweisungen gleichzusetzen.

Sicherheit: Woran Patienten eine echte Zahlungsaufforderung erkennen

Kein QR-Code schützt von sich aus vor Betrug. Beim Phishing über QR-Codes, vom BSI „Quishing“ genannt, führen gefälschte Codes auf nachgemachte Seiten; ein manipulierter Überweisungscode könnte auf ein fremdes Konto zeigen. Einige Prüfschritte helfen; eine Garantie gibt es nicht.

Hinweise, die Sie Patienten mitgeben können
  • Vor der Freigabe vergleichen: Stimmen Empfänger, Rechnungsnummer und Betrag in der Banking-App oder auf der Bezahlseite mit der Rechnung überein?
  • Die Empfängerüberprüfung der eigenen Bank ernst nehmen: Passen Name und IBAN nicht zusammen, lieber abbrechen und nachfragen. Freigeben lässt sich die Überweisung trotzdem – die Verantwortung trägt laut BaFin weiterhin der Auftraggeber.
  • QR-Codes hinterfragen, die Adresse eines Links vor dem Öffnen prüfen und Codes nur aus vertrauenswürdigen Quellen scannen – so empfiehlt es das BSI.
  • Zugangsdaten zum Online-Banking nur in der eigenen Banking-App oder auf der Seite der eigenen Bank eingeben.
  • Im Zweifel die Praxis unter der bekannten Telefonnummer anrufen – nicht unter einer Nummer aus einer verdächtigen Nachricht.

Was die Praxis beitragen kann

Je einheitlicher Ihre Rechnungen aussehen, desto leichter fällt Patienten der Abgleich: gleicher Praxisname, Bankverbindung und Rechnungsnummer im Klartext, nur ein Code je Rechnung und ein kurzer Hinweis, wofür der Code gedacht ist. Kündigen Sie am Empfang an, wie Sie abrechnen, damit eine Rechnung per E-Mail nicht überrascht.

Die Bezahlseite von VXPay zeigt den Praxisnamen mit Logo und Akzentfarbe aus Ihrem Rechnungsdesign, die Rechnungsnummer, den offenen Betrag und das Zahlungsziel – keine Leistungen und keine vollständige Anschrift. Der Zahlungslink ist ein zufälliges Kennzeichen ohne Rückschluss auf die Person. Bezahlt wird auf der abgesicherten Seite des Zahlungsdienstleisters; Kartendaten erreichen VXPay nie. Das erleichtert die Einordnung, ersetzt aber nicht die Aufmerksamkeit beim Bezahlen. Was beim Versand von Rechnungen per E-Mail zu beachten ist, lesen Sie im Ratgeber Arztrechnung per E-Mail.

Rechnung mit QR-Code erstellen: In VXPay steht automatisch der passende Code darauf

Sie müssen sich nicht für einen Code entscheiden und nichts selbst erzeugen. Welcher Code auf der Rechnung steht, ergibt sich aus Ihren Einstellungen.

kostenlos

Ohne Onlinezahlung: EPC-QR-Code (GiroCode)

Ist in der Bankverbindung der Praxis eine IBAN hinterlegt, druckt VXPay einen GiroCode auf die Rechnung. Banking-Apps, die den Code lesen, übernehmen Empfänger, IBAN, Betrag und den Verwendungszweck mit der Rechnungsnummer. Überweisungen auf Ihr Praxiskonto erkennt VXPay nicht von selbst – den Zahlungseingang markieren Sie mit einem Klick als bezahlt.
Gebühr je Zahlung

Mit VXPay Payments: Zahlungslink und QR-Code

Sobald VXPay Payments aktiv ist, trägt jede neue Rechnung den Block „Jetzt online bezahlen“ mit Betrag, großem QR-Code, kurzer Anleitung in drei Schritten und Zahlungslink; die Überweisung bleibt als Alternative genannt – mit der persönlichen Zahlungs-IBAN des Patienten, deren Überweisungen VXPay automatisch zuordnet. Die Rechnungs-E-Mail zeigt ganz oben den Button „Jetzt bezahlen“ mit dem offenen Betrag, einen QR-Code und einen Link zum PDF (standardmäßig kein Anhang).
Nie zwei Codes auf einer Rechnung
Den GiroCode druckt VXPay nur, wenn die Rechnung keinen Zahlungslink trägt. So ist auf jeder Rechnung eindeutig, welcher Code gemeint ist. Bankverbindung und Rechnungsnummer bleiben für Überweisungen erhalten.

So bezahlt der Patient per Bezahllink

  1. Code scannen oder Link antippen

    Der QR-Code auf dem PDF und der Button in der Rechnungs-E-Mail führen zur selben Bezahlseite. Sie öffnet sich im Browser des Smartphones oder Computers – ohne Registrierung und ohne App.

  2. Rechnung erkennen

    Die Bezahlseite zeigt Praxisname, Rechnungsnummer, offenen Betrag und Zahlungsziel. Wurden Mahngebühren erhoben oder ein Nachlass gewährt, zahlt der Patient den aktuell offenen Betrag.

  3. Zahlungsart wählen

    Bezahlt wird auf der abgesicherten Seite des Zahlungsdienstleisters – mit Karte und, je nach Gerät und Zahlungskonto, Apple Pay, Google Pay oder weiteren Zahlarten.

  4. Rechnung springt auf „bezahlt“

    Sobald der Zahlungsdienstleister die Zahlung bestätigt, ist die Rechnung in VXPay als bezahlt markiert – nie allein aufgrund dessen, was der Browser des Patienten meldet.

Der Zahlungslink verfällt nicht, solange die Rechnung offen ist; ist sie bezahlt oder storniert, zeigt die Bezahlseite das an. Je Rechnung ist immer nur ein Zahlungsvorgang zahlbar – eine bezahlte oder noch laufende Zahlung verhindert eine weitere über Link, QR-Code oder Kassenmodus. Steht der Patient noch am Empfang, öffnet „Vor Ort bezahlen“ den Kassenmodus mit großem QR-Code für sein Smartphone; ein fester Praxis-QR zum Aushängen führt nach Eingabe des 6-stelligen Zahlungscodes zur Bezahlseite der jeweiligen Rechnung. Beides setzt ein aktives VXPay Payments voraus.

In vier Schritten eingerichtet

  1. Kostenlos registrieren

    Ohne Grundgebühr, ohne Vertragslaufzeit und ohne Kreditkarte.

  2. Bankverbindung hinterlegen

    Im Einrichtungsassistenten tragen Sie Ihre Bankverbindung ein. Mit hinterlegter IBAN trägt jede erstellte Rechnung ohne Onlinezahlung den GiroCode.

  3. Optional: VXPay Payments aktivieren

    Unter Einstellungen → VXPay Payments starten Sie mit „Zahlungen aktivieren“. Die Einrichtung dauert meist 10 bis 15 Minuten; danach prüft der Zahlungsdienstleister Ihre Angaben, meist innerhalb von ein bis drei Werktagen. Sobald „Zahlungen aktiv“ erscheint, trägt jede neue Rechnung Zahlungslink und QR-Code.

  4. Rechnung erstellen und senden

    Der passende Code steht automatisch auf der Rechnung – per E-Mail mit Link zum PDF oder zum Ausdrucken.

Mehr zu Bezahlseite, Bestätigung, Erstattungen und Auszahlung finden Sie auf der Seite Onlinezahlung & QR-Code. Auch Zahlungserinnerungen und Mahnungen aus dem kostenlosen Mahnwesen tragen bei aktivem VXPay Payments Bezahllink und QR-Code.

Checkliste: QR-Code auf der Rechnung

  • Bankverbindung zusätzlich im Klartext auf die Rechnung – für Apps ohne Scanfunktion und zum Vergleichen.
  • Empfängernamen so angeben, wie das Konto bei der Bank geführt wird, damit die Empfängerüberprüfung keinen Hinweis auslöst.
  • Rechnungsnummer in den Verwendungszweck, Betrag gleich Rechnungsbetrag.
  • Den Code groß genug, kontrastreich und mit freiem Rand drucken – nicht über Falz oder Lochung.
  • Vor dem ersten Versand mit mehreren Banking-Apps testen, ob der Code gelesen wird und die Daten stimmen.
  • Nur einen Code je Rechnung verwenden, damit Patienten nicht rätseln, welcher gilt.
  • Zahlungseingänge regelmäßig abgleichen – auch Teilzahlungen und abweichende Verwendungszwecke.
  • Bei Bezahllinks: gleichbleibender Praxisname und Absender, damit Patienten die Zahlungsaufforderung einordnen können.

Was kostet die Rechnung mit QR-Code?

Bei VXPay gibt es für die Grundnutzung keine Grundgebühr und keine Vertragslaufzeit. Rechnungen erstellen und per E-Mail senden, das automatische Mahnwesen und der GiroCode auf der Rechnung sind kostenlos. Nur bei einer erfolgreichen Zahlung über VXPay Payments – online oder per Überweisung auf die persönliche Zahlungs-IBAN – fallen zwei Posten an: die Plattformgebühr von VXPay (1,5 % + 0,29 € zzgl. 19 % USt) und die Transaktionsgebühr der Zahlungsabwicklung. Beide werden automatisch vom Zahlungseingang einbehalten – keine Zahlung, keine Zahlungsgebühr. Die Plattformgebühr ist nicht erstattungsfähig: Sie bleibt bei Storno, Gutschrift oder Rückerstattung bestehen.

Rechenbeispiel: Plattformgebühr je Zahlung über VXPay Payments
PostenZahlung über 100,00 €Beispielrechnung RE-0042
Zahlung des Patienten100,00 €21,44 €
Plattformgebühr von VXPay (brutto)− 2,13 €− 0,73 €
Verbleibt vor Transaktionsgebühr97,87 €20,71 €
Transaktionsgebühr der Zahlungsabwicklungje nach Zahlungsartje nach Zahlungsart
Zum Vergleich: Überweisung per GiroCode auf Ihr Praxiskontokeine Gebühr bei VXPaykeine Gebühr bei VXPay

Plattformgebühr laut aktueller Plattformeinstellung: 1,5 % + 0,29 € zzgl. 19 % USt je Zahlung, nie höher als der Zahlbetrag. Die Transaktionsgebühr legt der Zahlungsdienstleister fest.

Kostenlos – und was optional kostet
Kostenlos sind die Registrierung ohne Kreditkarte, Rechnungen erstellen und per E-Mail senden, der GiroCode und das automatische Mahnwesen sowie Zahlungslink, QR-Code und Kassenmodus als Funktionen. Zahlungsgebühren fallen nur je erfolgreicher Zahlung über VXPay Payments (online und per Überweisung auf die persönliche Zahlungs-IBAN) an. Optional und kostenpflichtig: Zusatzpaket Praxis Pro (monatlich 9,90 € netto), Briefversand (1,20 € brutto je einseitigem Brief), Einrichtungsservice (einmalig 199,00 € netto). Alle aktuellen Werte finden Sie auf der Seite Preise.

Quellen

Stand der Angaben: 08.10.2026. Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung; maßgeblich sind die verlinkten Vorschriften in ihrer jeweils geltenden Fassung.

Fragen und Antworten

Was ist ein GiroCode auf der Rechnung?

GiroCode ist die in Deutschland bekannte Bezeichnung für den EPC-QR-Code. Er enthält die Daten einer SEPA-Überweisung – Name und IBAN des Empfängers, Betrag und Verwendungszweck – aufgebaut nach den Leitlinien EPC069-12 des European Payments Council. Die Banking-App liest den Code und füllt die Überweisung aus; der Patient prüft die Angaben und gibt die Zahlung wie gewohnt frei. Das Geld geht direkt auf das Konto der Praxis.

Kann jede Banking-App den QR-Code auf der Rechnung lesen?

Davon sollten Sie nicht ausgehen. Laut EPC069-12 ist es für Zahlungsdienstleister optional, das Scannen solcher Codes anzubieten; ob und wo eine App die Funktion hat, entscheidet die jeweilige Bank. Deshalb gehört die Bankverbindung zusätzlich im Klartext auf die Rechnung – dann können Patienten auch ohne Scan überweisen.

Wie bezahle ich eine Rechnung per QR-Code mit dem Handy?

Das hängt vom Code ab. Einen EPC-QR-Code (GiroCode) scannen Sie mit der Scanfunktion Ihrer Banking-App, sofern die App sie anbietet; die Überweisung ist dann vorausgefüllt und wird wie gewohnt freigegeben. Ein QR-Code mit Bezahllink öffnet eine Bezahlseite im Browser – bei VXPay ohne Registrierung und ohne App. Vergleichen Sie in beiden Fällen Empfänger, Rechnungsnummer und Betrag mit der Rechnung.

Ist ein QR-Code auf der Arztrechnung Pflicht?

Nein. Die Angaben, die eine Arztrechnung laut § 12 Abs. 2 GOÄ enthalten muss, umfassen keinen QR-Code; auch unter den umsatzsteuerlichen Pflichtangaben nach § 14 Abs. 4 UStG steht er nicht. Die oft genannte „QR-Rechnung“ stammt aus der Schweiz: Dort können laut Eidgenössischer Steuerverwaltung seit dem 1. Oktober 2022 nur noch QR-Rechnungen verarbeitet werden. Mit dem EPC-QR-Code hat dieses Verfahren nichts zu tun.

Wie erstelle ich kostenlos eine Rechnung mit QR-Code?

Mit VXPay registrieren Sie sich kostenlos, ohne Grundgebühr und ohne Kreditkarte. Hinterlegen Sie in der Bankverbindung der Praxis Ihre IBAN, trägt jede erstellte Rechnung ohne Onlinezahlung einen EPC-QR-Code (GiroCode) für die Banking-App. Rechnungen erstellen und per E-Mail senden kostet nichts. Aktivieren Sie zusätzlich VXPay Payments, erhält jede neue Rechnung stattdessen Zahlungslink und QR-Code; dann fallen je erfolgreicher Zahlung über VXPay Payments Gebühren an.

Warum steht auf meiner VXPay-Rechnung kein GiroCode?

Meist steckt einer von zwei Gründen dahinter: Entweder ist in der Bankverbindung der Praxis keine IBAN hinterlegt – ohne IBAN druckt VXPay keinen GiroCode –, oder VXPay Payments ist aktiv. Dann ersetzt der Block „Jetzt online bezahlen“ mit Zahlungslink und QR-Code den GiroCode; beide stehen nie gemeinsam auf einer Rechnung. Überweisen können Patienten weiterhin, die Rechnung nennt die Überweisung als Alternative – mit der persönlichen Zahlungs-IBAN des Patienten; Überweisungen darauf ordnet VXPay automatisch zu.

Was passiert, wenn ein Patient trotz Bezahllink überweist?

Überweist er auf die persönliche Zahlungs-IBAN, die mit VXPay Payments auf der Rechnung steht, ordnet VXPay die Zahlung automatisch zu; ist der volle Betrag eingegangen, springt die Rechnung auf „bezahlt“. War die Rechnung schon bezahlt, bleibt der Betrag als Guthaben des Patienten und wird mit seiner nächsten Rechnung verrechnet – auf Wunsch zahlen Sie ihn zurück. Überweisungen auf Ihr eigenes Praxiskonto erkennt VXPay weiterhin nicht von selbst: Dann markieren Sie die Rechnung selbst als bezahlt, und zwar zügig, damit die Bezahlseite zeigt, dass sie beglichen ist. Ganz ausschließen lässt sich eine Doppelzahlung nicht.

Weniger Aufwand mit offenen Rechnungen

Registrierung, Rechnungen und Mahnwesen sind bei VXPay kostenlos – ohne Grundgebühr und ohne Vertragslaufzeit. Gebühren für Zahlungen fallen nur an, wenn eine Zahlung über VXPay Payments (online und per Überweisung auf die persönliche Zahlungs-IBAN) erfolgreich ist: die Plattformgebühr von VXPay (1,5 % + 0,29 € zzgl. 19 % USt) und die Transaktionsgebühr der Zahlungsabwicklung; beide werden automatisch einbehalten. Kostenpflichtig und optional: Zusatzpaket Praxis Pro, Briefversand je Brief, Einrichtungsservice.

Kostenlos registrieren →