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Welches Zahlungsziel für Privatrechnungen? Fälligkeit, Verzug und kluge Fristen

„Zahlbar innerhalb von 30 Tagen“ klingt kulant – verschiebt den Geldeingang aber um Wochen, und nach Ablauf gerät der Patient nicht automatisch in Verzug. Dieser Ratgeber erklärt, wann eine Privatrechnung fällig wird, welches Zahlungsziel zu Ihrer Praxis passt, wie Sie Zahlungsfrist und Verzugshinweis formulieren und wie Patienten schneller bezahlen – ohne Druck.

Fälligkeit und Zahlungsziel: Ab wann eine Privatrechnung bezahlt werden muss

Zwei Begriffe gehören zusammen, meinen aber Verschiedenes: Die Fälligkeit bestimmt, ab wann Sie die Zahlung verlangen können. Das Zahlungsziel ist die Zeit, die Sie Ihren Patientinnen und Patienten darüber hinaus zum Bezahlen einräumen.

Den Ausgangspunkt setzt § 271 Abs. 1 BGB: Ist eine Zeit für die Leistung weder bestimmt noch aus den Umständen zu entnehmen, kann der Gläubiger sie sofort verlangen. Für Arztrechnungen regelt § 12 Abs. 1 GOÄ die Fälligkeit eigens: „Die Vergütung wird fällig, wenn dem Zahlungspflichtigen eine dieser Verordnung entsprechende Rechnung erteilt worden ist.“ Solange die Rechnung fehlt oder die formalen Angaben nach § 12 Abs. 2 bis 4 GOÄ nicht enthält – etwa Leistungsdatum, Nummer und Bezeichnung der Leistung, Betrag und Steigerungssatz –, wird die Forderung also nicht fällig, und ohne Fälligkeit kann kein Verzug eintreten. Ein Fehler in der Gebührenberechnung selbst schiebt die Fälligkeit dagegen nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs nicht hinaus (21.12.2006, III ZR 117/06). Welche Angaben im Einzelnen nötig sind, erklärt der Ratgeber Pflichtangaben der Privatrechnung.

Wann die Vergütung fällig wird – je nach Berufsgruppe
BerufsgruppeFällig …Grundlage
Ärztinnen und Ärztesobald eine der GOÄ entsprechende Rechnung erteilt ist§ 12 Abs. 1 GOÄ
Zahnärztinnen und Zahnärztesobald eine der GOZ entsprechende Rechnung nach der Anlage 2 zur GOZ erteilt ist§ 10 Abs. 1 GOZ
Tierärztinnen und Tierärztesobald eine Rechnung erteilt ist§ 7 Abs. 3 GOT
Heilpraktiker, Physio- und Ergotherapie, Logopädie, Podologie (privat)keine eigene Fälligkeitsregel in einer Gebührenordnung: in der Regel nach der Leistung, soweit nichts anderes vereinbart ist§ 630b i. V. m. § 614 BGB

Vereinfachte Übersicht. Für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten richtet sich die Vergütung nach § 1 GOP nach der GOÄ. Vereinbarungen und Verträge mit Kostenträgern können im Einzelfall abweichen.

Was ein Zahlungsziel rechtlich bewirkt

Schreiben Sie „Bitte überweisen Sie den Betrag bis zum 15.10.2026“ auf die Rechnung, räumen Sie Zeit ein. § 271 Abs. 2 BGB beschreibt die Folge einer bestimmten Leistungszeit: Im Zweifel kann der Gläubiger die Leistung nicht vor dieser Zeit verlangen, der Schuldner sie aber vorher bewirken. Der Bundesgerichtshof hat gebilligt, ein solches Datum auf der Rechnung einer Physiotherapiepraxis nicht als Mahnung, sondern als Einräumung eines Zahlungsziels zu verstehen – als Angebot einer Stundung, das die Patientin stillschweigend annehmen konnte (Urteil vom 25.10.2007, III ZR 91/07). Praktisch heißt das: Bis zu diesem Datum wartet die Praxis – früher zahlen dürfen Patienten jederzeit.

Das Zahlungsziel beginnt erst mit der Rechnung

Weil die Fälligkeit nach GOÄ, GOZ und GOT an die Rechnung geknüpft ist, verlängert jede Woche zwischen Behandlung und Rechnung die Wartezeit. Beispiel: Behandlung am 01.09.2026, Rechnung erst am 01.10.2026 mit 30 Tagen Zahlungsziel – zahlbar bis 31.10.2026, also zwei Monate nach der Behandlung. Wer zeitnah abrechnet, kann dadurch mehr Zeit gewinnen als mit einem kürzeren Zahlungsziel.

Wann gerät ein Patient in Zahlungsverzug?

Verzug ist mehr als „zu spät“: Während des Verzugs ist eine Geldschuld nach § 288 Abs. 1 BGB zu verzinsen, und einen Verzögerungsschaden kann die Praxis nach § 280 Abs. 2 BGB nur unter den Voraussetzungen des § 286 BGB verlangen. Für Privatrechnungen sind vor allem drei Wege in den Verzug wichtig; weitere Fälle nennt § 286 Abs. 2 BGB, etwa die ernsthafte und endgültige Verweigerung der Zahlung.

§ 286 Abs. 1 BGB

1. Mahnung nach Fälligkeit

Zahlt der Patient auf eine Mahnung nicht, die nach Eintritt der Fälligkeit erfolgt, kommt er durch die Mahnung in Verzug. Als Mahnung genügt nach dem Bundesgerichtshof jede eindeutige und bestimmte Aufforderung zur Zahlung; auf die Rechtsfolgen muss sie nicht hinweisen. Auch eine freundlich formulierte Zahlungserinnerung kann deshalb eine Mahnung sein, wenn sie unmissverständlich zur Zahlung auffordert.

§ 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB

2. Vereinbarter Kalendertermin

Ist für die Zahlung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt, bedarf es keiner Mahnung. Nach dem Bundesgerichtshof muss der Termin aber durch Rechtsgeschäft – in der Regel im Vertrag –, durch Gesetz oder durch Urteil bestimmt sein. Ein Datum, das die Praxis nur einseitig auf die Rechnung schreibt, genügt nicht.

§ 286 Abs. 3 BGB

3. 30 Tage – nur mit Hinweis

Bei Entgeltforderungen tritt Verzug spätestens ein, wenn nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung gezahlt wird. Gegenüber Verbrauchern gilt das nur, wenn die Rechnung auf diese Folgen besonders hinweist. Patientinnen und Patienten sind in aller Regel Verbraucher im Sinne des § 13 BGB.

„Zahlbar bis …“ ersetzt keine Mahnung

Im Fall, den der Bundesgerichtshof am 25.10.2007 entschieden hat (III ZR 91/07), hatte eine Physiotherapiepraxis einer Privatpatientin eine Rechnung mit der Bitte geschickt, den Betrag bis zu einem bestimmten Datum zu überweisen. Einen Hinweis nach § 286 Abs. 3 BGB enthielt die Rechnung nicht; zwei spätere Zahlungsaufforderungen gingen der Patientin nach einem Umzug nicht zu – sie hatte einen Nachsendeauftrag erteilt, die Praxis hatte die alte Anschrift fehlerhaft angegeben. Ergebnis: Verzug trat erst mit dem Schreiben des Anwalts ein. Zinsen für die Zeit davor und die Kosten des Anwaltsschreibens bekam die Praxis nicht ersetzt, weil sie vor dem Verzug entstanden waren.

Eine Mahnung kann zwar schon in der Rechnung selbst enthalten sein. Nach dem Bundesgerichtshof sind das aber Ausnahmefälle: Die erstmalige Zusendung einer Rechnung – selbst mit Zahlungsziel – wird im Verkehr üblicherweise nicht als Mahnung verstanden. Ein Zahlungsziel kann den Verzug zudem nach hinten verschieben: Es lässt sich, wie im Urteil, als Angebot einer Stundung verstehen, und die 30 Tage des § 286 Abs. 3 BGB knüpfen an die Fälligkeit an. Wann die 30 Tage bei einem eingeräumten Zahlungsziel genau enden, regelt das Gesetz nicht ausdrücklich. Verlassen Sie sich deshalb nicht allein auf die 30-Tage-Regel: Bleibt die Zahlung nach Ablauf des Zahlungsziels aus, schafft eine eindeutige Zahlungserinnerung Klarheit. Wie Sie sie formulieren und welche Mahngebühren überhaupt ersatzfähig sind, erklärt der Ratgeber Mahnung schreiben; was Sie tun können, wenn auch danach nichts passiert, der Ratgeber Patient zahlt nicht.

Was 0, 14 oder 30 Tage Zahlungsziel in der Praxis bedeuten

Die Praxis am Park stellt Erika Mustermann am 01.10.2026 die Rechnung RE-0147: GOÄ Nr. 3 (eingehende, das gewöhnliche Maß übersteigende Beratung, 150 Punkte) und Nr. 7 (vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines Organsystems, 160 Punkte), jeweils zum 2,3-fachen Satz.

Gerechnet wird Punktzahl × Punktwert (5,82873 Cent) × Steigerungsfaktor: Nr. 3: 150 × 5,82873 Cent × 2,3 = 20,11 €; Nr. 7: 160 × 5,82873 Cent × 2,3 = 21,45 €. Rechnungsbetrag: 41,56 €. Je nach Zahlungsziel verschieben sich damit alle weiteren Termine:

Beispiel: Rechnung RE-0147 vom 01.10.2026 über 41,56 €
Zahlungsziel„Zahlbar bis“Zahlungserinnerung (+7 Tage)1. Mahnung (+21 Tage)Rechnungsdatum bis 1. Mahnung
0 Tage (sofort)01.10.202608.10.202622.10.202621 Tage
14 Tage15.10.202622.10.202605.11.202635 Tage
30 Tage31.10.202607.11.202621.11.202651 Tage

Fiktives Beispiel (Praxis am Park, Patientin Erika Mustermann). Die Abstände von 7 und 21 Tagen nach „Zahlbar bis“ entsprechen dem Vorschlag, mit dem das Mahnwesen von VXPay startet – keine gesetzlichen Fristen und keine Empfehlung.

Zwischen „sofort“ und 30 Tagen verschiebt sich jeder Termin um 30 Tage: der Tag, bis zu dem Sie auf die Zahlung warten, ebenso wie die erste Erinnerung und die erste Mahnung. Auch für die Liquidität lohnt ein Blick: Solange Rechnungen innerhalb des Zahlungsziels offen sind, ist das Geld zwar verdient, aber noch nicht auf dem Konto.

Vereinfachte Rechnung: Wie viel Geld im Zahlungsziel gebunden ist
ZahlungszielOffene Rechnungen (rechnerisch)
sofort (am Empfang bezahlt)0,00 €
14 Tage5.600,00 €
30 Tage12.000,00 €

Annahme: Die Praxis stellt gleichmäßig Rechnungen über 400,00 € je Kalendertag aus (12.000,00 € in 30 Tagen), und alle Patienten zahlen am letzten Tag des Zahlungsziels. Tatsächlich zahlen manche früher, andere später – die Größenordnung zeigt die Rechnung trotzdem.

Zahlungsfrist und Verzugshinweis richtig auf die Rechnung schreiben

Klare Worte helfen beiden Seiten: Der Patient weiß, bis wann er zahlen soll, und die Praxis weiß, ab wann sie erinnern kann. Die folgenden Beispiele können Sie an den Ton Ihrer Praxis anpassen.

Formulierungsbeispiele für den Rechnungstext
WofürFormulierungsbeispiel
Zahlungsziel mit Datum„Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag bis zum 15.10.2026 unter Angabe der Rechnungsnummer.“
Rechnung sofort bezahlen„Zahlbar sofort nach Erhalt dieser Rechnung – gern direkt am Empfang oder über den QR-Code.“
Hinweis nach § 286 Abs. 3 BGB„Hinweis nach § 286 Abs. 3 BGB: Zahlen Sie nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang dieser Rechnung, kommen Sie spätestens dann auch ohne Mahnung in Verzug.“
Erstattung durch die Versicherung„Die Zahlung an unsere Praxis ist unabhängig von der Erstattung durch Ihre private Krankenversicherung oder Beihilfestelle.“
Zahlungswege„Sie können per Überweisung zahlen oder den QR-Code mit Ihrer Banking-App scannen.“

Formulierungsbeispiele ohne Gewähr. Ob und wie Sie sie verwenden, entscheiden Sie; im Zweifel lassen Sie Ihre Rechnungstexte rechtlich prüfen.

Worauf Sie bei der Formulierung achten sollten

  • Datum statt Tage: „bis zum 15.10.2026“ ist eindeutig. Bei „innerhalb von 14 Tagen“ bleibt offen, ab wann gezählt wird – ab dem Rechnungsdatum oder ab dem Zugang.
  • Eine Angabe, kein Widerspruch: „sofort“ im Text und „30 Tage“ im Kopf derselben Rechnung verunsichern Patienten.
  • Hinweis gut sichtbar: § 286 Abs. 3 BGB verlangt, dass „besonders“ auf die Folgen hingewiesen wird. Ein gut lesbarer Satz im Rechnungstext ist dafür geeigneter als eine Zeile im Kleingedruckten.
  • Zahlungsziel und Hinweis zusammen: Beides lässt sich kombinieren. Das Zahlungsziel nennt das Datum, bis zu dem Sie die Zahlung erwarten; der Hinweis erklärt, dass spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang auch ohne Mahnung Verzug eintritt. Mit einem Zahlungsziel kann dieser Zeitpunkt später liegen (siehe Abschnitt „Verzug“).
  • Sachlich bleiben: Die erste Rechnung ist in aller Regel keine Mahnung und sollte auch nicht so klingen. Hinweise auf Inkasso oder Gericht passen nicht hinein.
  • Zahlungswege nennen: Bankverbindung, Rechnungsnummer als Verwendungszweck und, wenn vorhanden, QR-Code oder Bezahllink.

Sofort, 14 oder 30 Tage: Welches Zahlungsziel passt zur Praxis?

Ein bestimmtes Zahlungsziel schreibt das Gesetz nicht vor. Die Wahl hängt vom Betrag, von Ihren Patientinnen und Patienten und vom Ablauf in Ihrer Praxis ab. Die Tabelle fasst die Abwägung zusammen.

Zahlungsziele im Vergleich
ZahlungszielPasst zum Beispiel zuVorteilZu bedenken
Sofort / am EmpfangSelbstzahlerleistungen, Bescheinigungen, kleinere Beträge – der Patient ist noch in der PraxisGeld sofort da, kein Nachfassen, keine AußenständeDer Patient muss vor Ort zahlen können; bei höheren Beträgen kann Bedenkzeit angemessen sein
14 TagePrivatrechnungen, die per E-Mail oder Post verschickt werdenKurze, gut planbare Frist; Erinnerung früh möglichWer die Erstattung abwarten möchte, fragt womöglich nach mehr Zeit
30 TageHohe Beträge, etwa nach einer längeren BehandlungGroßzügig; Zeit, die Rechnung bei Versicherung oder Beihilfe einzureichenGeldeingang und jede Erinnerung liegen 30 Tage später als bei „sofort“; die Außenstände wachsen
Individuell (länger oder in Raten)Einzelfälle nach AbspracheRücksicht auf eine besondere SituationAbsprache schriftlich festhalten; für alle anderen beim Standard bleiben

Die Erstattung durch die Versicherung ist kein Grund für lange Ziele

Privatversicherte reichen Rechnungen zur Erstattung bei ihrer privaten Krankenversicherung oder der Beihilfestelle ein. An der Frage, wer die Rechnung bezahlt, ändert das nichts: Nach § 630a Abs. 1 BGB verpflichtet der Behandlungsvertrag den Patienten zur Gewährung der vereinbarten Vergütung, soweit nicht ein Dritter zur Zahlung verpflichtet ist. Die private Krankenversicherung ist nach § 192 Abs. 1 VVG verpflichtet, im vereinbarten Umfang die Aufwendungen des Versicherten zu erstatten – die Erstattung ist also eine Sache zwischen dem Patienten und seiner Versicherung. Ihre Forderung hängt deshalb nicht davon ab, ob und wann die Erstattung eingeht.

Ein längeres Ziel für alle, nur weil einzelne Patienten auf die Erstattung warten, verschiebt Ihren Geldeingang bei jeder Rechnung. Eine Alternative ist ein freundlicher Satz im Rechnungstext – und im Einzelfall eine ausdrückliche Absprache, wenn jemand mehr Zeit braucht.

Schneller bezahlt – ohne Druck auf Patienten

Das Zahlungsziel ist nur ein Hebel. Ebenso wichtig ist, dass das Bezahlen für Patienten einfach ist.

  1. Zeitnah abrechnen

    Bei GOÄ, GOZ und GOT beginnt die Fälligkeit mit der Rechnung. Eine Rechnung am Tag der Behandlung spart die Wochen, die sonst noch vor dem Zahlungsziel liegen.

  2. Am Empfang bezahlen lassen

    Bei Selbstzahlerleistungen, Bescheinigungen oder kleineren Beträgen kann der Patient noch in der Praxis zahlen – etwa per QR-Code am eigenen Smartphone. Mehr dazu in den Ratgebern IGeL und Selbstzahler abrechnen und Kartenzahlung in der Praxis.

  3. QR-Code auf die Rechnung

    Ein EPC-QR-Code (bekannt als GiroCode) übergibt der Banking-App Empfänger, IBAN, Betrag und Verwendungszweck; ein Bezahllink führt zu einer Bezahlseite. Beides erspart das Abtippen. Einzelheiten: Rechnung per QR-Code bezahlen.

  4. Früh und freundlich erinnern

    Eine kurze, freundliche Zahlungserinnerung bald nach Ablauf des Zahlungsziels klärt vieles, bevor weitere Schritte nötig werden. Fordert die Erinnerung eindeutig zur Zahlung auf, ist sie rechtlich bereits eine Mahnung. Verbuchen Sie Überweisungen dafür zeitnah, damit niemand erinnert wird, der schon gezahlt hat.

Zahlungsziel, Bezahllink und Erinnerung an einem Ort

Mit VXPay erstellen Sie Privatrechnungen kostenlos, legen das Zahlungsziel je Rechnung fest und lassen überfällige Rechnungen auf Wunsch automatisch erinnern. Keine Grundgebühr, keine Vertragslaufzeit, und für die Registrierung ist keine Kreditkarte nötig.

Kostenlos registrieren →Jeder Schritt des Einrichtungsassistenten lässt sich überspringen und später nachholen.

Zahlungsziel, Bezahlweg und Erinnerung in VXPay

VXPay ist eine von mehreren Möglichkeiten, Privatrechnungen zu schreiben. Diese Funktionen betreffen das Zahlungsziel direkt:

kostenlos

Zahlungsziel je Rechnung

Im zweiten Schritt des Rechnungsassistenten prüfen Sie Vorschau, E-Mail-Adresse und Zahlungsziel – 0 bis 120 Tage, vorbelegt mit dem Standardwert aus Ihren Praxisdaten. Die Rechnung nennt daraus das Datum „Zahlbar bis“: Rechnungsdatum plus Zahlungsziel, bei 0 Tagen also das Rechnungsdatum.

kostenlos

Eigene Hinweise als Textvorlage

Rechnungstexte – etwa für Selbstzahler, Beihilfe oder eine vereinbarte Ratenzahlung – legen Sie einmal als Textvorlage an und übernehmen sie im Assistenten mit einem Klick. So auch den Hinweis nach § 286 Abs. 3 BGB: VXPay setzt ihn nicht von selbst auf die Rechnung; ob und wie Sie ihn verwenden, entscheiden Sie.

mit VXPay Payments

Bezahlen, bevor das Ziel abläuft

Hat Ihre Praxis VXPay Payments verbunden, trägt jede danach erstellte Rechnung einen Zahlungslink und einen QR-Code, die Rechnungs-E-Mail einen Bezahl-Button; die Bezahlseite zeigt auch das Zahlungsziel. Patienten zahlen ohne Konto und ohne App per Kartenzahlung oder – je nach Gerät und Zahlungskonto – mit Apple Pay, Google Pay oder weiteren Zahlarten. Sobald die Zahlung bestätigt ist, steht die Rechnung automatisch auf „bezahlt“; Kartenzahlungen werden in der Regel innerhalb von Sekunden bestätigt, Lastschriften können einige Tage dauern. Wer lieber überweist, nutzt die persönliche Zahlungs-IBAN auf der Rechnung – solche Überweisungen ordnet VXPay automatisch zu, sobald das Geld eingegangen ist. Mehr zur Onlinezahlung.

kostenlos

Ohne Onlinezahlung: EPC-QR-Code

VXPay Payments ist optional. Ohne Onlinezahlung stehen auf der Rechnung Ihre Bankverbindung und ein EPC-QR-Code (GiroCode) für die Banking-App – vorausgesetzt, Ihre IBAN ist hinterlegt. Den Zahlungseingang markieren Sie dann mit einem Klick als bezahlt.

mit VXPay Payments

Sofort am Empfang

Ist der Patient noch vor Ort, setzen Sie beim Erstellen das Häkchen „Patient ist vor Ort – direkt bezahlen“. Danach öffnet sich der Kassenmodus: ein großer QR-Code für das Smartphone des Patienten oder die Zahlung direkt auf dem Tablet oder PC der Praxis. Dazu passt ein Zahlungsziel von 0 Tagen. Mehr zum Kassenmodus.

kostenlos

Erinnern nach Ablauf

Das automatische Mahnwesen ist kostenlos und nach der Registrierung ausgeschaltet. Eingeschaltet zählt es die Tage jeder Stufe ab dem Datum „Zahlbar bis“ und prüft stündlich die überfälligen Rechnungen. Vorschlag zum Start: Zahlungserinnerung nach 7, 1. Mahnung nach 21 und 2. Mahnung nach 35 Tagen – alles anpassbar. Die vorgeschlagene Stufe „2. Mahnung“ ist zusätzlich auf Versand per Post gestellt; ist der Briefversand in Ihrer Praxis eingerichtet, wird jeder Brief nach Seitenzahl berechnet – wenn Sie das nicht möchten, ändern Sie den Versandweg vor dem Einschalten. Mehr zum Mahnwesen.

Rechnungen erstellen und per E-Mail versenden, Textvorlagen und das Mahnwesen per E-Mail kosten bei VXPay nichts – ohne Grundgebühr und ohne Vertragslaufzeit. Zahlungsgebühren fallen nur bei einer erfolgreichen Zahlung über VXPay Payments an: die Plattformgebühr von VXPay (1,5 % + 0,29 € zzgl. 19 % USt) und die Transaktionsgebühr der Zahlungsabwicklung, beide werden automatisch einbehalten. Die Plattformgebühr ist nicht erstattungsfähig, auch nicht bei Storno oder Erstattung. Optional und kostenpflichtig sind das Zusatzpaket Praxis Pro, der Briefversand (je Brief) und der Einrichtungsservice. Alle Kosten im Überblick: Preise.

Was VXPay beim Zahlungsziel nicht übernimmt

  • Keine Rechtsprüfung: VXPay prüft nicht, ob Zahlungsziel, Hinweis oder Mahnung im Einzelfall rechtlich tragen.
  • Kein automatischer Verzugshinweis: Den Hinweis nach § 286 Abs. 3 BGB setzt VXPay nicht von selbst auf die Rechnung; Sie können ihn in den Rechnungstext aufnehmen.
  • Ihr eigenes Konto: Von selbst zugeordnet werden nur Überweisungen auf die persönliche Zahlungs-IBAN des Patienten (mit VXPay Payments). Zahlungen direkt auf Ihr Praxiskonto erkennt VXPay nicht von selbst – markieren Sie solche Rechnungen als bezahlt; ist eine Zahlung noch unklar, setzen Sie die Mahnungen für die Rechnung aus.
  • Keine Verzugszinsen: VXPay berechnet keine Zinsen.
  • Raten überwacht VXPay nicht: Eine Absprache halten Sie im Rechnungstext fest; die Mahnungen der Rechnung setzen Sie dafür aus – mit dem Grund „Ratenzahlung vereinbart“.

Checkliste: Zahlungsziel für Privatrechnungen festlegen

  • Rechnung zeitnah nach der Behandlung erstellen – bei GOÄ, GOZ und GOT beginnt ohne Rechnung keine Fälligkeit.
  • Pflichtangaben vollständig? Siehe Pflichtangaben der Privatrechnung.
  • Ein Standard-Zahlungsziel für die Praxis festlegen – zum Beispiel sofort für Leistungen am Empfang, 14 oder 30 Tage für versendete Rechnungen.
  • Zahlungsziel als Datum angeben („bis zum …“) und keine widersprüchlichen Fristen verwenden.
  • Hinweis nach § 286 Abs. 3 BGB gut sichtbar in den Rechnungstext setzen, wenn Sie die 30-Tage-Regel nutzen möchten.
  • Zahlungswege nennen: Bankverbindung, Rechnungsnummer als Verwendungszweck, QR-Code oder Bezahllink.
  • Nicht vor Ablauf des Zahlungsziels mahnen; danach eindeutig zur Zahlung auffordern.
  • Zahlungseingänge zeitnah verbuchen, damit niemand erinnert wird, der schon gezahlt hat.
  • Wünsche nach mehr Zeit oder Ratenzahlung einzeln und schriftlich absprechen.

Wie lange sich eine offene Forderung noch durchsetzen lässt, erklärt der Ratgeber Verjährung der Arztrechnung.

Quellen

Stand der Angaben: 08.10.2026. Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung; maßgeblich sind die verlinkten Vorschriften in ihrer jeweils geltenden Fassung.

Fragen und Antworten

Wie viel Zeit hat ein Patient, eine private Arztrechnung zu bezahlen?

Eine gesetzliche Zahlungsfrist in Tagen gibt es nicht. Nach § 12 Abs. 1 GOÄ wird die Vergütung fällig, wenn dem Zahlungspflichtigen eine der GOÄ entsprechende Rechnung erteilt worden ist; ab dann kann die Praxis Zahlung verlangen. Wie viel Zeit sie darüber hinaus einräumt, legt sie mit dem Zahlungsziel fest – etwa sofort, 14 oder 30 Tage. Ohne Mahnung gerät ein Patient spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung in Verzug, aber nur, wenn die Rechnung besonders darauf hinweist.

Ist ein Patient nach Ablauf des Zahlungsziels automatisch in Verzug?

In der Regel nicht. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 25.10.2007 (III ZR 91/07) begründet ein Zahlungsziel, das die Praxis nur einseitig auf die Rechnung schreibt, ohne den Hinweis nach § 286 Abs. 3 BGB keinen Verzug. Verzug tritt dann in der Regel erst ein, wenn der Patient auf eine Mahnung nach Fälligkeit nicht zahlt oder – mit diesem Hinweis in der Rechnung – 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang verstrichen sind.

Darf ich „zahlbar sofort“ auf die Rechnung schreiben?

Ja. Ist keine Zeit bestimmt, kann der Gläubiger die Leistung nach § 271 Abs. 1 BGB sofort verlangen, und nach der GOÄ ist die Vergütung mit Erteilung einer ordnungsgemäßen Rechnung fällig. „Zahlbar sofort“ zeigt dem Patienten, dass Sie keine Frist einräumen. Verzug tritt dadurch allein aber nicht ein; dafür braucht es eine Mahnung oder den Hinweis nach § 286 Abs. 3 BGB. Am einfachsten gelingt „sofort“, wenn der Patient noch am Empfang bezahlen kann.

Muss ich warten, bis die private Krankenversicherung erstattet hat?

Nein. Vertragspartner der Praxis ist in der Regel der Patient: Nach § 630a Abs. 1 BGB schuldet er die vereinbarte Vergütung. Die private Krankenversicherung erstattet ihm nach § 192 Abs. 1 VVG im vereinbarten Umfang seine Aufwendungen. Ob und wann die Erstattung eingeht, ändert an Ihrer Forderung deshalb nichts. Braucht jemand im Einzelfall mehr Zeit, ist eine ausdrückliche Absprache eine Alternative zu einem langen Zahlungsziel für alle.

Wie formuliere ich den Hinweis nach § 286 Abs. 3 BGB?

Der Hinweis muss in der Rechnung stehen und den Patienten besonders auf die Folge hinweisen, dass er nach 30 Tagen auch ohne Mahnung in Verzug kommt. Ein Beispiel: „Hinweis nach § 286 Abs. 3 BGB: Zahlen Sie nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang dieser Rechnung, kommen Sie spätestens dann auch ohne Mahnung in Verzug.“ Setzen Sie ihn gut lesbar in den Rechnungstext und lassen Sie die Formulierung im Zweifel rechtlich prüfen.

Ab wann darf ich einen Patienten mahnen?

Eine Mahnung wirkt nach § 286 Abs. 1 BGB, wenn sie nach Eintritt der Fälligkeit erfolgt. Haben Sie ein Zahlungsziel eingeräumt, können Sie die Zahlung nach § 271 Abs. 2 BGB im Zweifel nicht vorher verlangen – erinnern Sie also erst nach dessen Ablauf. Als Mahnung genügt nach dem Bundesgerichtshof jede eindeutige und bestimmte Aufforderung zur Zahlung; auf die Rechtsfolgen muss sie nicht hinweisen. Mustertexte und Hinweise zu Mahngebühren finden Sie im Ratgeber „Mahnung schreiben“.

Kann ich in VXPay für jede Rechnung ein eigenes Zahlungsziel festlegen?

Ja. Im Prüfschritt vor dem Erstellen legen Sie das Zahlungsziel zwischen 0 und 120 Tagen fest; vorbelegt ist der Standardwert aus Ihren Praxisdaten. Die Rechnung nennt daraus das Datum „Zahlbar bis“. Den Hinweis nach § 286 Abs. 3 BGB setzt VXPay nicht automatisch – Sie können ihn als kostenlose Textvorlage anlegen und im Rechnungsassistenten mit einem Klick übernehmen.

Ab wann erinnert das Mahnwesen von VXPay?

Nur wenn Sie es einschalten – nach der Registrierung ist es ausgeschaltet. Die Tage jeder Stufe zählen ab dem Datum „Zahlbar bis“. Der Vorschlag zum Start lautet Zahlungserinnerung nach 7, 1. Mahnung nach 21 und 2. Mahnung nach 35 Tagen; alle Stufen passen Sie selbst an. Die vorgeschlagene Stufe „2. Mahnung“ ist zusätzlich auf Versand per Post gestellt; ist der Briefversand in Ihrer Praxis eingerichtet, wird jeder Brief nach Seitenzahl berechnet – wenn Sie das nicht möchten, ändern Sie den Versandweg vor dem Einschalten. VXPay prüft stündlich, welche Stufe fällig ist. Überweisungen auf die persönliche Zahlungs-IBAN des Patienten (mit VXPay Payments) ordnet VXPay automatisch zu; ist der volle Betrag eingegangen, endet das Erinnern. Überweisungen auf Ihr eigenes Praxiskonto erkennt VXPay weiterhin nicht von selbst – markieren Sie solche Rechnungen als bezahlt, damit keine Erinnerung mehr folgt.

Weniger Aufwand mit offenen Rechnungen

Registrierung, Rechnungen und Mahnwesen sind bei VXPay kostenlos – ohne Grundgebühr und ohne Vertragslaufzeit. Gebühren für Zahlungen fallen nur an, wenn eine Zahlung über VXPay Payments (online und per Überweisung auf die persönliche Zahlungs-IBAN) erfolgreich ist: die Plattformgebühr von VXPay (1,5 % + 0,29 € zzgl. 19 % USt) und die Transaktionsgebühr der Zahlungsabwicklung; beide werden automatisch einbehalten. Kostenpflichtig und optional: Zusatzpaket Praxis Pro, Briefversand je Brief, Einrichtungsservice.

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