Buchhaltung ohne Abtippen: Export für Steuerberatung, DATEV-Stapel und Buchhaltungsprogramme
Privatrechnungen, Stornorechnungen, Zahlungseingänge und Gebühren exportieren Sie aus VXPay als Belegliste, als Buchungssätze nach SKR03 oder SKR04 und als DATEV-Buchungsstapel für Ihre Steuerberatung – auf Wunsch mit allen PDFs in einem ZIP. Der Buchhaltungsexport ist in jedem Konto kostenlos, ohne Zusatzpaket.
Buchhaltung in der Arzt- oder Therapiepraxis: was die Kanzlei braucht
Wer Privatrechnungen selbst schreibt, kennt den Monatsabschluss: Rechnungen zusammensuchen, Zahlungseingänge den offenen Posten zuordnen, Stornos erklären und Gebührenbelege beilegen. Jede Zahl, die von Hand übertragen wird, kostet Zeit – bei Ihnen oder in der Kanzlei.
Die selbständige Berufstätigkeit von Ärzten, Zahnärzten, Tierärzten, Heilpraktikern und Krankengymnasten zählt § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG ausdrücklich zur freiberuflichen Tätigkeit. Die Buchführungspflicht nach § 141 AO knüpft dagegen an gewerbliche Unternehmer sowie Land- und Forstwirte an. Wer weder aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Buchführung verpflichtet ist noch freiwillig Bücher führt, kann den Gewinn laut § 4 Abs. 3 EStG als Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ermitteln – die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR). Für Praxen in anderen Rechtsformen, etwa einer GmbH, kann anderes gelten; das klärt Ihre Steuerberatung.
In der EÜR zählen Einnahmen grundsätzlich in dem Kalenderjahr, in dem sie zufließen, Ausgaben in dem Jahr, in dem sie geleistet werden (§ 11 EStG; eine Ausnahme gilt für regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben kurz vor oder nach dem Jahreswechsel). Für die Kanzlei zählt deshalb nicht nur das Rechnungsdatum, sondern vor allem das Zahlungsdatum – und zu jeder Buchung ein Beleg.
- Alle Ausgangsrechnungen des Zeitraums als PDF – einschließlich Stornorechnungen und Gutschriften
- Zahlungseingänge mit Datum und Bezug zur Rechnung, getrennt nach Zahlungsweg
- Gebühren für Zahlungsabwicklung und Software mit eigenem Beleg
- Umsatzsteuerfreie und umsatzsteuerpflichtige Umsätze getrennt
- Die mit der Kanzlei vereinbarte Kontenzuordnung und, falls gewünscht, eine Datei für den Import in die Kanzleisoftware
Welche Unterlagen Ihre Kanzlei genau braucht und in welchem Rhythmus, stimmen Sie am besten einmal zu Beginn ab.
Was der kostenlose Buchhaltungsexport enthält
Im Bereich „Buchhaltungsexport“ wählen Sie einen Zeitraum und ein Format. Alle Formate sind kostenlos und brauchen kein Zusatzmodul.
Belege (CSV)
Einnahmen: alle erstellten Rechnungen, Stornorechnungen und Gutschriften. Ausgaben: die monatlichen Gebührenabrechnungen von VXPay und die Gebühren der Zahlungsabwicklung je Monat. Mit Netto, Umsatzsteuer, Brutto, Status, Zahlungsdatum, Zahlungsart, Zahlbetrag und „davon Mahngebühr“.
Buchungssätze Soll/Haben (CSV)
Forderung an Erlöse zum Belegdatum, Zahlungseingang „Bank an Forderung“ in Höhe des tatsächlich gezahlten Betrags, die Gebührenabrechnung von VXPay als Aufwand mit Vorsteuer. Kontenrahmen SKR03 oder SKR04, Spaltennamen nach DATEV-Vorbild.
Zahlungen und Gebühren (CSV)
Jede Onlinezahlung mit Referenz, Plattformgebühr (netto, Umsatzsteuer, brutto), Gebühr der Zahlungsabwicklung und dem Saldo nach Erstattungen und allen Gebühren.
DATEV-Buchungsstapel
Die Buchungssätze im DATEV-Format (EXTF, Version 700, Windows-1252) für den Import in DATEV Kanzlei-Rechnungswesen – mit Berater- und Mandantennummer Ihrer Kanzlei.
ZIP mit allen Belegen
Rechnungs-PDFs mit eingebetteter XML im ZUGFeRD-Format, Stornorechnungen, Gutschriften und Gebührenabrechnungen, dazu die drei CSV-Dateien, auf Wunsch der DATEV-Stapel und eine Leseanleitung.
Unveränderte PDFs
VXPay archiviert jede erstellte Rechnung und Gebührenabrechnung einmal als PDF mit SHA-256-Prüfsumme und liefert sie danach unverändert aus – auch im ZIP wird nichts neu erzeugt.
Alle CSV-Dateien sind Semikolon-getrennt, in UTF-8 und mit deutscher Dezimaltrennung (Komma). Texte, die mit =, +, - oder @ beginnen, werden entschärft, damit Tabellenprogramme sie beim Öffnen nicht als Formel ausführen.
Der Export gehört zum kostenlosen Umfang von VXPay, ohne Grundgebühr und ohne Zusatzmodul. Wer ihn mit eigenen Daten ausprobieren möchte, kann kostenlos starten; was sonst kostenpflichtig ist, steht auf der Seite Preise.
Privatrechnungen für die Steuerberatung exportieren
Die Einstellungen gelten jeweils für einen Download: Zeitraum, Format, Kontenrahmen und DATEV-Angaben legen Sie je Export fest.
- Zeitraum wählen
Von und Bis sind frei wählbar; vorbelegt ist der Vormonat. Für einen Monatsexport warten Sie am besten das Monatsende ab – erst dann liegt die Gebührenabrechnung des Monats vor.
- Format auswählen
Das ZIP mit allen PDFs und CSV-Dateien oder einzeln die Belegliste, die Buchungssätze, die Zahlungsliste oder den DATEV-Stapel. Ein ZIP umfasst höchstens 500 Rechnungen einschließlich Stornorechnungen und Gutschriften – bei mehr wählen Sie einen kürzeren Zeitraum.
- Kontenrahmen prüfen
SKR03 oder SKR04 wählen. Forderungen, steuerfreie Erlöse, Bank, Gebührenaufwand, Vorsteuer und Verbindlichkeiten lassen sich für den Export mit eigenen Kontonummern überschreiben.
- DATEV-Angaben ergänzen
Für den DATEV-Stapel – einzeln oder im ZIP – tragen Sie Berater- und Mandantennummer ein, die Sie von Ihrer Kanzlei erhalten, dazu Sachkontenlänge (4 bis 8 Stellen) und Beginn des Wirtschaftsjahres. Ohne diese Angaben enthält das ZIP keinen DATEV-Stapel. Der Zeitraum sollte innerhalb eines Wirtschaftsjahres liegen.
- Herunterladen und übergeben
Die Dateien laden Sie herunter und geben sie Ihrer Kanzlei – oder importieren die CSV-Dateien selbst in Ihr Buchhaltungsprogramm.
Buchhaltungsexport mit SKR03 oder SKR04: vorbelegt, aber Ihre Entscheidung
SKR03 und SKR04 sind Standardkontenrahmen der DATEV. Laut DATEV ist der SKR03 nach Geschäftsprozessen geordnet, der SKR04 nach der Gliederung des Jahresabschlusses; Unternehmen mit Einnahmenüberschussrechnung und Freiberufler verwenden häufiger den SKR03.
| Verwendung | SKR03 | SKR04 | Im Export änderbar |
|---|---|---|---|
| Forderungen (Sammelkonto) | 1400 | 1200 | ja |
| Erlöse umsatzsteuerfrei (§ 4 Nr. 14 UStG) | 8100 | 4100 | ja |
| Erlöse 19 % Umsatzsteuer | 8400 | 4400 | nein, Vorbelegung |
| Erlöse 7 % Umsatzsteuer | 8300 | 4300 | nein, Vorbelegung |
| Umsatzsteuer 19 % | 1776 | 3806 | nein, Vorbelegung |
| Umsatzsteuer 7 % | 1771 | 3801 | nein, Vorbelegung |
| Bank / Zahlungsanbieter | 1200 | 1800 | ja |
| Gebühren Zahlungsverkehr (Aufwand) | 4970 | 6855 | ja |
| Vorsteuer 19 % | 1576 | 1406 | ja |
| Verbindlichkeiten gegenüber der Plattform | 1600 | 3300 | ja |
Übliche Standardkonten – keine steuerliche Prüfung und keine Empfehlung. Lassen Sie die Zuordnung von Ihrer Steuerberatung bestätigen, bevor Sie den Export regelmäßig nutzen.
Das Konto „Bank / Zahlungsanbieter“ können Sie zum Beispiel durch ein eigenes Verrechnungskonto ersetzen, wenn Ihre Kanzlei Onlinezahlungen so abbildet: Zahlungen über VXPay Payments gehen zunächst auf das Zahlungskonto Ihrer Praxis und werden von dort – abzüglich der Gebühren – auf Ihr Bankkonto ausgezahlt. Beachten Sie, dass der Export dieses eine Konto für alle Zahlungseingänge verwendet, auch für Überweisungen, die Sie selbst als bezahlt markieren. Wie die Onlinezahlung funktioniert, erklärt die Seite Onlinezahlung.
Ein Monat als Buchungssätze
Praxis am Park, Oktober 2026 – fiktive Daten, Kontenrahmen SKR03 in der Vorbelegung von VXPay.
- Rechnung RE-0142 an Erika Mustermann vom 14.10.2026: GOÄ Nr. 1 (Beratung) und Nr. 5 (symptombezogene Untersuchung) mit je 80 Punkten. Beim Punktwert von 5,82873 Cent (§ 5 GOÄ) ergibt das je 4,66 € zum einfachen Satz und je 10,72 € zum 2,3-fachen Satz – zusammen 21,44 €, ohne Umsatzsteuer als Heilbehandlung. Online bezahlt am 16.10.2026.
- Rechnung RE-0139 vom September über 10,72 € (GOÄ Nr. 1, 2,3-fach) war noch offen und wird am 20.10.2026 per Stornorechnung storniert.
- Gebühren: Dazu kommen die Gebühren der Zahlungsabwicklung als Monatssumme und nach Monatsende die Gebührenabrechnung von VXPay für Oktober mit der Plattformgebühr.
| Datum | Vorgang | Soll | Haben | Betrag |
|---|---|---|---|---|
| 14.10. | Rechnung RE-0142 | 1400 Forderungen | 8100 Erlöse steuerfrei | 21,44 € |
| 16.10. | Zahlungseingang RE-0142 (online) | 1200 Bank | 1400 Forderungen | 21,44 € |
| 16.10. | Gebühren der Zahlungsabwicklung (Monatssumme) | 4970 Gebühren | 1200 Bank | laut Beleg des Zahlungsdienstleisters |
| 20.10. | Stornorechnung zu RE-0139 (Umkehrbuchung) | 8100 Erlöse steuerfrei | 1400 Forderungen | 10,72 € |
| 31.10. | Gebührenabrechnung 10/2026, netto | 4970 Gebühren | 1600 Verbindlichkeiten | laut Abrechnung |
| 31.10. | Gebührenabrechnung 10/2026, Vorsteuer | 1576 Vorsteuer | 1600 Verbindlichkeiten | laut Abrechnung |
| 31.10. | Ausgleich durch Einbehalt | 1600 Verbindlichkeiten | 1200 Bank | laut Abrechnung (brutto) |
Fiktives Beispiel. Die Gebühren stehen im Beleg des Zahlungsdienstleisters bzw. in der Gebührenabrechnung; ihre Höhe hängt von den Zahlungen des Monats ab. Die Gebühren der Zahlungsabwicklung tragen das Datum der letzten Zahlung im Monat und werden ohne Umsatzsteuer gebucht – die steuerliche Behandlung richtet sich nach dem Beleg des Zahlungsdienstleisters.
Erlös und Zahlungseingang sind getrennte Buchungen mit eigenem Datum: Zahlt eine Patientin eine Oktober-Rechnung erst im November, steht die Zahlungsbuchung im November-Export. Die Stornorechnung mindert den Erlös im Monat der Stornierung; die ursprüngliche Rechnung RE-0139 bleibt im September-Export mit vollem Betrag stehen. Mehr dazu, wann eine Stornorechnung und wann eine Gutschrift passt, lesen Sie im Ratgeber Rechnung stornieren und korrigieren.
Steuerfrei, steuerpflichtig, Mahngebühr und Storno
Umsatzsteuer getrennt
Laut § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG sind Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin steuerfrei, die im Rahmen einer Tätigkeit als Arzt, Zahnarzt, Heilpraktiker, Physiotherapeut, Hebamme oder einer ähnlichen heilberuflichen Tätigkeit durchgeführt werden. VXPay bucht Positionen ohne Umsatzsteuer auf ein eigenes Erlöskonto, Positionen mit 19 % oder 7 % auf getrennte Erlöskonten mit Umsatzsteuer. Enthält eine Rechnung verschiedene Steuersätze, teilt der Export die Beträge je Satz auf.
Mahngebühren als eigene Buchung
Mahngebühren, die mit der Zahlung eingehen, erscheinen als eigene Buchung, die VXPay als nicht umsatzsteuerbar behandelt, und in der Belegliste in der Spalte „davon Mahngebühr“. Wie Sie Mahnstufen und Gebühren festlegen, zeigt das Mahnwesen.
Storno und Gutschrift
Erstellte Rechnungen bleiben unverändert. Korrigiert wird per Stornorechnung oder Gutschrift; beide gehen als eigene Belege mit Umkehrbuchung in den Export, das Original bleibt mit vollem Betrag erhalten.
In VXPay trägt jede Rechnungsposition ihren eigenen Umsatzsteuersatz. Welcher Umsatzsteuer-Modus und welcher Satz für eine Leistung zutreffen, entscheidet Ihre Praxis gemeinsam mit der Steuerberatung – VXPay prüft das nicht. Das gilt auch für die Frage, ob steuerfreie und steuerpflichtige Leistungen auf einer gemeinsamen Rechnung stehen sollten.
Gebühren nie mit dem Rechnungsbetrag verrechnet
Die Patientenrechnung gilt mit dem vollen Betrag als bezahlt. Gebühren laufen als eigene Belege – so passt der Zahlungseingang zur Rechnung, und die Kosten stehen dort, wo sie hingehören.
VXPay hat keine Grundgebühr. Zahlungsgebühren fallen nur bei erfolgreichen Zahlungen über VXPay Payments an: die Plattformgebühr von VXPay (1,5 % + 0,29 € zzgl. 19 % USt) und die Transaktionsgebühr der Zahlungsabwicklung, beide werden automatisch einbehalten. Die Plattformgebühr ist nicht erstattungsfähig – sie bleibt bei Storno, Gutschrift oder Rückerstattung bestehen. Zahlungen, die per Überweisung auf Ihr Bankkonto eingehen, kosten bei VXPay keine Gebühr. Überweisungen auf die persönliche Zahlungs-IBAN eines Patienten laufen dagegen über VXPay Payments und tragen dieselben Gebühren wie eine Onlinezahlung. Kostenpflichtig und optional sind außerdem das Zusatzpaket Praxis Pro (darin die automatische Übertragung an Buchhaltungsprogramme), der Briefversand je Brief, der Einrichtungsservice.
- Gebührenabrechnung von VXPay: nach dem Ende jedes Monats, in dem Gebühren angefallen sind, automatisch als PDF mit Umsatzsteuer, bereits beglichen; per E-Mail an Inhaber und Admins, auf Wunsch zusätzlich an eine Buchhaltungsadresse. Im Export eine Ausgabe mit Vorsteuer.
- Gebühren der Zahlungsabwicklung: je Monat als eigene Ausgabe in Belegliste und Buchungssätzen, ohne Umsatzsteuer. Den Beleg stellt der Zahlungsdienstleister bereit; Sie finden ihn in VXPay unter „Abrechnungen & Belege“ – bei einem bereits bestehenden, per Freigabe verbundenen Zahlungskonto im Kundenbereich des Zahlungsdienstleisters. Testzahlungen zählen nicht.
- Zahlungsliste: je Zahlung über VXPay Payments die Plattformgebühr (netto, Umsatzsteuer, brutto), die Gebühr der Zahlungsabwicklung und der Saldo nach Erstattungen und allen Gebühren.
- Falls genutzt, stehen auch das Paket Praxis Pro, der Postversand, der Einrichtungsservice in derselben monatlichen Gebührenabrechnung – keine zweite Rechnung.
DATEV-Export aus der Praxis: der Buchungsstapel im EXTF-Format
Arbeitet Ihre Kanzlei mit DATEV, kann sie die Buchungen als Stapel in das Kanzlei-Rechnungswesen einlesen, statt sie abzutippen; die PDFs aus dem ZIP dienen als Belege.
VXPay erzeugt den Stapel im DATEV-Format EXTF, Version 700, in der Zeichenkodierung Windows-1252. Benötigt werden die Beraternummer und die Mandantennummer, die Sie von Ihrer Kanzlei erhalten, die Sachkontenlänge (4 bis 8 Stellen) und der Beginn des Wirtschaftsjahres. Der gewählte Zeitraum sollte innerhalb eines Wirtschaftsjahres liegen.
Den Import übernimmt Ihre Kanzlei. VXPay ist kein DATEV-Partner und nutzt keine DATEV-Cloud-Schnittstellen – die Übergabe läuft über die Datei, die Sie herunterladen und an die Kanzlei weitergeben.
Rechnungen in sevdesk, Lexware Office und andere Programme importieren
Führen Sie Ihre Buchhaltung selbst in einem Online-Buchhaltungsprogramm, nutzen Sie die CSV-Dateien – sofern Ihr Programm CSV-Dateien mit Spaltenzuordnung einliest.
- Belegliste: über die CSV-Importfunktion Ihres Programms einlesen und die Spalten zuordnen – etwa Belegdatum, Belegnummer, Kontakt, Netto, Umsatzsteuer und Brutto. Einnahmen und Ausgaben trennen Sie über die Spalte „Typ“.
- Buchungssätze: für Programme mit Buchungsimport (Soll/Haben); die Spaltennamen folgen dem DATEV-Vorbild.
- PDFs: Die Belege aus dem ZIP laden Sie als Belegbilder hoch, wenn Ihr Programm das vorsieht.
Ein fertiges Importprofil der Anbieter gibt es nicht; die Spaltenzuordnung legen Sie beim ersten Import einmal fest. Welche Importwege Ihr Programm und Ihr Tarif bieten, steht in dessen Hilfe. Genannte Produktnamen sind Marken ihrer jeweiligen Inhaber. VXPay ist kein Partner dieser Anbieter und nicht von ihnen zertifiziert.
Weitere Buchhaltungsfunktionen im Paket Praxis Pro
Das optionale, kostenpflichtige Zusatzpaket Praxis Pro (9,90 € netto zzgl. Umsatzsteuer je Monat bei monatlicher Buchung, monatlich kündbar) enthält weitere Buchhaltungsfunktionen. Der kostenlose Export bleibt davon unabhängig vollständig nutzbar.
Buchhaltungs-Anbindung
Rechnungen und Gebührenbelege automatisch an Ihre Buchhaltungssoftware übertragen. Bei unterstützten Anbietern werden auch Zahlungseingänge automatisch synchronisiert.
Der Funktionsumfang unterscheidet sich je nach Anbieter. sevdesk und easybill unterstützen die automatische Synchronisierung von Zahlungseingängen. Bei Lexware Office und DATEV hängt der Zahlungsabgleich vom jeweiligen Buchhaltungsprozess und den verfügbaren Schnittstellen ab.
GoBD-Export
Datenüberlassung für die Betriebsprüfung (Beschreibungsstandard: index.xml + CSV), Archiv-Paket der Rechnungs-PDFs mit Prüfsummen und Vorlage für die Verfahrensdokumentation.
Aufbau nach den GoBD (BMF-Schreiben vom 28.11.2019, geändert am 11.03.2024 und 14.07.2025) und dem Beschreibungsstandard für die Datenüberlassung. Inhalt und Umfang der Datenüberlassung sowie die Verfahrensdokumentation stimmen Sie bitte mit Ihrer Steuerberatung ab.
Übertragen werden Rechnungen, die nach dem Verbinden erstellt werden. Ältere Rechnungen übergeben Sie weiterhin über den kostenlosen Export.
Preise und Konditionen stehen auf der Seite Preise.
Was der Export nicht übernimmt
- Überweisungen: Zahlungen auf Ihr Bankkonto erkennt VXPay nicht von selbst – Sie markieren sie als bezahlt; erst dann stehen sie mit Zahlungsdatum im Export.
- Größe: Ein ZIP umfasst höchstens 500 Rechnungen einschließlich Stornorechnungen und Gutschriften. Rechnungs-PDFs lassen sich zusätzlich gesammelt herunterladen – je Zeitraum bis 500, per Auswahl bis 200 Rechnungen.
- Aufbewahrung: VXPay archiviert Ihre Rechnungen unverändert, die gesetzliche Aufbewahrungspflicht – für Rechnungen laut § 14b UStG acht Jahre – bleibt aber bei Ihrer Praxis. Mehr im Ratgeber Aufbewahrungsfristen für Rechnungen.
- Keine Steuerberatung: Kontenvorbelegung und Buchungslogik sind ein Vorschlag. VXPay ist nicht nach den GoBD testiert oder zertifiziert; Kontierung, Verfahrensdokumentation und Ablage verantwortet Ihre Praxis gemeinsam mit der Kanzlei.
Quellen
- § 4 EStG – Gewinnbegriff (Abs. 3: Einnahmenüberschussrechnung) (öffnet in neuem Tab)
- § 11 EStG – Vereinnahmung und Verausgabung (öffnet in neuem Tab)
- § 18 EStG – Selbständige Arbeit (freie Berufe) (öffnet in neuem Tab)
- § 141 AO – Buchführungspflicht bestimmter Steuerpflichtiger (öffnet in neuem Tab)
- § 147 AO – Ordnungsvorschriften für die Aufbewahrung von Unterlagen (öffnet in neuem Tab)
- § 14b UStG – Aufbewahrung von Rechnungen (öffnet in neuem Tab)
- § 4 UStG – Steuerbefreiungen (Nr. 14: Heilbehandlungen) (öffnet in neuem Tab)
- § 5 GOÄ – Bemessung der Gebühren (Punktwert) (öffnet in neuem Tab)
- Bundesministerium der Finanzen: GoBD, 2. Änderung vom 14.07.2025 (öffnet in neuem Tab) – ändert die GoBD vom 28.11.2019
- DATEV: Kontenplan – Buchhaltung mit SKR03 und SKR04 (öffnet in neuem Tab)
- DATEV: Einnahmenüberschussrechnung (öffnet in neuem Tab)
- Virchowbund: Einnahmenüberschussrechnung in der Arztpraxis (öffnet in neuem Tab)
Stand der Angaben: 08.10.2026. Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung; maßgeblich sind die verlinkten Vorschriften in ihrer jeweils geltenden Fassung.
Fragen und Antworten
Kostet der Buchhaltungsexport etwas?
Nein. Belegliste, Buchungssätze, Zahlungsliste, DATEV-Buchungsstapel und das ZIP mit allen PDFs sind in jedem VXPay-Konto kostenlos, ohne Zusatzpaket und ohne Grundgebühr. Zahlungsgebühren fallen nur bei erfolgreichen Zahlungen über VXPay Payments an: die Plattformgebühr von VXPay (1,5 % + 0,29 € zzgl. 19 % USt) und die Transaktionsgebühr der Zahlungsabwicklung, beide werden automatisch einbehalten. Die Plattformgebühr ist nicht erstattungsfähig. Kostenpflichtig und optional sind außerdem das Zusatzpaket Praxis Pro (darin die automatische Übertragung an Buchhaltungsprogramme), der Briefversand je Brief, der Einrichtungsservice.
Ist VXPay eine DATEV-Schnittstelle?
Nein. VXPay erzeugt einen Buchungsstapel im DATEV-Format (EXTF, Version 700), den Ihre Kanzlei in DATEV Kanzlei-Rechnungswesen importiert. Dafür tragen Sie Berater- und Mandantennummer ein. VXPay ist kein DATEV-Partner und nicht mit DATEV-Cloud-Diensten verbunden. Lassen Sie den ersten Stapel von Ihrer Kanzlei testweise importieren, bevor Sie den Export regelmäßig nutzen.
SKR03 oder SKR04 – welchen Kontenrahmen soll ich wählen?
Das legen Sie mit Ihrer Steuerberatung fest. Laut DATEV ist der SKR03 nach Geschäftsprozessen geordnet, der SKR04 nach der Gliederung des Jahresabschlusses; Freiberufler und Unternehmen mit Einnahmenüberschussrechnung verwenden häufiger den SKR03. VXPay bietet für beide eine Vorbelegung mit üblichen Standardkonten, sechs davon passen Sie je Export an.
Kann ich die Rechnungen in sevdesk oder Lexware Office importieren?
Ja, sofern Ihr Programm CSV-Dateien mit Spaltenzuordnung einliest. Die Belegliste enthält unter anderem Belegdatum, Belegnummer, Kontakt, Netto, Umsatzsteuer und Brutto, die Buchungssätze nutzen DATEV-Spaltennamen. Ein fertiges Importprofil gibt es nicht, die Zuordnung legen Sie beim ersten Import selbst fest. VXPay ist kein Partner dieser Anbieter. Eine automatische Übertragung ist Teil des kostenpflichtigen Zusatzpakets Praxis Pro.
Erkennt VXPay Überweisungen als bezahlt?
Ja, wenn der Patient auf seine persönliche Zahlungs-IBAN überweist: Mit VXPay Payments erhält jeder Patient eine persönliche Zahlungs-IBAN, die auf der Rechnung steht. Überweisungen darauf ordnet VXPay automatisch der richtigen Rechnung zu; ist der volle Betrag eingegangen, gilt die Rechnung als bezahlt, und die Zahlung erscheint wie eine Onlinezahlung mit Datum und Gebühren im Export. Überweisungen auf Ihr eigenes Praxiskonto erkennt VXPay weiterhin nicht von selbst – dann markieren Sie die Rechnung selbst als bezahlt.
Wann erstelle ich den Export für einen Monat am besten?
Nach Monatsende. Die Gebührenabrechnung von VXPay für einen Monat entsteht erst danach und trägt den Monatsletzten als Belegdatum – ein früherer Export enthält sie noch nicht. Die Gebühr der Zahlungsabwicklung kann kurz nach einer Zahlung noch fehlen; die Leseanleitung im ZIP weist dann darauf hin. Überweisungen auf Ihr eigenes Praxiskonto erscheinen erst, wenn die Rechnung als bezahlt markiert ist. Einen Monat können Sie jederzeit erneut exportieren.
Wie lange muss ich Rechnungen und Buchungsbelege aufbewahren?
Laut § 14b UStG sind Rechnungen acht Jahre aufzubewahren, gerechnet ab dem Schluss des Kalenderjahres, in dem sie ausgestellt wurden. § 147 AO sieht für Buchungsbelege ebenfalls acht Jahre vor, für Bücher und Aufzeichnungen zehn Jahre. VXPay archiviert erstellte Rechnungen unverändert als PDF, die Aufbewahrungspflicht bleibt aber bei Ihrer Praxis. Exportieren Sie Ihre Unterlagen deshalb regelmäßig in Ihre eigene Ablage.
Jetzt kostenlos starten
Registrierung, Rechnungen und Mahnwesen sind bei VXPay kostenlos – ohne Grundgebühr und ohne Vertragslaufzeit. Gebühren für Zahlungen fallen nur an, wenn eine Zahlung über VXPay Payments (online und per Überweisung auf die persönliche Zahlungs-IBAN) erfolgreich ist: die Plattformgebühr von VXPay (1,5 % + 0,29 € zzgl. 19 % USt) und die Transaktionsgebühr der Zahlungsabwicklung; beide werden automatisch einbehalten. Kostenpflichtig und optional: Zusatzpaket Praxis Pro, Briefversand je Brief, Einrichtungsservice.