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Podologie für Selbstzahler abrechnen: medizinisch oder kosmetisch – und die Umsatzsteuer

Ob eine Podologie-Rechnung Umsatzsteuer enthält, entscheidet nicht der Beruf allein, sondern der Zweck jeder einzelnen Leistung: Medizinisch indizierte Behandlungen sind in der Regel steuerfrei, kosmetische Fußpflege ist es nicht. Hier lesen Sie, was Gesetz und Bundesfinanzhof dazu sagen, wie Sie Preise für Selbstzahler einordnen und wie Sie beides auf der Rechnung richtig ausweisen.

Medizinische Fußpflege und Umsatzsteuer: worauf es ankommt

Steuerfrei ist nicht die Podologie als Beruf, sondern die Heilbehandlung. Deshalb kommt es bei jeder Leistung auf ihr Ziel an.

Nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG sind „Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin“ steuerfrei, die im Rahmen der Tätigkeit als Arzt, Zahnarzt, Heilpraktiker, Physiotherapeut, Hebamme „oder einer ähnlichen heilberuflichen Tätigkeit“ erbracht werden. Für die Podologie hat der Bundesfinanzhof das mit Urteil vom 01.10.2014 (XI R 13/14) konkretisiert: Medizinisch indizierte fußpflegerische Leistungen im Sinne des § 3 Podologengesetz, die Podologen erbringen, sind umsatzsteuerfreie Heilbehandlungen – „selbstindizierte“ Behandlungen dagegen nicht.

Die Bezeichnungen „Podologin“, „Podologe“, „Medizinische Fußpflegerin“ und „Medizinischer Fußpfleger“ sind nach § 1 PodG geschützt: Wer sie führen will, braucht grundsätzlich eine staatliche Erlaubnis. Die Erlaubnis allein macht aber noch keine Leistung steuerfrei. Wünscht jemand eine Fußpflege ohne medizinischen Anlass, etwa eine Pediküre mit Nagellack, fehlt das therapeutische Ziel. Die Leistung ist dann in der Regel umsatzsteuerpflichtig, zum Regelsatz von 19 % nach § 12 Abs. 1 UStG.

§ 4 Nr. 14 UStG

In der Regel steuerfrei

Medizinisch indizierte Behandlungen, zum Beispiel auf ärztliche Verordnung. Als Nachweis des therapeutischen Zwecks nennt der BFH ärztliche Verordnungen (Kassen- oder Privatrezept) und andere Unterlagen mit vergleichbarer Aussagekraft, die von Personen stammen, die den therapeutischen Zweck feststellen können.
§ 12 Abs. 1 UStG

In der Regel 19 % Umsatzsteuer

Behandlungen ohne therapeutischen Zweck, etwa kosmetische Fußpflege oder Nagelgestaltung auf Wunsch. Ausnahme: Ihre Praxis nutzt die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG – dann wird keine Umsatzsteuer berechnet.
Nachweis für jede einzelne Leistung

Der BFH verlangt den Nachweis des therapeutischen Zwecks grundsätzlich für jede Leistung gesondert. Legen Sie Verordnungen deshalb so ab, dass Sie sie der jeweiligen Behandlung zuordnen können. Ob eine Leistung im Einzelfall steuerfrei ist, klärt Ihre Steuerberatung – diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine Steuerberatung.

Fehler haben in beide Richtungen Folgen. Weisen Sie auf eine steuerfreie Heilbehandlung Umsatzsteuer aus, ist das ein unrichtiger Steuerausweis im Sinne von § 14c Abs. 1 UStG; die Rechnung sollte dann berichtigt werden. Welche steuerlichen Folgen der Ausweis im Einzelfall hat – etwa bei Rechnungen an Privatpersonen –, klärt Ihre Steuerberatung. Berechnen Sie umgekehrt eine steuerpflichtige Leistung ohne Umsatzsteuer, gilt der gezahlte Betrag in der Regel als Bruttobetrag: Nach § 10 Abs. 1 UStG ist das Entgelt das, was Sie erhalten, abzüglich der geschuldeten Umsatzsteuer – die Steuer geht dann von Ihrem Erlös ab.

Podologie für Selbstzahler: Anlage 9 BBhV als Orientierung

Mit Selbstzahlern vereinbaren Sie Ihren Preis selbst. Wer beihilfeberechtigt ist, achtet aber auf die Höchstbeträge des Bundes.

Die Anlage 9 zur Bundesbeihilfeverordnung legt fest, bis zu welchem Betrag die Beihilfe des Bundes Heilmittel anerkennt – vorausgesetzt, sie sind ärztlich oder zahnärztlich verordnet (§ 23 Abs. 1 BBhV). Für die Podologie enthält sie einen eigenen Bereich. Die Länder haben eigene Beihilfevorschriften, private Krankenversicherungen regeln die Erstattung im jeweiligen Tarif.

Auszug aus Anlage 9 BBhV, Bereich Podologie (beihilfefähige Höchstbeträge, Stand 08.10.2026)
Nr.LeistungHöchstbetrag
62Podologische Behandlung (klein), Richtwert: 35 Minuten36,10 €
63Podologische Behandlung (groß), Richtwert: 50 Minuten52,00 €
64Podologische Befundung, je Behandlung3,60 €
65 aErstbefundung (klein), Richtwert: 20 Minuten28,70 €
65 bErstbefundung (groß), einmal je Kalenderjahr, Richtwert: 45 Minuten57,60 €
65 cEingangsbefundung, einmal je Leistungserbringer, Richtwert: 20 Minuten23,20 €
66Therapiebericht auf schriftliche Anforderung der verordnenden Person17,40 €
73.1Nagelspangenbehandlung, zweimal je Behandlungstag57,20 €

Die Nummern 67 bis 73.2 betreffen die Behandlung mit Nagelkorrekturspangen; Nr. 73.2 ist ein Aufschlag für besonderen Aufwand, etwa bei Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres. Neben Nr. 73.1 und 73.2 sind Aufwendungen für die Nummern 67 bis 71 nicht beihilfefähig. Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung.

Liegt Ihr Preis über dem Höchstbetrag, erkennt die Beihilfe des Bundes den Mehrbetrag in der Regel nicht an – die Differenz tragen beihilfeberechtigte Patientinnen und Patienten dann selbst, soweit keine private Versicherung sie übernimmt. Sprechen Sie das vor der Behandlung an. Wie sich die Höchstbeträge über alle Heilmittelbereiche zusammensetzen, erklärt der Ratgeber Beihilfe-Höchstbeträge für Heilmittel; wie andere Therapiepraxen Selbstzahler abrechnen, zeigt die Seite Physiotherapie.

Behandlungen auf Kassenrezept rechnet die Praxis mit der Krankenkasse ab. Diesen Weg bildet VXPay nicht ab: VXPay ist für Rechnungen an Privatpatienten und Selbstzahler gedacht.

Muster: eine Behandlung, zwei Steuerwege

Ein erfundenes Beispiel zeigt, wie medizinische und kosmetische Leistungen getrennt auf der Rechnung erscheinen.

Erika Mustermann ist privat versichert und kommt mit einer ärztlichen Verordnung (Privatrezept) zur podologischen Behandlung in die Praxis am Park. Im Anschluss wünscht sie eine kosmetische Fußpflege mit Nagellack. Die Praxis berechnet für die medizinischen Leistungen die Höchstbeträge der Anlage 9 und hat für die kosmetische Fußpflege 30,00 € netto festgelegt.

Musterrechnungen (fiktiv): medizinisch und kosmetisch getrennt
RechnungLeistungSteuerNettoUStBrutto
RE-0231Nr. 63 Podologische Behandlung (groß)steuerfrei52,00 €–52,00 €
RE-0231Nr. 64 Podologische Befundungsteuerfrei3,60 €–3,60 €
Summe RE-0231mit Hinweis „Umsatzsteuerfreie Heilbehandlung gemäß § 4 Nr. 14 UStG“55,60 €0,00 €55,60 €
RE-0232Kosmetische Fußpflege mit Nagellack19 %30,00 €5,70 €35,70 €
Summe RE-0232mit Nettobetrag, Steuersatz und Steuerbetrag30,00 €5,70 €35,70 €

Umsatzsteuer: 30,00 € × 19 % = 5,70 €. Insgesamt zahlt die Patientin 91,30 € (55,60 € + 35,70 €). Ob die Behandlung im Einzelfall steuerfrei ist, hängt vom Nachweis des therapeutischen Zwecks ab.

Beide Leistungen dürfen auch auf einer Rechnung stehen. Für Rechnungen sieht das Umsatzsteuergesetz dann vor, das Entgelt nach Steuersätzen und Steuerbefreiungen aufzuschlüsseln und für den steuerfreien Teil auf die Befreiung hinzuweisen (§ 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 7 und 8 UStG). Auch bei Kleinbetragsrechnungen bis 250 € brutto gehört der Hinweis auf eine Steuerbefreiung dazu (§ 33 UStDV). Getrennte Rechnungen sind übersichtlicher – für die Buchhaltung und für Patientinnen und Patienten, die nur die medizinische Rechnung bei Beihilfe oder Versicherung einreichen.

Preis mit oder ohne Umsatzsteuer kalkulieren?

Nennen Sie für kosmetische Leistungen einen Endpreis, ist die Umsatzsteuer darin enthalten: 35,70 € ÷ 1,19 = 30,00 € netto, darin 5,70 € Umsatzsteuer. Wer dagegen den geplanten Nettopreis von 30,00 € als Endpreis verlangt, behält netto nur 25,21 € – 4,79 € gehen als Umsatzsteuer ab. Legen Sie deshalb fest, ob Ihre Preisliste netto oder brutto gilt. In VXPay tragen Sie Preise netto ein, die Umsatzsteuer rechnet VXPay je Position hinzu: Für einen Endpreis von 35,70 € hinterlegen Sie 30,00 € mit 19 %.

Podologie-Rechnungen mit VXPay erstellen

VXPay ist eine Web-App für Privat- und Selbstzahlerrechnungen. Ob eine Leistung steuerfrei ist, entscheiden Sie – VXPay weist Ihre Entscheidung je Leistung auf der Rechnung aus.

  1. Berufsstand und Umsatzsteuer-Modus wählen

    Im Einrichtungsassistenten wählen Sie den Berufsstand Podologie und den Umsatzsteuer-Modus: steuerfreie Heilbehandlung nach § 4 Nr. 14 UStG (Standard), Kleinunternehmer nach § 19 UStG oder Regelbesteuerung. Welcher Modus richtig ist, entscheiden Sie mit Ihrer Steuerberatung. Jeder Schritt lässt sich überspringen und später nachholen.

  2. Preisliste anlegen

    Aus dem Heilmittel-Katalog übernehmen Sie Positionen der Anlage 9 BBhV – für die Podologie sind derzeit 14 Positionen hinterlegt. Der Katalog ist für alle Therapieberufe gemeinsam; Sie finden die Positionen über Nummer oder Stichwort. Der Höchstbetrag erscheint als Vorschlag, Ihr Preis ist frei; liegt er darüber, verlangt VXPay einen Hinweis auf der Rechnung. Kosmetische Leistungen und fehlende Positionen legen Sie als eigene Leistung mit Festpreis und Steuersatz an, als Favorit markiert sind sie mit einem Klick gewählt.

  3. Rechnung erstellen

    Empfänger, Leistungsdatum und Leistungen eintragen, die fertige Rechnung als PDF-Vorschau prüfen und erstellen – erst dann vergibt VXPay die Rechnungsnummer. Für Stammpatientinnen und -patienten übernimmt „Wie zuletzt“ die Positionen der letzten Rechnung.

  4. Versenden oder vor Ort bezahlen lassen

    Per E-Mail direkt aus VXPay mit Link zum PDF, ausgedruckt zum Mitgeben – oder mit „Patient ist vor Ort – direkt bezahlen“ im Kassenmodus, wenn Ihre Praxis VXPay Payments verbunden hat.

Was auf der Rechnung steht

Enthält eine Rechnung nur steuerfreie Leistungen, druckt VXPay im Modus „Steuerfreie Heilbehandlung“ den hinterlegten Steuerhinweis – standardmäßig „Umsatzsteuerfreie Heilbehandlung gemäß § 4 Nr. 14 UStG.“ Im Modus Regelbesteuerung ist dieser Hinweis nicht voreingestellt; Sie hinterlegen ihn bei Bedarf in den Einstellungen. Trägt eine Leistung Umsatzsteuer, weist das PDF je Position den Steuersatz aus und darunter Nettobetrag, Umsatzsteuer je Steuersatz und Bruttobetrag.

Gemischte Rechnungen: Befreiungshinweis selbst ergänzen

Steuerfreie und steuerpflichtige Leistungen können Sie in VXPay auf eine Rechnung setzen – in jedem Umsatzsteuer-Modus außer Kleinunternehmer. VXPay kennzeichnet dann jede Position als „steuerfrei“ oder mit ihrem Steuersatz und weist die Umsatzsteuer je Satz aus. Den Hinweis auf die Steuerbefreiung setzt VXPay bei solchen gemischten Rechnungen derzeit aber nicht automatisch.

Ergänzen Sie ihn im Rechnungstext – am einfachsten als kostenlose Textvorlage – oder stellen Sie zwei Rechnungen wie im Muster oben. Beim Erstellen der zweiten Rechnung für dieselbe Person am selben Tag zeigt VXPay einen Hinweis auf eine mögliche doppelte Abrechnung; nach Ihrer Bestätigung mit kurzer Begründung wird sie erstellt.

Angaben, die Ihre Patientinnen und Patienten für die Erstattung brauchen – etwa ein Hinweis auf die ärztliche Verordnung –, können Sie im Rechnungstext ergänzen. Eine Diagnose tragen Sie bei Bedarf im optionalen Feld „Diagnose“ ein – nur auf dieser Rechnung. Ist eine Rechnung mit falschem Steuersatz erstellt, korrigieren Sie sie per Stornorechnung und neuer Rechnung; wie das abläuft, beschreibt der Ratgeber Rechnung stornieren und korrigieren.

Buchhaltung: Erlöse nach Steuersatz getrennt

Der Buchhaltungsexport ist kostenlos. Umsatzsteuerfreie Heilbehandlungen bucht VXPay auf ein eigenes Erlöskonto, umsatzsteuerpflichtige Leistungen getrennt davon; gemischte Rechnungen werden je Steuersatz aufgeteilt. Die Buchungssätze gibt es für SKR03 oder SKR04 mit vorbelegten Standardkonten, die Sie überschreiben können – lassen Sie die Zuordnung von Ihrer Steuerberatung bestätigen.

Zahlung am Empfang

Soll die Rechnung direkt nach der Behandlung beglichen werden, öffnet „Vor Ort bezahlen“ den Kassenmodus: ein großer QR-Code für das Smartphone der Patientin oder die Zahlung direkt am Tablet oder PC der Praxis – per Kartenzahlung und, je nach Gerät und Zahlungskonto, Apple Pay, Google Pay oder weiteren Zahlarten. Der Bildschirm zeigt Betrag, Rechnungsnummer und den Namen des Rechnungsempfängers, keine Leistungen. Sobald die Zahlung bestätigt ist, springt die Rechnung automatisch auf „bezahlt“. Alternativ hängen Sie einen festen Praxis-QR-Code aus: Patienten scannen ihn und geben den 6-stelligen Zahlungscode ihrer Rechnung ein, der nach 48 Stunden abläuft. Beides setzt VXPay Payments voraus. Der Kassenmodus ist keine Registrierkasse und erfasst kein Bargeld.

Bald verfügbar
Kartenterminal über VXPay: den offenen Betrag per Klick an das Terminal am Empfang senden – die Rechnung wird nach der Zahlung automatisch als bezahlt markiert.

Offene Rechnungen: kostenloses Mahnwesen

Bleibt eine Rechnung offen, erinnert das automatische Mahnwesen – kostenlos und ohne Zusatzpaket. Sie schalten es in den Einstellungen ein und legen Stufen, Fristen, Texte und eventuelle Mahngebühren selbst fest. Mit verbundenem VXPay Payments enthält jedes Schreiben Bezahllink und QR-Code. Überweisungen auf Ihr Praxiskonto erkennt VXPay nicht von selbst; solche Rechnungen markieren Sie selbst als bezahlt.

Was kostenlos ist – und was nicht

Keine Grundgebühr, keine Vertragslaufzeit, keine Kreditkarte bei der Registrierung. Kostenlos sind Rechnungen als PDF mit eingebetteter E-Rechnung, der Versand per E-Mail, das Mahnwesen, Text- und Rechnungsvorlagen, der CSV-Import und der Buchhaltungsexport. Zahlungsgebühren fallen nur bei einer erfolgreichen Zahlung über VXPay Payments (online und per Überweisung auf die persönliche Zahlungs-IBAN) an: die Plattformgebühr von VXPay (1,5 % + 0,29 € zzgl. 19 % USt) und die Transaktionsgebühr der Zahlungsabwicklung. Keine Zahlung über VXPay Payments, keine Zahlungsgebühr. Die Plattformgebühr ist nicht erstattungsfähig. Optional und kostenpflichtig: das Zusatzpaket Praxis Pro, der Briefversand je Brief, der Einrichtungsservice.

Alle aktuellen Werte stehen auf der Seite Preise. Kostenlos registrieren – den Berufsstand wählen Sie danach im Einrichtungsassistenten.

Checkliste für die Podologie-Rechnung

Die Rechnungsangaben nennt § 14 Abs. 4 UStG; für Rechnungen mit einem Gesamtbetrag bis 250 € genügen nach § 33 UStDV weniger Angaben – der Hinweis auf eine Steuerbefreiung gehört aber auch dort dazu.

  • Vollständiger Name und Anschrift Ihrer Praxis und der Patientin bzw. des Patienten
  • Steuernummer oder USt-IdNr., Ausstellungsdatum und eine fortlaufende, einmalige Rechnungsnummer
  • Leistungsdatum und Art der Leistung, zum Beispiel „Podologische Behandlung (groß)“
  • Für jede Leistung geprüft: medizinisch indiziert mit Nachweis (Verordnung oder vergleichbare Unterlage) oder kosmetisch
  • Steuerfreie Leistungen mit Hinweis auf die Befreiung nach § 4 Nr. 14 UStG
  • Steuerpflichtige Leistungen mit Steuersatz, Steuerbetrag und nach Steuersätzen aufgeschlüsseltem Entgelt
  • Bei Preisen über dem Höchstbetrag der Anlage 9 BBhV: Patientin oder Patient vorab informiert
  • Verordnungen so abgelegt, dass sie der jeweiligen Behandlung zugeordnet werden können

Welche Angaben eine Privatrechnung darüber hinaus braucht, fasst der Ratgeber Pflichtangaben der Privatrechnung zusammen.

Quellen

Stand der Angaben: 08.10.2026. Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung; maßgeblich sind die verlinkten Vorschriften in ihrer jeweils geltenden Fassung.

Fragen und Antworten

Ist medizinische Fußpflege umsatzsteuerfrei?

Medizinisch indizierte fußpflegerische Leistungen, die Podologinnen und Podologen erbringen, sind laut Bundesfinanzhof (Urteil vom 01.10.2014, XI R 13/14) umsatzsteuerfreie Heilbehandlungen nach § 4 Nr. 14 UStG. „Selbstindizierte“ Behandlungen ohne therapeutischen Zweck sind es nicht. Den therapeutischen Zweck müssen Sie grundsätzlich für jede Leistung gesondert nachweisen, zum Beispiel mit einer ärztlichen Verordnung. Ob eine Leistung im Einzelfall steuerfrei ist, klären Sie mit Ihrer Steuerberatung.

Wie viel Umsatzsteuer fällt auf kosmetische Fußpflege an?

Kosmetische Fußpflege ohne medizinischen Anlass ist in der Regel umsatzsteuerpflichtig. Der Regelsatz beträgt nach § 12 Abs. 1 UStG 19 %. Bei 30,00 € netto sind das 5,70 € Umsatzsteuer, die Rechnung lautet dann über 35,70 €. Anders ist es, wenn Sie die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG nutzen: Dann wird keine Umsatzsteuer berechnet.

Dürfen medizinische und kosmetische Leistungen auf einer Rechnung stehen?

Ja. Das Umsatzsteuergesetz sieht für Rechnungen dann vor, das Entgelt nach Steuersätzen und Steuerbefreiungen aufzuschlüsseln und für den steuerfreien Teil auf die Befreiung hinzuweisen (§ 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 7 und 8 UStG). VXPay kennzeichnet jede Position als steuerfrei oder mit ihrem Steuersatz, setzt den Befreiungshinweis bei gemischten Rechnungen derzeit aber nicht automatisch. Ergänzen Sie ihn im Rechnungstext oder stellen Sie zwei getrennte Rechnungen.

Welche Preise darf ich Selbstzahlern für Podologie berechnen?

Mit Selbstzahlern vereinbaren Sie den Preis in der Regel selbst; anders kann es sein, wenn Sie über einen Vertrag mit einem Kostenträger abrechnen. Eine Orientierung bieten die beihilfefähigen Höchstbeträge der Anlage 9 zur Bundesbeihilfeverordnung, etwa 36,10 € für die kleine und 52,00 € für die große podologische Behandlung (Stand 08.10.2026). Liegt Ihr Preis darüber, erkennt die Beihilfe des Bundes den Mehrbetrag in der Regel nicht an (§ 23 Abs. 1 BBhV; für Beihilfeberechtigte im Ausland gilt § 23 Abs. 3 BBhV). Sagen Sie das vor der Behandlung offen, dann gibt es nach der Rechnung weniger Rückfragen.

Was brauchen Patienten, um eine Podologie-Rechnung einzureichen?

Das hängt vom Kostenträger ab. Die Beihilfe des Bundes erkennt Heilmittel nur an, wenn sie ärztlich oder zahnärztlich verordnet sind (§ 23 Abs. 1 BBhV), und höchstens bis zu den Beträgen der Anlage 9. Kosmetische Leistungen ohne Verordnung sind danach nicht beihilfefähig. Die Länder haben eigene Beihilfevorschriften, bei privaten Krankenversicherungen entscheidet der Tarif. Im Zweifel klären Patientinnen und Patienten die nötigen Unterlagen vorab mit ihrer Beihilfestelle oder Versicherung.

Zählen steuerfreie Behandlungen bei der Kleinunternehmergrenze mit?

Nach § 19 Abs. 2 UStG werden steuerfreie Umsätze nach § 4 Nr. 11 bis 29 UStG vom Gesamtumsatz abgezogen – dazu gehören Heilbehandlungen nach Nr. 14. Für die Grenzen von 25.000 € im Vorjahr und 100.000 € im laufenden Jahr zählen dann vor allem steuerpflichtige Umsätze wie kosmetische Fußpflege. Im VXPay-Modus Kleinunternehmer berechnet VXPay auf keiner Rechnung Umsatzsteuer und druckt automatisch einen Hinweis auf § 19 UStG. Ob die Regelung passt, klärt Ihre Steuerberatung.

Was kostet VXPay für eine Podologiepraxis?

Registrierung, Rechnungen, E-Mail-Versand und Mahnwesen sind kostenlos – ohne Grundgebühr und ohne Vertragslaufzeit. Zahlungsgebühren fallen nur bei einer erfolgreichen Zahlung über VXPay Payments (online und per Überweisung auf die persönliche Zahlungs-IBAN) an: die Plattformgebühr von VXPay (1,5 % + 0,29 € zzgl. 19 % USt) und die Transaktionsgebühr der Zahlungsabwicklung. Beide werden automatisch vom Zahlungseingang einbehalten; die Plattformgebühr ist nicht erstattungsfähig. Zahlen Patienten per Überweisung auf Ihr eigenes Praxiskonto, fällt dafür keine Gebühr an VXPay an. Optional und kostenpflichtig: das Zusatzpaket Praxis Pro, der Briefversand je Brief, der Einrichtungsservice.

Wie korrigiere ich eine Rechnung mit falschem Steuersatz?

Eine erstellte Rechnung ist in VXPay unveränderlich. Sie stornieren sie: VXPay erzeugt automatisch eine Stornorechnung mit eigener Nummer, negativen Beträgen und Verweis auf das Original. Danach erstellen Sie die Rechnung mit dem richtigen Steuersatz neu. Wurde die ursprüngliche Rechnung bereits über VXPay Payments bezahlt, bleibt die Plattformgebühr dieser Zahlung bestehen.

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