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Beihilfe-Höchstbeträge für Heilmittel: was sie für Ihre Privatpreise bedeuten

Ob Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie oder Podologie: Anlage 9 der Bundesbeihilfeverordnung legt je Leistung fest, bis zu welchem Betrag die Beihilfe des Bundes ein Heilmittel berücksichtigt. Eine Preisgrenze für Ihre Praxis ist das nicht. Dieser Ratgeber erklärt die beihilfefähigen Höchstbeträge und warum 2026 nicht immer der Verordnungstext maßgeblich ist, rechnet vor, wie viel Beihilfe ankommt, und zeigt, wie Sie Patientinnen und Patienten vorab verständlich informieren.

Was die beihilfefähigen Höchstbeträge nach Anlage 9 BBhV regeln

Die Bundesbeihilfeverordnung bestimmt, welche Krankheitskosten die Beihilfe des Bundes anerkennt. Für Heilmittel geschieht das über ein Verzeichnis mit einem Höchstbetrag je Leistung.

Die BBhV regelt die Einzelheiten der Beihilfe nach § 80 Absatz 6 des Bundesbeamtengesetzes (§ 1 BBhV). Nach § 23 Abs. 1 BBhV sind Aufwendungen für ärztlich oder zahnärztlich verordnete Heilmittel und die bei ihrer Anwendung verbrauchten Stoffe nach Maßgabe der Anlagen 9 und 10 beihilfefähig. Für die Ergotherapie lässt § 23 Abs. 2 BBhV unter den dort genannten Voraussetzungen auch die Verordnung durch eine Psychotherapeutin oder einen Psychotherapeuten gelten.

Anlage 9 trägt den Titel „Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen für Heilmittel“. Ihr Abschnitt 1 ist ein Leistungsverzeichnis, gegliedert in Bereiche von der Inhalation über Krankengymnastik, Massagen und Bäder bis zur Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie, Ergotherapie, Podologie und Ernährungstherapie. Jede Leistung hat eine Nummer, eine Beschreibung und einen Höchstbetrag in Euro. Die Abschnitte 2 bis 4 knüpfen zusätzliche Voraussetzungen an die erweiterte ambulante Physiotherapie, das medizinische Aufbautraining und die Palliativversorgung.

Viele Leistungen nennen einen Richtwert in Minuten. Laut den Vorbemerkungen ist die Therapiemaßnahme dann einschließlich Vor- und Nachbereitung sowie Dokumentation innerhalb dieses Zeitrahmens durchzuführen; unterschritten werden darf der Richtwert nur aus medizinischen Gründen. Wo eine Nachruhe vorgesehen ist, beträgt ihr Zeitrahmen 20 bis 25 Minuten. Wer die Heilmittel anwenden muss, damit sie beihilfefähig sind, legt Anlage 10 fest – etwa Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten, Masseure und medizinische Bademeister, Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten, Logopädinnen und Logopäden, Podologinnen und Podologen sowie für die Ernährungstherapie unter anderem Diätassistentinnen und Diätassistenten.

Die Bereiche des Leistungsverzeichnisses in Anlage 9 BBhV
BereichNummernTypische Berufe (vgl. Anlage 10)
Inhalation1–2Physiotherapie, Masseure und med. Bademeister
Krankengymnastik, Bewegungsübungen3–17Physiotherapie
Massagen18–20Physiotherapie, Masseure und med. Bademeister
Palliativversorgung21Physiotherapie
Packungen, Hydrotherapie, Bäder22–38Physiotherapie, Masseure und med. Bademeister
Kälte- und Wärmebehandlung39–41Physiotherapie, Masseure und med. Bademeister, Ergotherapie
Elektrotherapie42–46Physiotherapie, Masseure und med. Bademeister
Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie47–52Logopädie und verwandte Sprachtherapieberufe
Ergotherapie53–61Ergotherapie, Beschäftigungs- und Arbeitstherapie
Podologie62–73.2Podologie, med. Fußpflege nach § 1 Podologengesetz
Ernährungstherapie74–82Diätassistenz, Oecotrophologie, Ernährungswissenschaft
Sonstiges83–87Pauschalen, z. B. Hausbesuch (bereichsübergreifend)

Gliederung nach Anlage 9 BBhV, Abschnitt 1. Anlage 10 nennt für die Bereiche Nr. 1 bis 46 gemeinsam Physiotherapeuten, Masseure und medizinische Bademeister sowie Krankengymnasten – jeweils, soweit die Anwendung ihrem Berufsbild entspricht. Maßgeblich sind die Normtexte in der jeweils geltenden Fassung.

Die Beträge werden laut dem Berufsverband PHYSIO-DEUTSCHLAND nicht mit ihm verhandelt, sondern von den zuständigen Bundesministerien einseitig festgesetzt. Die Beihilfe versteht sich dabei als Unterstützung, nicht als vollständige Kostenübernahme: Die Differenz zu den tatsächlichen Behandlungskosten tragen Beihilfeberechtigte selbst oder sichern sie über eine private Zusatzversicherung ab.

Nicht verwechseln: Heilmittel und Heilpraktiker
Für Leistungen von Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern enthält die BBhV eigene Höchstbeträge in Anlage 2. Wie Heilpraktiker nach dem Gebührenverzeichnis abrechnen, erklärt die Seite Heilpraktiker.

Beihilfefähige Höchstbeträge 2026: Auswahl je Heilmittelbereich

Die Tabelle zeigt häufig abgerechnete Positionen aus Anlage 9 BBhV für die Beihilfe des Bundes – einmal so, wie sie im Verordnungstext stehen, und einmal so, wie das Bundesverwaltungsamt sie derzeit anwendet.

Wichtig für 2026: Der auf gesetze-im-internet.de veröffentlichte Verordnungstext – laut Standangabe zuletzt geändert durch Verordnung vom 14.10.2025 – ist nicht immer der Stand, mit dem die Beihilfestelle rechnet. Das Bundesministerium des Innern hat die Höchstbeträge 2025 und 2026 mehrfach per sogenannter Vorgriffregelung angepasst, bevor der Verordnungstext geändert wurde; 2026 etwa zum 1. Februar (Physiotherapie), zum 1. Juli (Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie sowie Sonstiges) und zum 1. September (unter anderem Ergotherapie und der Hausbesuch nach Nr. 83). Die jeweils anzuwendenden Beträge veröffentlicht das Bundesverwaltungsamt (BVA) im Merkblatt Heilmittel. Entscheidend ist das Datum der Behandlung: Die neuen Beträge gelten laut BVA für Aufwendungen, die ab dem jeweiligen Stichtag entstanden sind.

Beihilfefähige Höchstbeträge für Heilmittel – Auswahl (Bund, Stand 28.09.2026)
Nr.BereichLeistung (verkürzt)Verordnungstext Anlage 9Merkblatt BVA (September 2026)
3aKrankengymnastikPhysiotherapeutische Erstbefundung, einmal je Behandlungsfall16,50 €16,50 €
4KrankengymnastikKrankengymnastik, Einzelbehandlung (Richtwert 15 bis 25 Minuten)29,00 €29,70 €
11KrankengymnastikManuelle Therapie (Richtwert 15 bis 25 Minuten)34,80 €35,60 €
18aMassagenKlassische Massagetherapie u. a. (Richtwert 15 bis 20 Minuten)21,10 €21,70 €
19aMassagenManuelle Lymphdrainage, Teilbehandlung (Richtwert 30 Minuten)35,10 €36,00 €
23aPackungenWarmpackung mit wiederverwendbarem Packungsmaterial15,80 €16,20 €
51aStimm-, Sprech-, Sprach-, SchlucktherapieEinzelbehandlung (Richtwert 30 Minuten)52,20 €57,10 €
51bStimm-, Sprech-, Sprach-, SchlucktherapieEinzelbehandlung (Richtwert 45 Minuten)71,70 €76,10 €
51cStimm-, Sprech-, Sprach-, SchlucktherapieEinzelbehandlung (Richtwert 60 Minuten)91,30 €95,10 €
53ErgotherapieFunktionsanalyse und Erstgespräch, einmal je Behandlungsfall47,70 €49,70 €
54aErgotherapieEinzelbehandlung bei motorisch-funktionellen Störungen (Richtwert 45 Minuten)57,00 €59,30 €
54bErgotherapieEinzelbehandlung bei sensomotorischen oder perzeptiven Störungen (Richtwert 60 Minuten)76,00 €79,10 €
62PodologiePodologische Behandlung, klein (Richtwert 35 Minuten)36,10 €36,10 €
63PodologiePodologische Behandlung, groß (Richtwert 50 Minuten)52,00 €52,00 €
74ErnährungstherapieErnährungstherapeutische Anamnese (Richtwert 30 Minuten)40,90 €40,90 €
78ErnährungstherapieErnährungstherapeutische Intervention, Einzelbehandlung (Richtwert 30 Minuten)40,90 €40,90 €
83SonstigesÄrztlich verordneter Hausbesuch einschließlich Fahrtkosten, pauschal27,60 €28,70 €
84SonstigesBesuch in einer sozialen Einrichtung einschließlich Fahrtkosten, je Patientin oder Patient18,00 €23,10 €

Am 28.09.2026 abgerufen: Anlage 9 BBhV auf gesetze-im-internet.de und Merkblatt Heilmittel des Bundesverwaltungsamts (Stand September 2026). Die rechte Spalte enthält die per Vorgriffregelung angewandten Beträge; für Behandlungen vor dem jeweiligen Stichtag können niedrigere Beträge gelten. Viele Positionen haben Zusatzbedingungen, etwa „einmal je Behandlungsfall“. Maßgeblich sind Normtext und Merkblatt in der jeweils aktuellen Fassung.

Die vollständige Liste mit allen Bedingungen finden Sie in Anlage 9 BBhV und im Anhang des Merkblatts. Welche Positionen für Ihren Beruf typisch sind und was bei der Privatrechnung jeweils zu beachten ist, zeigen die Seiten Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und Podologie.

Höchstbetrag heißt nicht Festpreis
Die Beträge beschreiben, was die Beihilfe höchstens berücksichtigt. Berechnet die Praxis weniger, zählt der tatsächliche Preis; berechnet sie mehr, bleibt der Mehrbetrag bei der Beihilfe außen vor. Wer Patienten einen Höchstbetrag nennt, sollte ihn mit Quelle und Stand angeben.

Keine Preisgrenze: Was die Höchstbeträge für Ihre Praxis bedeuten

Die BBhV richtet sich an die Beihilfestellen, nicht an die Praxis. Sie regelt, welche Aufwendungen beihilfefähig sind – Ihren Preis legt sie nicht fest.

Das Bundesverwaltungsamt formuliert es in seinem Merkblatt ausdrücklich: Die beihilfefähigen Höchstbeträge binden die Beihilfestelle, nicht die Behandelnden. Ihren Preis vereinbaren Sie deshalb mit der Patientin oder dem Patienten. Nach § 630a Abs. 1 BGB schuldet der Patient die vereinbarte Vergütung, soweit nicht ein Dritter zur Zahlung verpflichtet ist. Ihr Vertragspartner ist bei Privatpatienten und Beihilfeberechtigten in der Regel die Person selbst; was Beihilfe und Versicherung später erstatten, ändert an der vereinbarten Vergütung nichts.

Ist kein Preis vereinbart, gilt nach § 612 Abs. 2 BGB – auf den Behandlungsvertrag über § 630b BGB anwendbar – bei Fehlen einer Taxe die übliche Vergütung als vereinbart; was üblich ist, müsste im Streitfall erst geklärt werden. PHYSIO-DEUTSCHLAND empfiehlt deshalb, die Abrechnung mit Privatpatienten stets auf einen Honorarvertrag zu stützen, in dem Preis und Leistung vereinbart sind. Das gilt sinngemäß für jede Heilmittelpraxis: Eine Preisliste, die Patienten vor der ersten Behandlung erhalten, schafft Klarheit.

Die Höchstbeträge können Ihnen als Orientierung dienen, etwa um einzuschätzen, welcher Teil Ihres Preises für beihilfeberechtigte Patienten nicht beihilfefähig ist. Ob Ihr Preis darunter, genau darauf oder darüber liegt, entscheiden Sie – nach Ihren Kosten, dem Aufwand der Behandlung und den Verträgen, die Sie eingegangen sind.

Wo andere Regeln gelten

Für Kostenträger mit Rahmenverträgen oder Gebührenvereinbarungen – PHYSIO-DEUTSCHLAND nennt unter anderem Berufsgenossenschaften und die Postbeamtenkrankenkasse – zählen in der Regel die vereinbarten Konditionen, nicht Ihr Privatpreis. Für die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung der Bundeswehr gelten ebenfalls eigene Regeln.

Rechnungen an solche Kostenträger sind in VXPay nicht vorgesehen: Rechnungsempfänger ist immer eine Person mit Vor- und Nachname. VXPay ist für Privatrechnungen an Patientinnen und Patienten gedacht.

Beihilfe des Bundes oder des Landes: Warum die Beträge abweichen

Die Anlage 9 BBhV gilt für die Beihilfe des Bundes. Wer als Beamtin oder Beamter eines Landes beihilfeberechtigt ist, fällt unter das Beihilferecht dieses Landes – mit eigenen Beträgen oder eigenem Verfahren.

Die BBhV regelt die Beihilfe nach dem Bundesbeamtengesetz (§ 1 BBhV). Für Landesbeamtinnen und -beamte gelten die Beihilfevorschriften ihres Landes. Zwei Beispiele zeigen, wie unterschiedlich das ausfallen kann:

  • Bayern regelt die Beihilfe in der Bayerischen Beihilfeverordnung (BayBhV). Deren Anlage 3 enthält „Beihilfefähige Höchstbeträge für ärztlich und zahnärztlich verordnete Heilbehandlungen“ mit eigenen Beträgen; die aktuelle Fassung gilt laut gesetze-bayern.de ab dem 01.09.2026. Im Ausschnitt unten stimmen die Nummern mit denen der Anlage 9 BBhV überein.
  • Nordrhein-Westfalen bestimmt die Angemessenheit verordneter Heilbehandlungen nach Anlage 5 der Beihilfenverordnung NRW (§ 4j Abs. 2 BVO NRW). Das Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW veröffentlicht die Höchstbeträge (Stand 01.01.2026) und stellt dabei auf die Beträge ab, die in den Verträgen der gesetzlichen Krankenkassen nach §§ 125, 125a SGB V für den jeweiligen Heilmittelbereich vereinbart sind.
Beispiel: Höchstbeträge Bund und Bayern im Vergleich (Stand 28.09.2026)
Nr.LeistungBund (Merkblatt BVA, September 2026)Bayern (Anlage 3 BayBhV)
4Krankengymnastik, Einzelbehandlung29,70 €29,70 €
51bStimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie, Einzelbehandlung 45 Minuten76,10 €76,10 €
54aErgotherapie, Einzelbehandlung bei motorisch-funktionellen Störungen59,30 €57,00 €
62Podologische Behandlung, klein36,10 €35,20 €
74Ernährungstherapeutische Anamnese, 30 Minuten40,90 €39,90 €

Am 28.09.2026 abgerufen: Merkblatt Heilmittel des Bundesverwaltungsamts (Stand September 2026) und Anlage 3 BayBhV in der ab 01.09.2026 geltenden Fassung auf gesetze-bayern.de. Die Werte ändern sich mit jeder Anpassung; maßgeblich ist jeweils die aktuelle Fassung.

Im Ausschnitt stimmen die bayerischen Beträge teils mit denen des Bundes überein; bei der Ergotherapie, der kleinen podologischen Behandlung und der ernährungstherapeutischen Anamnese liegen sie darunter. Für Ihre Praxis heißt das: Fragen Sie bei der Anmeldung, ob die Patientin oder der Patient beim Bund oder bei einem Land beihilfeberechtigt ist. Dann können Sie in der Kosteninformation den passenden Höchstbetrag nennen – oder allgemein auf die Beihilfestelle verweisen.

Rechenbeispiel: Wie viel Beihilfe bei Ihren Patienten ankommt

Beihilfe gibt es nur für einen Anteil der beihilfefähigen Kosten. Das Beispiel zeigt, was das für eine ergotherapeutische Einzelbehandlung bedeutet – vereinfacht und mit einem frei gewählten Preis der Praxis am Park.

Nach § 46 BBhV wird die Beihilfe als prozentualer Anteil der beihilfefähigen Aufwendungen gewährt, dem Bemessungssatz: 50 Prozent für beihilfeberechtigte Personen, 70 Prozent für Empfängerinnen und Empfänger von Versorgungsbezügen (außer Waisen) sowie für berücksichtigungsfähige Ehe- und Lebenspartner, 80 Prozent für berücksichtigungsfähige Kinder und Waisen. Sind zwei oder mehr Kinder berücksichtigungsfähig, beträgt der Satz der beihilfeberechtigten Person 70 Prozent.

Ergotherapie, Einzelbehandlung bei motorisch-funktionellen Störungen (Nr. 54a): Preis 66,00 €, Höchstbetrag 59,30 € (Beispiel, Bund, Behandlung ab 01.09.2026)
PersonBemessungssatzBeihilfeNicht von der Beihilfe gedecktdavon über dem Höchstbetrag
Beihilfeberechtigte Person, z. B. aktive Bundesbeamtin50 %29,65 €36,35 €6,70 €
Versorgungsempfängerin, Ehe- oder Lebenspartner70 %41,51 €24,49 €6,70 €
Berücksichtigungsfähiges Kind80 %47,44 €18,56 €6,70 €

Vereinfachte Rechnung: Beihilfe = Bemessungssatz × beihilfefähiger Betrag (höchstens der Höchstbetrag laut Merkblatt des BVA, Stand September 2026). Einen Eigenbehalt zieht die Beihilfe des Bundes bei Heilmitteln mit Höchstbeträgen nicht ab (§ 49 Abs. 4 Nr. 6 BBhV). Was eine private Krankenversicherung vom übrigen Teil erstattet, hängt vom Tarif ab.

Beihilfefähig sind in diesem Beispiel höchstens 59,30 € je Behandlung. Bei einem Bemessungssatz von 50 Prozent erstattet die Beihilfe davon 29,65 €; die 6,70 € über dem Höchstbetrag sind in keinem Fall beihilfefähig. Umgekehrt gilt: Berechnet die Praxis weniger als den Höchstbetrag, zählt der tatsächliche Preis. Bei 57,30 € je Behandlung sind 57,30 € beihilfefähig, bei 50 Prozent erstattet die Beihilfe 28,65 €.

Bei einer Verordnung über 10 Behandlungen summieren sich die Rechnungsbeträge auf 660,00 €; davon sind 67,00 € nicht beihilfefähig. Hätte die Behandlung vor dem 01.09.2026 stattgefunden, wäre nach dem Merkblatt der frühere Höchstbetrag von 57,00 € maßgeblich gewesen. Genau diese Zahlen interessieren Patientinnen und Patienten vor Therapiebeginn – und sie gehören in die Kosteninformation.

Patienten transparent informieren – vor der ersten Behandlung

Wer erst mit der Erstattung erfährt, dass die Beihilfe weniger übernimmt, fühlt sich schnell überrumpelt. Eine klare Kosteninformation vorab beugt Ärger und offenen Rechnungen vor.

§ 630c Abs. 3 BGB verlangt: Weiß der Behandelnde, dass eine vollständige Übernahme der Behandlungskosten durch einen Dritten nicht gesichert ist, oder ergeben sich dafür hinreichende Anhaltspunkte, muss er den Patienten vor Beginn der Behandlung über die voraussichtlichen Kosten in Textform informieren. Nach der Gesetzesbegründung zum Patientenrechtegesetz erfassen die Regeln zum Behandlungsvertrag auch Behandlungen durch Angehörige anderer Heilberufe wie Ergotherapeuten, Logopäden und Physiotherapeuten. Entbehrlich ist die Information laut § 630c Abs. 4 BGB nur ausnahmsweise, etwa wenn die Behandlung unaufschiebbar ist oder der Patient ausdrücklich verzichtet hat.

Liegt Ihr Preis über dem Höchstbetrag, wissen Sie in aller Regel, dass die Beihilfe den Mehrbetrag nicht übernimmt. Textform bedeutet nach § 126b BGB eine lesbare Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger, in der die erklärende Person genannt ist – zum Beispiel ein ausgehändigtes Informationsblatt.

Was eine Kosteninformation für Beihilfeberechtigte enthalten sollte
  • Jede Leistung mit verständlicher Bezeichnung und Dauer, gern mit der Nummer aus Anlage 9 als Bezug.
  • Ihren Preis je Behandlung und die voraussichtliche Zahl der Behandlungen laut Verordnung.
  • Den beihilfefähigen Höchstbetrag mit Quelle und Stand – beim Bund aus dem Merkblatt des BVA, bei Landesbeamten die Regelung des jeweiligen Landes oder einen Verweis auf die Beihilfestelle.
  • Den Hinweis, dass die Beihilfe nur einen Anteil erstattet (Bemessungssatz) und die Versicherung nach ihrem Tarif.
  • Den voraussichtlichen Betrag über dem Höchstbetrag, je Behandlung und für die ganze Verordnung.
  • Zahlungsweg und Zahlungsziel sowie Ihre Regelung für kurzfristig abgesagte Termine – was dabei zu beachten ist, erklärt der Ratgeber Ausfallhonorar.
  • Datum und Name der Praxis; auf Wunsch eine Empfangsbestätigung der Patientin oder des Patienten.
Formulierungsbeispiel – an Ihre Praxis anpassen
„Für die ergotherapeutische Einzelbehandlung (Anlage 9 BBhV, Nr. 54a) berechnen wir 66,00 € je Behandlung. Die Beihilfe des Bundes erkennt für diese Leistung laut Merkblatt des Bundesverwaltungsamts (Stand September 2026) höchstens 59,30 € als beihilfefähig an und erstattet davon den für Sie geltenden Bemessungssatz. Den Betrag über dem Höchstbetrag (6,70 € je Behandlung) und den nicht erstatteten Anteil tragen Sie selbst, soweit Ihre Krankenversicherung ihn nicht nach Ihrem Tarif übernimmt. Bei 10 verordneten Behandlungen betragen unsere Kosten voraussichtlich 660,00 €.“

Die Rechnung: nachvollziehbar für Beihilfestelle und Versicherung

Beihilfeberechtigte reichen Ihre Rechnung bei der Beihilfestelle ein, gegebenenfalls zusätzlich bei ihrer Krankenversicherung. Je klarer sie aufgebaut ist, desto weniger Rückfragen landen bei Ihnen.

Den Beihilfeantrag stellt die beihilfeberechtigte Person; die Belege legt sie als Zweitschrift oder Kopie vor (§ 51 Abs. 3 BBhV). Laut Merkblatt des Bundesverwaltungsamts ist die ärztliche Verordnung der Rechnung dabei beizufügen. Beim Bund wird Beihilfe nur gewährt, wenn sie innerhalb von drei Jahren nach dem Rechnungsdatum beantragt wird (§ 54 Abs. 1 BBhV), und grundsätzlich nur, wenn die mit einem Antrag geltend gemachten Aufwendungen insgesamt mehr als 200 Euro betragen (§ 51 Abs. 8 BBhV). Wer nur wenige Behandlungen hatte, reicht seine Belege deshalb unter Umständen erst gesammelt ein. Stellen Sie Rechnungen trotzdem zeitnah nach der Behandlung – das hilft Ihren Patienten beim Einreichen und Ihnen beim Zahlungseingang.

Checkliste: Heilmittel-Rechnung für Beihilfeberechtigte
  • Name und Anschrift der Praxis, Steuernummer oder USt-IdNr., Rechnungsnummer und Rechnungsdatum.
  • Ihre Berufsbezeichnung – beihilfefähig sind Heilmittel nur, wenn eine in Anlage 10 genannte Berufsgruppe sie anwendet.
  • Name und Anschrift des Rechnungsempfängers.
  • Das Datum jeder Behandlung.
  • Jede Leistung mit Bezeichnung, Anzahl und Einzelpreis – mit der Nummer aus Anlage 9 als Bezug.
  • Bei Preisen über dem Höchstbetrag einen kurzen Hinweis bei der Position.
  • Angaben zur Verordnung, zum Beispiel ihr Datum, im Rechnungstext.
  • Den Hinweis zur Umsatzsteuer, bei steuerfreien Heilbehandlungen einen Hinweis auf die Steuerbefreiung.
  • Zahlungsziel und Zahlungsweg: Bankverbindung, GiroCode oder Zahlungslink.

Ob die Beihilfestelle oder die Versicherung zusätzlich eine Diagnose sehen möchte, legt die jeweilige Stelle fest. Soll eine Diagnose auf der Rechnung stehen, tragen Sie sie in VXPay im optionalen Feld „Diagnose“ ein – nur auf dieser Rechnung, nie automatisch aus Vorlagen. Welche Angaben eine Privatrechnung allgemein braucht, erklärt der Ratgeber Pflichtangaben der Privatrechnung.

Heilmittel privat abrechnen mit VXPay: den Höchstbetrag im Blick

VXPay ist ein Rechnungsprogramm für Privatrechnungen – kein Praxisverwaltungssystem und keine Abrechnung mit gesetzlichen Krankenkassen. Für Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und Podologie bringt es die Höchstbeträge nach Anlage 9 BBhV als Orientierung mit.

kostenlos

Höchstbetrag als Vorschlag

Suchen Sie eine Position im Heilmittel-Katalog nach Nummer oder Stichwort, schlägt VXPay den Betrag aus dem Verordnungstext der Anlage 9 als Preis vor. Ihren eigenen Preis tragen Sie frei ein.

Der Katalog folgt dem Verordnungstext: Für Nr. 54a schlägt VXPay derzeit 57,00 € vor, das Merkblatt des BVA nennt für Behandlungen ab 01.09.2026 59,30 €. Gleichen Sie Beträge, die Sie Patienten nennen, mit dem Merkblatt ab.

kostenlos

Hinweis über dem Katalogwert

Liegt Ihr Preis über dem Wert im Katalog, verlangt VXPay einen kurzen Hinweis. Er steht als „Begründung: …“ bei der Position auf der Rechnung, etwa „Privatpreis laut Preisvereinbarung“. Im Rechnungsassistenten zeigt eine Leiste an der Katalogposition den Höchstbetrag; „Standardhinweis einfügen“ füllt den Hinweis mit einem neutralen Satz, den Sie anpassen können.

kostenlos

Preisliste mit hinterlegtem Hinweis

Legen Sie Ihre Leistungen einmal mit Festpreis und Bezug auf die Anlage-9-Position an. Liegt der Preis über dem Katalogwert, hinterlegen Sie den Hinweis gleich in der Leistung; häufige Leistungen markieren Sie mit einem Stern als Favoriten.

kostenlos

Textvorlagen für Beihilfe-Hinweise

Wiederkehrende Rechnungstexte, etwa zur Verordnung oder zur Erstattung, legen Sie als Textvorlage an und übernehmen sie im Rechnungsassistenten mit einem Klick.

Katalog

Katalog und Berufsbezeichnung

VXPay gleicht den Heilmittel-Katalog automatisch mit dem auf gesetze-im-internet.de veröffentlichten Verordnungstext der Anlage 9 ab, zuletzt am 09.10.2026. Entfallene Positionen werden deaktiviert, nicht gelöscht; Ihre eigenen Preise bleiben unverändert.

Der Katalog ist für alle Heilmittelbereiche gemeinsam und umfasst derzeit 132 Positionen. Die Berufsbezeichnung zu Ihrem Berufsstand druckt VXPay mit auf die Rechnung.

mit VXPay Payments

Bezahlen per Link, QR-Code oder am Empfang

Ist VXPay Payments aktiv, trägt jede Rechnung einen Zahlungslink und QR-Code; bezahlt wird mit Kartenzahlung und – je nach Gerät und Zahlungskonto – Apple Pay, Google Pay oder weiteren Zahlarten. Ohne Onlinezahlung steht ein GiroCode auf der Rechnung, sofern Ihre IBAN hinterlegt ist.

In vier Schritten zur ersten Heilmittel-Rechnung

  1. Kostenlos registrieren und Berufsstand wählen

    Im Einrichtungsassistenten wählen Sie Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie oder Podologie – bei Bedarf auch mehrere Berufsstände. Jeder Schritt lässt sich überspringen und später nachholen; eine Kreditkarte ist nicht nötig.

  2. Preisliste anlegen

    Erfassen Sie Ihre Leistungen mit Festpreis und Bezug auf Anlage 9. Für Preise über dem Katalogwert hinterlegen Sie den Hinweis gleich in der Leistung.

  3. Rechnung erstellen und senden

    Empfänger, Leistungsdatum und Leistungen wählen, die fertige Rechnung als PDF prüfen, erstellen und per E-Mail senden. Erst dann vergibt VXPay die Rechnungsnummer. Mehrere Termine können auf einer Rechnung stehen: Über „+ Leistungen an mehreren Tagen“ erhält jede Position ihr eigenes Datum, und die Rechnung nennt den Leistungszeitraum. Für eine Rechnung je Termin übernimmt „Wie zuletzt“ die Positionen der letzten Rechnung.

  4. Bezahlen lassen und erinnern

    Per Zahlungslink, QR-Code oder direkt am Empfang im Kassenmodus, sobald VXPay Payments eingerichtet ist. An offene Rechnungen erinnert das kostenlose Mahnwesen, wenn Sie es einschalten.

Mehr zum Bezahlen am Empfang lesen Sie unter Kassenmodus und Praxis-QR, zu Zahlungserinnerungen und Mahnungen unter Mahnwesen – auf Wunsch auch per Post, der Brief ist kostenpflichtig.

Was VXPay nicht übernimmt
VXPay berechnet keine Beihilfe-Anteile und prüft nicht, ob Ihre Patienten beihilfeberechtigt sind, welche Landesregelung für sie gilt oder welcher Betrag per Vorgriffregelung gerade angewandt wird. Rechnungsempfänger ist immer eine Person mit Vor- und Nachname; Rechnungen an Kostenträger sind nicht vorgesehen.
Was VXPay kostet

Keine Grundgebühr, keine Vertragslaufzeit, keine Kreditkarte. Rechnungen erstellen, per E-Mail senden, das automatische Mahnwesen, Vorlagen und der Buchhaltungsexport sind kostenlos. Nur bei einer erfolgreichen Zahlung über VXPay Payments (online und per Überweisung auf die persönliche Zahlungs-IBAN) fallen Gebühren an: die Plattformgebühr von VXPay (1,5 % + 0,29 € zzgl. 19 % USt) und die Transaktionsgebühr der Zahlungsabwicklung, beide werden automatisch vom Zahlungseingang einbehalten. Die Plattformgebühr ist nicht erstattungsfähig. Ohne Zahlung über VXPay Payments fällt keine Zahlungsgebühr an. Optional und kostenpflichtig: das Zusatzpaket Praxis Pro, Briefversand per Post (1,20 € brutto je einseitigem Brief), ein Einrichtungsservice. Alle Einzelheiten finden Sie auf der Seite Preise.

Quellen

Stand der Angaben: 28.09.2026. Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung; maßgeblich sind die verlinkten Vorschriften in ihrer jeweils geltenden Fassung.

Fragen und Antworten

Sind die Beihilfe-Höchstbeträge eine Preisobergrenze für Therapeuten?

Nein. Die Höchstbeträge nach Anlage 9 BBhV legen fest, bis zu welchem Betrag die Beihilfe des Bundes ein verordnetes Heilmittel als beihilfefähig anerkennt. Laut Merkblatt des Bundesverwaltungsamts sind sie für die Beihilfestelle bindend, nicht für die Behandelnden. Geschuldet ist die mit der Patientin oder dem Patienten vereinbarte Vergütung (§ 630a Abs. 1 BGB). Liegt Ihr Preis darüber, berücksichtigt die Beihilfe den Mehrbetrag nicht. Wo Rahmenverträge mit Kostenträgern bestehen, gelten deren Konditionen.

Welche beihilfefähigen Höchstbeträge gelten 2026?

Beim Bund stehen sie in Anlage 9 BBhV. Das Bundesministerium des Innern hat sie 2025 und 2026 mehrfach per Vorgriffregelung angepasst, bevor der Verordnungstext geändert war; die anzuwendenden Beträge veröffentlicht das Bundesverwaltungsamt im Merkblatt Heilmittel. Laut Merkblatt (Stand September 2026) etwa: Krankengymnastik als Einzelbehandlung (Nr. 4) 29,70 €, ergotherapeutische Einzelbehandlung bei motorisch-funktionellen Störungen (Nr. 54a) 59,30 € für Behandlungen ab 01.09.2026, podologische Behandlung klein (Nr. 62) 36,10 €. Für Landesbeamte gilt das Recht ihres Landes.

Wie viel erstattet die Beihilfe von einer Heilmittel-Rechnung?

Die Beihilfe erstattet einen Anteil der beihilfefähigen Kosten, den Bemessungssatz: beim Bund 50 Prozent für Beihilfeberechtigte, 70 Prozent unter anderem für Versorgungsempfänger und 80 Prozent für berücksichtigungsfähige Kinder (§ 46 BBhV). Beihilfefähig ist höchstens der Höchstbetrag. Bei einem Preis von 66,00 € und einem Höchstbetrag von 59,30 € erstattet die Beihilfe bei 50 Prozent also 29,65 €. Den Rest trägt die Patientin, soweit ihre Versicherung ihn nicht nach dem Tarif übernimmt.

Gelten die Höchstbeträge des Bundes auch in Bayern oder Nordrhein-Westfalen?

Nein. Die BBhV regelt die Beihilfe des Bundes; für Landesbeamtinnen und -beamte gilt das Beihilferecht ihres Landes. Bayern nennt in Anlage 3 der Bayerischen Beihilfeverordnung eigene Höchstbeträge, die von den Bundeswerten abweichen können. In Nordrhein-Westfalen bestimmt sich die Angemessenheit nach Anlage 5 der Beihilfenverordnung NRW. Fragen Sie deshalb, bei welcher Beihilfestelle Ihre Patientin oder Ihr Patient beihilfeberechtigt ist.

Muss ich Patienten vorher über Mehrkosten informieren?

Weiß die Praxis, dass eine vollständige Übernahme der Kosten durch Dritte nicht gesichert ist, oder gibt es dafür hinreichende Anhaltspunkte, muss sie vor Beginn der Behandlung in Textform über die voraussichtlichen Kosten informieren (§ 630c Abs. 3 BGB). Nach der Gesetzesbegründung gelten die Regeln zum Behandlungsvertrag auch für Physiotherapeuten, Ergotherapeuten und Logopäden. Bei Preisen über dem Höchstbetrag ist ein Informationsblatt vor der ersten Behandlung deshalb naheliegend; Fragen im Einzelfall klärt Ihr Berufsverband.

Brauchen Patienten eine Verordnung, damit die Beihilfe zahlt?

Beim Bund ja: Heilmittel sind nach § 23 Abs. 1 BBhV beihilfefähig, wenn sie ärztlich oder zahnärztlich verordnet sind; Ergotherapie unter den Voraussetzungen des § 23 Abs. 2 BBhV auch auf Verordnung einer Psychotherapeutin oder eines Psychotherapeuten. Anwenden muss sie eine in Anlage 10 genannte Berufsgruppe. Laut Merkblatt des Bundesverwaltungsamts ist die Verordnung der Rechnung beim Beihilfeantrag beizufügen. Für Selbstzahler ohne Verordnung vereinbaren Sie Ihren Preis ebenso frei.

Bis wann müssen Patienten die Rechnung bei der Beihilfe einreichen?

Beim Bund wird Beihilfe nur gewährt, wenn sie innerhalb von drei Jahren nach dem Rechnungsdatum beantragt wird (§ 54 Abs. 1 BBhV), und in der Regel nur, wenn die mit einem Antrag geltend gemachten Aufwendungen insgesamt mehr als 200 Euro betragen (§ 51 Abs. 8 BBhV). Für Landesbeamte können andere Regeln gelten. Für Ihre Praxis heißt das vor allem: Rechnungen zeitnah stellen – dann können Patienten sie einreichen, und Sie werden früher bezahlt.

Wie hilft VXPay bei Preisen über dem Höchstbetrag?

Im Heilmittel-Katalog von VXPay steht der Betrag aus dem Verordnungstext der Anlage 9 als Preisvorschlag bereit; Ihren Preis tragen Sie frei ein. Liegt er über dem Katalogwert, verlangt VXPay einen kurzen Hinweis, der als Begründung bei der Position auf der Rechnung steht. Beträge aus Vorgriffregelungen gleichen Sie mit dem Merkblatt des Bundesverwaltungsamts ab. Rechnungen erstellen und per E-Mail senden ist kostenlos, ohne Grundgebühr. Beihilfe-Anteile berechnet VXPay nicht.

Weniger Aufwand mit offenen Rechnungen

Registrierung, Rechnungen und Mahnwesen sind bei VXPay kostenlos – ohne Grundgebühr und ohne Vertragslaufzeit. Gebühren für Zahlungen fallen nur an, wenn eine Zahlung über VXPay Payments (online und per Überweisung auf die persönliche Zahlungs-IBAN) erfolgreich ist: die Plattformgebühr von VXPay (1,5 % + 0,29 € zzgl. 19 % USt) und die Transaktionsgebühr der Zahlungsabwicklung; beide werden automatisch einbehalten. Kostenpflichtig und optional: Zusatzpaket Praxis Pro, Briefversand je Brief, Einrichtungsservice.

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