Logopädie für Privatpatienten und Selbstzahler abrechnen: Preisliste, Rechnung, Zahlung
Für Privatpatienten gibt es in der Logopädie keine verbindliche Gebührenordnung – Ihre Praxis legt ihre Preise selbst fest und vereinbart sie mit den Patienten. Hier lesen Sie, woran Sie sich orientieren können, was eine nachvollziehbare Rechnung enthält und wie Sie Preisliste, Rechnung und Zahlung mit VXPay ohne Grundgebühr erledigen.
Logopädie privat: Wer bestimmt die Preise?
Bei gesetzlich Versicherten richtet sich die Vergütung nach den Verträgen mit den Krankenkassen. Für Privatpatienten und Selbstzahler fehlt ein solcher Rahmen: Laut Deutschem Bundesverband für Logopädie (dbl) bestehen – anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung – keine Vergütungsvereinbarungen des dbl oder anderer Heilmittelverbände mit den privaten Krankenversicherungen, und es gibt keine allgemeine, berufsrechtlich verbindliche Gebührenordnung für Heilmittelerbringer, wie sie die GOÄ für Ärztinnen und Ärzte ist.
Maßgeblich ist deshalb der Preis, den Sie mit der Patientin oder dem Patienten vereinbaren. Fehlt eine Absprache, gilt nach § 612 Abs. 2 BGB die „übliche Vergütung“ als vereinbart – was im Einzelfall üblich ist, muss dann erst geklärt werden. Eine Preisliste, die vor der ersten Sitzung ausgehändigt wird, vermeidet diese Unsicherheit.
Dazu kommt eine Informationspflicht: Weiß der Behandelnde, dass eine vollständige Übernahme der Behandlungskosten durch einen Dritten nicht gesichert ist, oder gibt es dafür hinreichende Anhaltspunkte, muss er vor Beginn der Behandlung in Textform über die voraussichtlichen Kosten informieren (§ 630c Abs. 3 BGB). Bei Patientinnen und Patienten mit Beihilfe liegt das besonders nahe, wenn Ihr Preis über dem beihilfefähigen Höchstbetrag liegt.
- Leistungen benennen
Erstdiagnostik, Bedarfsdiagnostik, Einzel- und Gruppenbehandlung nach Dauer, Berichte, Hausbesuch: Bezeichnen Sie jede Leistung so, wie sie später auf der Rechnung stehen soll.
- Mit den Höchstbeträgen vergleichen
Die beihilfefähigen Höchstbeträge zeigen, bis zu welchem Betrag die Beihilfe des Bundes eine Leistung berücksichtigt. Liegt Ihr Preis darüber, bleibt die Differenz bei der Beihilfe unberücksichtigt.
- Vor Therapiebeginn informieren
Preisliste und voraussichtliche Kosten in Textform aushändigen, zum Beispiel zusammen mit dem Behandlungsvertrag.
- Auf der Rechnung kennzeichnen
Positionen über dem Höchstbetrag mit einem kurzen Hinweis versehen, damit Patienten die Differenz bei der Erstattung nachvollziehen können.
Für die Beihilfe ist eine ärztliche oder zahnärztliche Verordnung Voraussetzung (§ 23 Abs. 1 BBhV) – bei Privatpatienten oft „Privatrezept“ genannt. Welche Unterlagen eine private Krankenversicherung verlangt, regelt der jeweilige Tarif. Ob und wann Sie ohne ärztliche Verordnung behandeln dürfen, ist eine rechtliche Frage, die diese Seite nicht beantwortet – klären Sie sie im Zweifel mit Ihrem Berufsverband.
Beihilfefähige Höchstbeträge für Logopädie: Orientierung, keine Preisgrenze
Beihilfeberechtigte des Bundes erhalten für ärztlich oder zahnärztlich verordnete Heilmittel Beihilfe nach Maßgabe der Anlagen 9 und 10 der Bundesbeihilfeverordnung (§ 23 Abs. 1 BBhV). Anlage 9 legt je Leistung einen Höchstbetrag fest, Anlage 10 nennt, wer die Leistung erbringen darf – für die Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie unter anderem Logopädinnen und Logopäden.
Gezahlt wird ein prozentualer Anteil der beihilfefähigen Aufwendungen, der Bemessungssatz: grundsätzlich 50 Prozent für beihilfeberechtigte Personen selbst (bei zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern 70 Prozent), 70 Prozent für Versorgungsempfängerinnen und -empfänger und 80 Prozent für berücksichtigungsfähige Kinder (§ 46 Abs. 2 und 3 BBhV). Was eine private Krankenversicherung für den übrigen Teil erstattet, regelt der jeweilige Tarif. Für Beamtinnen und Beamte der Länder gelten die Beihilfevorschriften des jeweiligen Landes, die abweichen können.
Für Ihre Preisgestaltung heißt das: Die Höchstbeträge binden Ihre Praxis nicht. Sie bestimmen nur, welcher Betrag bei der Beihilfe berücksichtigt wird – und sie sind ein guter Anhaltspunkt, um Patienten die Differenz zu erklären.
Wichtig für 2026: Der Verordnungstext der Anlage 9 ist nicht immer der Stand, mit dem die Beihilfestelle rechnet. Für die Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie wendet die Beihilfe des Bundes per Vorgriffregelung für Behandlungen ab dem 1. Juli 2026 höhere Beträge an, für den Hausbesuch nach Nr. 83 ab dem 1. September 2026; auch bei Nr. 84 weicht der angewandte Betrag ab. Die anzuwendenden Beträge veröffentlicht das Bundesverwaltungsamt im Merkblatt Heilmittel.
| Nr. | Leistung (verkürzt) | Verordnungstext Anlage 9 (Katalog in VXPay) | Merkblatt BVA (September 2026) |
|---|---|---|---|
| 47 | Erstdiagnostik zur Erstellung eines Behandlungsplans, einmal je Behandlungsfall (Richtwert: 60 Minuten) | 117,30 € | 120,90 € |
| 48 | Bedarfsdiagnostik (Richtwert: 30 Minuten) | 58,70 € | 60,50 € |
| 49 | Bericht an die verordnende Person | 6,60 € | 6,80 € |
| 50 | Bericht auf besondere Anforderung der verordnenden Person | 117,30 € | 120,90 € |
| 51a | Einzelbehandlung – Richtwert: 30 Minuten | 52,20 € | 57,10 € |
| 51b | Einzelbehandlung – Richtwert: 45 Minuten | 71,70 € | 76,10 € |
| 51c | Einzelbehandlung – Richtwert: 60 Minuten | 91,30 € | 95,10 € |
| 52a | Gruppenbehandlung, je Teilnehmerin oder Teilnehmer – Gruppe (2 Personen), Richtwert: 45 Minuten | 64,50 € | 68,50 € |
| 52b | Gruppenbehandlung, je Teilnehmerin oder Teilnehmer – Gruppe (3 bis 5 Personen), Richtwert: 45 Minuten | 34,60 € | 34,60 € |
| 52c | Gruppenbehandlung, je Teilnehmerin oder Teilnehmer – Gruppe (2 Personen), Richtwert: 90 Minuten | 117,30 € | 119,90 € |
| 52d | Gruppenbehandlung, je Teilnehmerin oder Teilnehmer – Gruppe (3 bis 5 Personen), Richtwert: 90 Minuten | 58,70 € | 60,00 € |
| 83 | Ärztlich verordneter Hausbesuch einschließlich der Fahrtkosten, pauschal | 27,60 € | 28,70 € |
| 84 | Besuch einer Patientin oder eines Patienten oder mehrerer Patientinnen oder Patienten in einer sozialen Einrichtung oder Gemeinschaft, einschließlich der Fahrtkosten, je Patientin oder Patient pauschal | 18,00 € | 23,10 € |
Dritte Spalte: Werte aus dem Heilmittel-Katalog in VXPay, der dem Verordnungstext der Anlage 9 BBhV folgt. Vierte Spalte: Beträge, die die Beihilfe des Bundes laut Merkblatt Heilmittel des Bundesverwaltungsamts (Stand September 2026, am 28.09.2026 abgerufen) per Vorgriffregelung anwendet – Nr. 47 bis 52 für Behandlungen ab 01.07.2026, Nr. 83 ab 01.09.2026; für frühere Behandlungen können niedrigere Beträge gelten. Im Normtext stehen auch die Bedingungen vollständig, etwa „einmal je Behandlungsfall“ bei der Erstdiagnostik oder die Zahl der Diagnostik-Einheiten. Nr. 83 gilt für den ärztlich verordneten Hausbesuch; werden auf demselben Weg mehrere Patientinnen oder Patienten besucht, sind die Aufwendungen nur anteilig beihilfefähig. Maßgeblich sind Normtext und Merkblatt in der jeweils aktuellen Fassung.
Mehr zu den Höchstbeträgen aller Heilmittelbereiche und zu den Unterschieden zwischen Bund und Ländern lesen Sie im Ratgeber Beihilfe-Höchstbeträge für Heilmittel.
Beispiel: Ihr Preis liegt über dem Höchstbetrag
Die Praxis am Park berechnet für eine Einzelbehandlung mit 45 Minuten im September 2026 78,00 € – ein frei gewählter Beispielpreis – und schreibt einen Bericht an die verordnende Ärztin. Erika Mustermann ist beim Bund beihilfeberechtigt, ihr Bemessungssatz beträgt in diesem Beispiel 50 Prozent.
| Position | Rechnung | Höchstbetrag | Beihilfefähig | Beihilfe 50 % |
|---|---|---|---|---|
| 51b Einzelbehandlung, Richtwert 45 Minuten | 78,00 € | 76,10 € | 76,10 € | 38,05 € |
| 49 Bericht an die verordnende Person | 6,60 € | 6,80 € | 6,60 € | 3,30 € |
| Summe | 84,60 € | 82,70 € | 41,35 € |
Fiktive Praxispreise; Höchstbeträge laut Merkblatt Heilmittel des Bundesverwaltungsamts (Stand September 2026, Behandlungen ab 01.07.2026; Verordnungstext der Anlage 9 BBhV: 71,70 € bzw. 6,60 €). Beihilfefähig ist je Position der Rechnungsbetrag, höchstens der Höchstbetrag; Heilmittel ohne Eigenbehalt (§ 49 BBhV). Die 1,90 € über dem Höchstbetrag berücksichtigt die Beihilfe nicht. Nach § 630a Abs. 1 BGB schuldet der Patient die vereinbarte Vergütung, soweit nicht ein Dritter zur Zahlung verpflichtet ist – Beihilfe und private Krankenversicherung erstatten in der Regel dem Versicherten, nicht der Praxis.
Auf der Rechnung steht bei Position 51b ein kurzer Hinweis, zum Beispiel: „Preis über dem beihilfefähigen Höchstbetrag, vereinbart vor Therapiebeginn“. So weiß Frau Mustermann schon beim Einreichen, warum die Beihilfe weniger berücksichtigt, als die Rechnung ausweist. Rechnerisch bleiben in diesem Beispiel 43,25 € (84,60 € minus 41,35 €) ohne Beihilfe; ob eine private Krankenversicherung davon etwas übernimmt, hängt von ihrem Tarif ab.
Ihre Logopädie-Preisliste in VXPay
VXPay führt die Logopädie als eigenen Berufsstand. Grundlage sind Ihre eigenen Preise; die Heilmittel-Höchstbeträge nach Anlage 9 BBhV dienen als Orientierung.
Katalogwert als Vorschlag
Wählen Sie eine Position aus dem Heilmittel-Katalog, schlägt VXPay den Betrag aus dem Verordnungstext der Anlage 9 BBhV als Preis vor. Ihren eigenen Preis tragen Sie frei ein. Per Vorgriffregelung angewandte Beträge gleichen Sie mit dem Merkblatt des BVA ab.
Hinweis über dem Katalogwert
Liegt Ihr Preis über dem Katalogwert, verlangt VXPay einen kurzen Hinweis. Er steht bei der Position auf der Rechnung (als „Begründung: …“) – Patienten sehen so, woher die Differenz kommt. Bei einer eigenen Leistung können Sie den Hinweis einmal hinterlegen.
Eigene Leistungen mit Festpreis
Leistungen ohne Bezug zum Katalog, etwa eine Bescheinigung, legen Sie als eigene Leistung mit Festpreis an. Nicht mehr benötigte Leistungen lassen sich archivieren.
Favoriten per Stern
Häufige Leistungen markieren Sie mit einem Stern. Im Rechnungsassistenten stehen sie als Schnellauswahl bereit; alles Weitere finden Sie über die Suche nach Nummer oder Stichwort.
Der Heilmittel-Katalog ist ein gemeinsamer Katalog für alle Heilmittelberufe. Für die Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie enthält er derzeit 11 Positionen. Über die Suche erreichen Sie auch übergreifende Positionen wie die Pauschalen für Hausbesuche.
Die Preisliste legen Sie nach der kostenlosen Registrierung an. Den Berufsstand wählen Sie im Einrichtungsassistenten; jeder Schritt lässt sich überspringen und später nachholen. Eine Kreditkarte ist nicht nötig.
Befund, Therapie, Bericht, Hausbesuch: So wird die Rechnung nachvollziehbar
Jede Position hat in VXPay neben der Bezeichnung eine eigene Beschreibung mit bis zu 2.000 Zeichen – Platz für Dauer, Therapieform oder den Ort eines Hausbesuchs. Der Rechnungstext nimmt Angaben auf, die für die ganze Rechnung gelten, etwa Datum und ausstellende Person der Verordnung. Wiederkehrende Formulierungen, zum Beispiel für Selbstzahler oder den Hinweis zur Beihilfe, speichern Sie als Textvorlage und übernehmen sie mit einem Klick.
Wird ein Kind behandelt und soll die Rechnung an einen Elternteil gehen, tragen Sie den Elternteil als Empfänger ein und das Kind im Feld „Behandelte Person (falls abweichend)“, auf Wunsch mit Geburtsdatum; die Rechnung nennt es über den Positionen. Wer Vertragspartner ist, ergibt sich aus Ihrem Behandlungsvertrag. Mehr dazu auf der Seite zur Ergotherapie, wo Rechnungen an Eltern häufig sind.
Mehrere Sitzungen stehen auf Wunsch auf einer Rechnung: Im Rechnungsassistenten schaltet „+ Leistungen an mehreren Tagen“ ein Datum je Position frei, „Für weitere Tage wiederholen“ kopiert eine Sitzung auf weitere Termine, und die Rechnung nennt den Leistungszeitraum. Oder Sie erstellen je Termin eine Rechnung: Mit „Wie zuletzt“ in der Patientenübersicht übernimmt VXPay die Positionen der letzten Rechnung dieses Patienten. Für feste Wochentermine gibt es wiederkehrende Rechnungen mit dem Ausführungstag als Leistungsdatum, die VXPay auf Wunsch als Entwurf zur Prüfung anlegt – sinnvoll, wenn Termine ausfallen können.
Orientierung für den Aufbau bieten die Pflichtangaben einer Rechnung nach § 14 Abs. 4 UStG, ergänzt um Angaben, die Patienten für die Erstattung brauchen:
- Vollständiger Name und Anschrift der Praxis und der Rechnungsempfängerin bzw. des Rechnungsempfängers
- Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer der Praxis
- Rechnungsdatum und eine fortlaufende, einmalig vergebene Rechnungsnummer
- Datum jeder Behandlung – bei mehreren Terminen auf einer Rechnung an jeder Position
- Jede Leistung mit verständlicher Bezeichnung, Dauer, Anzahl und Einzelpreis – bei Orientierung an Anlage 9 BBhV mit deren Nummer
- Bei steuerfreier Heilbehandlung ein Hinweis auf die Steuerbefreiung, sonst Steuersatz und Steuerbetrag
- Bei Preisen über dem beihilfefähigen Höchstbetrag ein kurzer Hinweis bei der Position
- Angaben zur Verordnung (Datum, verordnende Person) im Rechnungstext
- Gesamtbetrag, Zahlungsziel und Bankverbindung bzw. Zahlungslink
VXPay vergibt die fortlaufende Rechnungsnummer beim Erstellen und druckt Leistungsdatum, Positionsnummer, Leistungstext, Beschreibung, Anzahl und Betrag je Position, den Steuerhinweis Ihres Umsatzsteuer-Modus, den Rechnungstext, eine abweichende behandelte Person und Ihre Bankverbindung auf das PDF. Voreingestellt ist der Modus „steuerfreie Heilbehandlung“ nach § 4 Nr. 14 UStG; ob er für Ihre Leistungen passt – etwa bei Kursen ohne therapeutisches Ziel –, klären Sie mit Ihrer Steuerberatung. Weitere Details im Ratgeber Pflichtangaben einer Privatrechnung.
E-Rechnung in der Logopädie: Pflicht für Patientenrechnungen?
Nein. Nach den FAQ des Bundesfinanzministeriums betreffen die Vorgaben zur E-Rechnung keine Rechnungen an private Endverbraucher. Ebenfalls ausgenommen sind steuerfreie Umsätze nach § 4 Nr. 8 bis 29 UStG (vgl. § 14 Abs. 2 UStG). Dazu gehören nach § 4 Nr. 14 Buchstabe a UStG Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, die im Rahmen der Ausübung der Tätigkeit als Arzt, Zahnarzt, Heilpraktiker, Physiotherapeut, Hebamme oder einer ähnlichen heilberuflichen Tätigkeit durchgeführt werden. Ob Ihre einzelnen Leistungen darunter fallen, klären Sie mit Ihrer Steuerberatung.
Unabhängig davon müssen inländische Unternehmen seit dem 1. Januar 2025 E-Rechnungen empfangen können, etwa die Rechnung eines Lieferanten. Das betrifft Ihren Posteingang, nicht Ihre Patientenrechnungen – und den Empfang übernimmt VXPay nicht.
VXPay bettet in jede erstellte Rechnung zusätzlich eine maschinenlesbare Rechnungsdatei im ZUGFeRD-Format ein; das PDF sieht aus wie eine normale Rechnung. Empfänger ist in VXPay immer eine Person mit Vor- und Nachnamen, ein Feld für Firma oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Empfängers gibt es nicht. Für Rechnungen an Einrichtungen oder Unternehmen ist VXPay derzeit nicht ausgelegt. Einen Überblick gibt der Ratgeber E-Rechnung in der Praxis.
Bezahlen und erinnern: Zahlungslink, GiroCode, Mahnwesen
Mit VXPay Payments trägt jede erstellte Rechnung einen Block „Jetzt online bezahlen“ mit QR-Code und Zahlungslink; die Rechnungs-E-Mail zeigt zusätzlich einen Bezahl-Button. Bezahlt wird per Kartenzahlung und – je nach Gerät und Zahlungskonto – mit Apple Pay, Google Pay oder weiteren Zahlarten. Sobald der Zahlungsdienstleister die Zahlung bestätigt, springt die Rechnung auf „bezahlt“. Mehr dazu unter Onlinezahlung.
VXPay Payments ist optional. Ohne Onlinezahlung druckt VXPay einen GiroCode auf die Rechnung, sofern Ihre IBAN hinterlegt ist: Banking-Apps übernehmen Empfänger, IBAN, Betrag und Rechnungsnummer. Den Zahlungseingang markieren Sie dann selbst als bezahlt.
Ist die Patientin nach der Sitzung noch in der Praxis, öffnet „Vor Ort bezahlen“ mit VXPay Payments einen QR-Code für ihr Handy oder die Zahlung direkt am Praxisgerät – siehe Kassenmodus. Bleibt eine Rechnung offen, übernimmt das automatische Mahnwesen die Erinnerung: Es ist kostenlos, wird einmal eingeschaltet, und Stufen, Fristen und Texte legen Sie selbst fest.
Kostenlos: Registrierung, Preisliste, Rechnungen mit eingebetteter E-Rechnung erstellen und per E-Mail senden, Textvorlagen, Vorlagen und wiederkehrende Rechnungen sowie das automatische Mahnwesen – ohne Grundgebühr und ohne Vertragslaufzeit.
Gebühren fallen nur bei einer erfolgreichen Zahlung über VXPay Payments an: die Plattformgebühr von VXPay (1,5 % + 0,29 € zzgl. 19 % USt) und die Transaktionsgebühr der Zahlungsabwicklung. Beide werden automatisch vom Zahlungseingang einbehalten; die Plattformgebühr ist nicht erstattungsfähig. Ohne Zahlung über VXPay Payments fallen keine Zahlungsgebühren an.
Optional und kostenpflichtig: Zusatzpaket Praxis Pro, Briefversand je Brief, Einrichtungsservice.
Quellen
- Deutscher Bundesverband für Logopädie (dbl) – Privatsätze (öffnet in neuem Tab) – öffentlicher Einleitungstext vom 25.02.2025, der weitere Beitrag ist Mitgliedern vorbehalten
- Anlage 9 BBhV – Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen für Heilmittel (öffnet in neuem Tab) – Verordnungstext
- Bundesverwaltungsamt – Merkblatt Beihilfe Heilmittel (Stand September 2026) (öffnet in neuem Tab) – mit den per Vorgriffregelung angewandten Höchstbeträgen
- Anlage 10 BBhV – Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer für Heilmittel (öffnet in neuem Tab)
- § 23 BBhV – Heilmittel (öffnet in neuem Tab)
- § 46 BBhV – Bemessungssätze (öffnet in neuem Tab)
- § 49 BBhV – Eigenbehalte (öffnet in neuem Tab) – Heilmittel stehen nicht in der Liste nach Abs. 1, daher im Rechenbeispiel kein Abzug
- § 612 BGB – Vergütung (öffnet in neuem Tab)
- § 630a BGB – Behandlungsvertrag (öffnet in neuem Tab)
- § 630c BGB – Informationspflichten (öffnet in neuem Tab)
- § 4 UStG – Steuerbefreiungen (öffnet in neuem Tab) – Nr. 14 Buchstabe a
- § 14 UStG – Ausstellung von Rechnungen (öffnet in neuem Tab) – Abs. 2 und 4
- Bundesfinanzministerium – FAQ zur E-Rechnung (öffnet in neuem Tab)
Stand der Angaben: 28.09.2026. Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung; maßgeblich sind die verlinkten Vorschriften in ihrer jeweils geltenden Fassung.
Fragen und Antworten
Gibt es für Logopädie eine Gebührenordnung für Privatpatienten?
Nein. Laut Deutschem Bundesverband für Logopädie gibt es weder eine allgemeine, berufsrechtlich verbindliche Gebührenordnung wie die GOÄ noch Vergütungsvereinbarungen der Heilmittelverbände mit den privaten Krankenversicherungen. Es gilt der mit dem Patienten vereinbarte Preis, ohne Vereinbarung die übliche Vergütung nach § 612 Abs. 2 BGB. Eine Preisliste, die Patienten vor Therapiebeginn erhalten, schafft deshalb Klarheit.
Darf mein Preis über dem beihilfefähigen Höchstbetrag liegen?
Die Höchstbeträge nach Anlage 9 BBhV legen fest, welchen Betrag die Beihilfe des Bundes höchstens berücksichtigt – eine Preisgrenze für Ihre Praxis enthalten sie nicht. Den Teil darüber berücksichtigt die Beihilfe nicht. Ist absehbar, dass ein Dritter die Kosten nicht vollständig übernimmt, verlangt § 630c Abs. 3 BGB vor Behandlungsbeginn eine Information über die voraussichtlichen Kosten in Textform. In VXPay verlangt eine solche Position einen kurzen Hinweis, der bei ihr auf der Rechnung steht.
Was brauchen Patienten mit Beihilfe für die Erstattung?
Nach § 23 Abs. 1 BBhV sind Heilmittel beihilfefähig, wenn sie ärztlich oder zahnärztlich verordnet sind; Anlage 10 nennt, wer sie erbringen darf, darunter Logopädinnen und Logopäden. Hilfreich ist eine Rechnung mit Datum, Positionen und Einzelpreisen und ein Hinweis auf die Verordnung im Rechnungstext. Welche Unterlagen verlangt werden, sagt die Beihilfestelle; für Landesbeamte gelten die Vorschriften des jeweiligen Landes.
Brauche ich für Rechnungen an Patienten eine E-Rechnung?
Nein. Laut Bundesfinanzministerium betreffen die Vorgaben zur E-Rechnung keine Rechnungen an private Endverbraucher; ausgenommen sind außerdem steuerfreie Umsätze nach § 4 Nr. 8 bis 29 UStG, zu denen Heilbehandlungen gehören können. Empfangen können müssen inländische Unternehmen E-Rechnungen aber seit dem 1. Januar 2025, etwa von Lieferanten. VXPay bettet zusätzlich in jede erstellte Rechnung eine maschinenlesbare Datei im ZUGFeRD-Format ein.
Kann ich mehrere Therapiesitzungen auf einer Rechnung abrechnen?
Ja. Im Rechnungsassistenten von VXPay schalten Sie „+ Leistungen an mehreren Tagen“ ein: Jede Position erhält ihr eigenes Datum, „Für weitere Tage wiederholen“ kopiert eine Sitzung auf weitere Termine, und die Rechnung nennt den Leistungszeitraum. Oder Sie erstellen je Termin eine Rechnung: Mit „Wie zuletzt“ in der Patientenübersicht übernimmt VXPay die Positionen der letzten Rechnung, und für feste Termine lassen sich wiederkehrende Rechnungen als Entwurf zur Prüfung anlegen.
Wer bekommt die Rechnung, wenn ein Kind behandelt wird?
Wer Vertragspartner ist, ergibt sich aus Ihrem Behandlungsvertrag. Soll die Rechnung an einen Elternteil gehen, tragen Sie ihn in VXPay als Empfänger ein und das Kind über „+ Behandelte Person weicht vom Empfänger ab (z. B. Kind)“ mit Namen und, wenn gewünscht, Geburtsdatum. Die Rechnung nennt es dann über den Positionen als „Behandelte Person“; „Wie zuletzt“ und Vorlagen übernehmen die Angabe.
Was kostet VXPay für eine Logopädiepraxis?
Es gibt keine Grundgebühr und keine Vertragslaufzeit; für die Registrierung ist keine Kreditkarte nötig. Preisliste, Rechnungen mit E-Mail-Versand, Textvorlagen, wiederkehrende Rechnungen und das automatische Mahnwesen sind kostenlos. Nur bei einer erfolgreichen Zahlung über VXPay Payments fallen die Plattformgebühr von VXPay (1,5 % + 0,29 € zzgl. 19 % USt) und die Transaktionsgebühr der Zahlungsabwicklung an. Die Plattformgebühr ist nicht erstattungsfähig. Optional und kostenpflichtig: Zusatzpaket Praxis Pro, Briefversand je Brief, Einrichtungsservice.
Müssen Patienten online bezahlen?
Nein, die Onlinezahlung ist ein Angebot. Mit VXPay Payments enthält die Rechnung einen Zahlungslink und einen QR-Code; bezahlt wird per Kartenzahlung und – je nach Gerät und Zahlungskonto – mit Apple Pay, Google Pay oder weiteren Zahlarten. Die Überweisung bleibt als Alternative genannt. Ohne VXPay Payments steht ein GiroCode für die Banking-App auf der Rechnung, sofern Ihre IBAN hinterlegt ist.
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Registrierung, Rechnungen und Mahnwesen sind bei VXPay kostenlos – ohne Grundgebühr und ohne Vertragslaufzeit. Gebühren für Zahlungen fallen nur an, wenn eine Zahlung über VXPay Payments (online und per Überweisung auf die persönliche Zahlungs-IBAN) erfolgreich ist: die Plattformgebühr von VXPay (1,5 % + 0,29 € zzgl. 19 % USt) und die Transaktionsgebühr der Zahlungsabwicklung; beide werden automatisch einbehalten. Kostenpflichtig und optional: Zusatzpaket Praxis Pro, Briefversand je Brief, Einrichtungsservice.