Ergotherapie für Privatpatienten und Selbstzahler abrechnen – auch wenn die Eltern zahlen
Wenn Sie Ergotherapie privat abrechnen, gibt es keine staatliche Gebührenordnung: Sie legen Ihre Preise selbst fest, die beihilfefähigen Höchstbeträge dienen als Orientierung. Wird ein Kind behandelt, geht die Rechnung in der Regel an die Eltern. Hier lesen Sie, wie Sie Preise, Rechnung und Zahlung sauber aufsetzen – und wie VXPay dabei hilft.
Ergotherapie-Preise für Privatpatienten und Selbstzahler festlegen
Ärztinnen und Ärzte rechnen private Leistungen nach der GOÄ ab. Für ergotherapeutische Privatleistungen gibt es keine vergleichbare Gebührenordnung, die Preise festlegt – Ihre Preise vereinbaren Sie mit Ihrem Vertragspartner.
Rechtlich liegt ein Behandlungsvertrag nach § 630a BGB vor: Die Praxis schuldet die versprochene Behandlung, die andere Vertragsseite die vereinbarte Vergütung, soweit nicht ein Dritter zur Zahlung verpflichtet ist. Ergänzend gelten über § 630b BGB die Regeln des Dienstvertrags. Ist die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, gilt nach § 612 Abs. 2 BGB in Ermangelung einer Taxe die übliche Vergütung als vereinbart. Eine schriftliche Preisliste, die Sie vor der ersten Behandlung aushändigen, schafft Klarheit, bevor Kosten entstehen.
Privatrezept und Beihilfe: was die Erstattung voraussetzt
Mit einem Privatrezept rechnen Sie nicht mit einer Krankenkasse ab, sondern stellen der zahlungspflichtigen Person eine Rechnung. Was sie erstattet bekommt, entscheiden Beihilfestelle und private Krankenversicherung. In der Beihilfe des Bundes sind Heilmittel nach § 23 Abs. 1 BBhV beihilfefähig, wenn sie ärztlich oder zahnärztlich verordnet sind; für Ergotherapie genügt nach § 23 Abs. 2 BBhV auch die Verordnung durch eine Psychotherapeutin oder einen Psychotherapeuten, die oder der die Voraussetzungen für die Eintragung in das Arztregister nach dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch erfüllt. Die Höhe der beihilfefähigen Aufwendungen begrenzt Anlage 9 BBhV. Für Behandlungen ab dem 1. September 2026 wendet die Beihilfe des Bundes im Bereich Ergotherapie per Vorgriffregelung höhere Beträge an, als der Verordnungstext nennt; sie stehen im Merkblatt Heilmittel des Bundesverwaltungsamts.
Anlage 9 gilt für die Beihilfe des Bundes (§ 1 BBhV verweist auf das Bundesbeamtengesetz); für Landesbeamtinnen und -beamte gelten die Beihilfevorschriften des jeweiligen Landes, deren Beträge abweichen können. Wie die Höchstbeträge aufgebaut sind, erklärt der Ratgeber Beihilfe-Höchstbeträge für Heilmittel.
| Nr. | Leistung | Anlage 9 (Verordnungstext) | Merkblatt BVA (ab 01.09.2026) |
|---|---|---|---|
| 53 | Funktionsanalyse und Erstgespräch, einmal je Behandlungsfall | 47,70 € | 49,70 € |
| 54a | Einzelbehandlung, motorisch-funktionelle Störungen (Richtwert 45 Min.) | 57,00 € | 59,30 € |
| 54b | Einzelbehandlung, sensomotorische oder perzeptive Störungen (Richtwert 60 Min.) | 76,00 € | 79,10 € |
| 54c | Einzelbehandlung, psychisch-funktionelle Störungen (Richtwert 75 Min.) | 94,90 € | 98,80 € |
| 56b | Parallelbehandlung, sensomotorisch/perzeptiv, je Person (Richtwert 60 Min.) | 60,80 € | 63,30 € |
| 57b | Gruppenbehandlung (3 bis 6 Personen), sensomotorisch/perzeptiv, je Person (Richtwert 60 Min.) | 26,60 € | 27,70 € |
| 58 | Hirnleistungstraining/neuropsychologisch orientierte Einzelbehandlung (Richtwert 45 Min.) | 57,00 € | 59,30 € |
Dritte Spalte: Beträge aus dem Heilmittel-Katalog in VXPay, der dem Verordnungstext der Anlage 9 BBhV folgt. Vierte Spalte: Beträge, die die Beihilfe des Bundes laut Merkblatt Heilmittel des Bundesverwaltungsamts (Stand September 2026, am 28.09.2026 abgerufen) per Vorgriffregelung für Behandlungen ab 01.09.2026 anwendet. Maßgeblich sind Normtext und Merkblatt in der jeweils aktuellen Fassung. Laut Vorbemerkung umfasst der Richtwert auch Vor- und Nachbereitung sowie Dokumentation und darf nur aus medizinischen Gründen unterschritten werden.
Nach § 630c Abs. 3 BGB muss die Praxis vor Beginn der Behandlung in Textform über die voraussichtlichen Kosten informieren, wenn sie weiß oder hinreichende Anhaltspunkte hat, dass ein Dritter die Kosten nicht vollständig übernimmt. Liegt Ihr Preis über dem beihilfefähigen Höchstbetrag, ist das bei beihilfeberechtigten Familien in der Regel absehbar. Die Information muss die voraussichtlichen Kosten nennen; bei Kindern richten Sie sie an die Eltern, die den Vertrag schließen. Ein Hinweis auf der späteren Rechnung ersetzt sie nicht, weil er erst nach der Behandlung kommt.
Preisliste
Legen Sie je Leistung einen Preis fest, zum Beispiel für Erstgespräch, Einzelbehandlung nach Dauer, Gruppenbehandlung und Hausbesuch. Vergleichen Sie dabei gleiche Behandlungszeiten: Die Höchstbeträge beziehen sich auf den jeweiligen Richtwert.
Behandlungsvertrag
Der Vertrag kommt auch mündlich zustande. Halten Sie trotzdem schriftlich fest, wer Vertragspartner ist, welche Preise gelten und wie kurzfristig abgesagte Termine behandelt werden – mehr im Ratgeber Ausfallhonorar.
Umsatzsteuer
Nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG sind Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin steuerfrei, die im Rahmen der Tätigkeit etwa als Physiotherapeut „oder einer ähnlichen heilberuflichen Tätigkeit“ durchgeführt werden. Für Angebote ohne therapeutisches Ziel kann das anders sein – klären Sie das mit Ihrer Steuerberatung.
Wer bekommt die Rechnung, wenn ein Kind behandelt wird?
In vielen Ergotherapiepraxen sind Kinder eine große Patientengruppe. Rechnungsempfänger ist dann nicht das Kind, sondern in der Regel ein Elternteil.
Kinder unter sieben Jahren sind nach § 104 BGB geschäftsunfähig. Minderjährige ab sieben Jahren sind beschränkt geschäftsfähig (§ 106 BGB) und brauchen für Erklärungen, die ihnen nicht lediglich einen rechtlichen Vorteil bringen, die Einwilligung ihres gesetzlichen Vertreters (§ 107 BGB) – ein Vertrag mit Zahlungspflicht gehört dazu. Ein Kind kann den Behandlungsvertrag also nicht allein wirksam schließen. In der Praxis schließen ihn in der Regel die sorgeberechtigten Eltern, und die Rechnung richtet sich an die Person, mit der der Vertrag geschlossen wurde. Die Vertretung des Kindes steht den Eltern grundsätzlich gemeinschaftlich zu; ein Elternteil vertritt allein, soweit er die elterliche Sorge allein ausübt (§ 1629 Abs. 1 BGB).
Mit 18 Jahren tritt die Volljährigkeit ein (§ 2 BGB). Volljährige Patientinnen und Patienten schließen den Vertrag in der Regel selbst und erhalten die Rechnung auf ihren Namen – auch wenn Angehörige sie bezahlen. Bei getrennt lebenden Eltern oder wenn eine andere Person zahlen soll, klären Sie vor der ersten Behandlung schriftlich, wer Vertragspartner und Rechnungsempfänger ist. Eine familienrechtliche Bewertung kann diese Seite nicht leisten; im Zweifel hilft eine Rechtsberatung.
- Wer schließt den Behandlungsvertrag und erhält die Rechnung – mit Name, Anschrift und E-Mail-Adresse?
- Preisliste ausgehändigt und, falls Ihr Preis über dem Höchstbetrag liegt, die Kosten vorab in Textform mitgeteilt?
- Liegt eine Verordnung vor? In der Beihilfe des Bundes sind Heilmittel nur verordnet beihilfefähig (§ 23 BBhV).
- Welche Angaben zum Kind gehören auf die Rechnung, damit die Eltern sie zuordnen können – etwa Name und Geburtsdatum?
- Zahlungsweg und Zahlungsziel besprochen?
- Regelung für kurzfristig abgesagte Termine vereinbart?
Ergotherapie-Rechnungen in VXPay: Elternteil als Empfänger, Kind als behandelte Person
VXPay ist ein Rechnungsprogramm für Privatrechnungen in Gesundheitsberufen, mit Ergotherapie als eigenem Berufsstand. So bilden Sie den Fall „Kind in Behandlung, Eltern zahlen“ ab:
- Berufsstand und Preisliste
Im Einrichtungsassistenten wählen Sie den Berufsstand Ergotherapie; jeder Schritt lässt sich überspringen. Ihre Preise legen Sie als eigene Leistungen mit Festpreis an und markieren häufige per Stern als Favoriten.
- Höchstbetrag als Orientierung
Wählen Sie eine Position aus dem Heilmittel-Katalog (Anlage 9 BBhV), schlägt VXPay den Betrag aus dem Verordnungstext vor – Ihr Preis bleibt frei. Liegt er darüber, verlangt VXPay einen Hinweis, der bei der Position auf der Rechnung steht. Per Vorgriffregelung angewandte Beträge gleichen Sie mit dem Merkblatt des BVA ab.
- Elternteil als Empfänger
Als Rechnungsempfänger tragen Sie den Elternteil ein, der den Vertrag geschlossen hat – mit Vor- und Nachname, Anschrift und E-Mail-Adresse. Dazu wählen Sie Leistungsdatum und Leistung.
- Kind als behandelte Person
Unter den Empfängerdaten wählen Sie „+ Behandelte Person weicht vom Empfänger ab (z. B. Kind)“ und tragen Name und – optional – Geburtsdatum des Kindes ein. Die Rechnung nennt es über den Positionen als „Behandelte Person“.
- Prüfen und senden
Die Vorschau zeigt die fertige Rechnung als PDF; erst beim Erstellen vergibt VXPay die Rechnungsnummer. Per E-Mail geht sie mit Link zum PDF an den Elternteil – kostenlos.
Der Heilmittel-Katalog in VXPay ist ein gemeinsamer Katalog aller Heilmittelbereiche mit 132 Positionen, davon 17 aus dem Bereich Ergotherapie. Im Rechnungsassistenten finden Sie sie über die Suche nach Nummer oder Stichwort.
In der Patientenübersicht erscheint die Rechnung unter dem Namen des Empfängers, also des Elternteils. Rechnungsempfänger ist immer eine Person mit Vor- und Nachname; ein Feld für Behörden oder andere Kostenträger als Empfänger gibt es derzeit nicht. Die Abrechnung mit gesetzlichen Krankenkassen gehört nicht zu VXPay. Soll eine Diagnose auf der Rechnung stehen, etwa weil die Erstattungsstelle sie verlangt, tragen Sie sie im optionalen Feld „Diagnose“ ein – nur auf dieser Rechnung, nie automatisch aus Vorlagen oder „Wie zuletzt“.
Zum Ausprobieren: Kostenlos registrieren – ohne Kreditkarte. Den Berufsstand wählen Sie anschließend im Einrichtungsassistenten.
Rechnung für Privatpatienten in der Ergotherapie: ein Beispiel
So sieht eine Rechnung aus, wenn Erika Mustermann für ihre Tochter Mia zahlt. Alle Daten sind erfunden; die Preise sind Beispiele und keine Empfehlung.
| Angabe | Inhalt |
|---|---|
| Rechnungssteller | Praxis am Park, Praxis für Ergotherapie, mit Anschrift und Bankverbindung |
| Rechnungsempfänger | Frau Erika Mustermann, Musterstraße 12, 12345 Musterstadt |
| Rechnungsnummer und Datum | RE-0214 vom 22.09.2026, zahlbar bis 06.10.2026 |
| Position | 22.09.2026 · Nr. 54b Einzelbehandlung bei sensomotorischen oder perzeptiven Störungen (Richtwert 60 Minuten) · 72,00 € |
| Behandelte Person | Mia Mustermann (geb. 14.03.2018) – über den Positionen |
| Rechnungstext | „Ärztliche Verordnung vom 01.09.2026.“ |
| Umsatzsteuer | Hinweis auf die Steuerbefreiung, wenn die Praxis den Umsatzsteuer-Modus „steuerfreie Heilbehandlung“ nutzt |
| Zahlung | Mit VXPay Payments Zahlungslink und QR-Code, sonst Bankverbindung und – bei hinterlegter IBAN – EPC-QR-Code für die Banking-App |
Der Beispielpreis liegt nicht über dem Wert der Anlage 9 BBhV (Verordnungstext) für Nr. 54b, den VXPay im Katalog führt (76,00 €); VXPay verlangt deshalb keinen Hinweis bei der Position. Die Beihilfe des Bundes wendet für Nr. 54b bei Behandlungen ab 01.09.2026 laut Merkblatt des BVA (Stand September 2026) höchstens 79,10 € an.
Bei beihilfeberechtigten Eltern lohnt ein Blick auf die Differenz. Die Beihilfe gewährt einen Prozentsatz der beihilfefähigen Aufwendungen (§ 46 Abs. 1 BBhV), und diese reichen je Position höchstens bis zum Höchstbetrag – beim Bund derzeit dem Betrag laut Merkblatt des BVA. Der Teil Ihres Preises darüber bleibt bei der Beihilfe unberücksichtigt.
| Leistung (Nr.) | Ihr Preis (Beispiel) | Höchstbetrag (Merkblatt BVA) | Beihilfe 80 % | Restbetrag | Hinweis in VXPay |
|---|---|---|---|---|---|
| Erstgespräch (53) | 52,00 € | 49,70 € | 39,76 € | 12,24 € | ja, Preis über Katalogwert |
| Einzelbehandlung 60 Min. (54b) | 72,00 € | 79,10 € | 57,60 € | 14,40 € | nein |
| Gruppenbehandlung 60 Min. (57b) | 30,00 € | 27,70 € | 22,16 € | 7,84 € | ja, Preis über Katalogwert |
Vereinfachte Rechnung: Nach § 46 Abs. 2 BBhV beträgt der Bemessungssatz für berücksichtigungsfähige Kinder 80 Prozent. Höchstbeträge laut Merkblatt Heilmittel des Bundesverwaltungsamts (Stand September 2026) für Behandlungen ab 01.09.2026. Den Hinweis verlangt VXPay, wenn der Preis über dem Katalogwert liegt, also über dem Wert im Verordnungstext der Anlage 9. Ob eine private Krankenversicherung den Restbetrag übernimmt, hängt vom Tarif ab. Keine Erstattungszusage – maßgeblich sind der Bescheid der Beihilfestelle und der Versicherungsvertrag.
Termine und Rechnungen: eine Rechnung für die Serie oder je Termin eine
Ergotherapie läuft meist in Serien – in VXPay rechnen Sie mehrere Termine auf einer Rechnung ab oder jeden Termin einzeln.
Mehrere Termine auf einer Rechnung: Im Rechnungsassistenten schaltet „+ Leistungen an mehreren Tagen“ ein Datum je Position frei, „Für weitere Tage wiederholen“ kopiert eine Behandlung auf weitere Termine. Die Rechnung nennt dann den Leistungszeitraum und das Datum an jeder Position.
Je Termin eine Rechnung: Über „Wie zuletzt“ in der Patientenübersicht übernehmen Sie Empfänger, behandelte Person, Positionen und Rechnungstext der letzten Rechnung – das behandelte Kind steht also schon da. Das Leistungsdatum ist mit dem heutigen Tag vorbelegt; stimmt es nicht mit dem Behandlungstag überein, ändern Sie es vor dem Erstellen.
Für gleichbleibende Leistungen gibt es Vorlagen und wiederkehrende Rechnungen (wöchentlich, monatlich, vierteljährlich oder jährlich). Sie passen nur, wenn die Behandlung tatsächlich in diesem Rhythmus stattfindet, denn als Leistungsdatum aller Positionen gilt das Ausführungsdatum der Vorlage. Behandelte Person und Rechnungstext der Vorlage wandern in jede erzeugte Rechnung; auf Wunsch legt VXPay die Rechnung zunächst als Entwurf zur Prüfung an.
Werden Geschwister am selben Tag behandelt und geht die Rechnung beide Male an denselben Elternteil, tragen Sie auf beiden Rechnungen das jeweilige Kind als behandelte Person ein. Nennen beide Rechnungen verschiedene behandelte Personen, wertet die Prüfung auf doppelte Abrechnung sie nicht als Dublette. Fehlt die Angabe auf einer der Rechnungen, zeigt VXPay vor dem Erstellen der zweiten einen Vergleich mit der ersten, denn es erkennt denselben Empfänger am selben Behandlungstag; nach Ihrer Bestätigung mit kurzer Begründung wird die Rechnung erstellt.
Bezahlen: Zahlungslink an die Eltern, QR-Code am Empfang
Die Rechnung geht per E-Mail mit Link zum PDF an den Elternteil. Für die Zahlung gibt es mehrere Wege – online, am Empfang oder per Überweisung.
Ist VXPay Payments aktiviert, enthält die Rechnungs-E-Mail ganz oben einen Button „Jetzt bezahlen“ mit dem offenen Betrag und einen QR-Code; die Rechnung selbst trägt Zahlungslink und QR-Code. Bezahlt wird per Kartenzahlung und – je nach Gerät und Zahlungskonto – mit Apple Pay, Google Pay oder weiteren Zahlarten. Sobald VXPay Payments die Zahlung bestätigt, steht die Rechnung automatisch auf „bezahlt“. Mehr dazu unter Onlinezahlung.
Holen Eltern ihr Kind nach der Stunde ab, können sie mit VXPay Payments direkt am Empfang zahlen: Der Kassenmodus zeigt einen QR-Code für das eigene Smartphone oder erlaubt die Zahlung am Praxisgerät. Ohne Onlinezahlung trägt die Rechnung Ihre Bankverbindung und einen EPC-QR-Code (bekannt als GiroCode) für die Banking-App, sofern Ihre IBAN hinterlegt ist; den Zahlungseingang markieren Sie dann selbst.
Bleibt eine Rechnung offen, erinnert das kostenlose Mahnwesen nach Ihren eigenen Stufen und Fristen, mit Bezahllink, wenn VXPay Payments verbunden ist; Sie schalten es in den Einstellungen ein. Was Sie darüber hinaus tun können, beschreibt der Ratgeber Patient zahlt nicht. Was die Onlinezahlung kostet, steht unter Preise.
Quellen
- Anlage 9 BBhV – Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen für Heilmittel (öffnet in neuem Tab) – Verordnungstext; Bereich Ergotherapie, Nr. 53 bis 61; Vorbemerkung zum Richtwert
- Bundesverwaltungsamt – Merkblatt Beihilfe Heilmittel (Stand September 2026) (öffnet in neuem Tab) – per Vorgriffregelung angewandte Höchstbeträge, Ergotherapie ab 01.09.2026
- § 23 BBhV – Heilmittel (öffnet in neuem Tab) – Verordnung als Voraussetzung, Ergotherapie auch auf Verordnung von Psychotherapeuten
- § 46 BBhV – Bemessungssätze (öffnet in neuem Tab)
- § 1 BBhV – Regelungsgegenstand (öffnet in neuem Tab)
- § 630a BGB – Behandlungsvertrag (öffnet in neuem Tab)
- § 630b BGB – Anwendbare Vorschriften (öffnet in neuem Tab)
- § 630c BGB – Informationspflichten (öffnet in neuem Tab) – Absatz 3: Kosteninformation in Textform
- § 612 BGB – Vergütung (öffnet in neuem Tab)
- § 104 BGB – Geschäftsunfähigkeit (öffnet in neuem Tab)
- § 106 BGB – Beschränkte Geschäftsfähigkeit Minderjähriger (öffnet in neuem Tab)
- § 107 BGB – Einwilligung des gesetzlichen Vertreters (öffnet in neuem Tab)
- § 1629 BGB – Vertretung des Kindes (öffnet in neuem Tab)
- § 2 BGB – Eintritt der Volljährigkeit (öffnet in neuem Tab)
- § 4 UStG – Steuerbefreiungen (öffnet in neuem Tab) – Nr. 14 Buchstabe a
- Privatliquidation: Wer bekommt die Rechnung? (iww, 26.01.2016) (öffnet in neuem Tab) – Fachbeitrag zu minderjährigen Patienten
Stand der Angaben: 28.09.2026. Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung; maßgeblich sind die verlinkten Vorschriften in ihrer jeweils geltenden Fassung.
Fragen und Antworten
Darf ich Privatpatienten mehr berechnen als den beihilfefähigen Höchstbetrag?
Ja. Die Höchstbeträge der Anlage 9 BBhV begrenzen, was die Beihilfe des Bundes als beihilfefähig anerkennt – nicht Ihren Preis. Den Unterschied tragen die Zahlenden selbst, soweit keine Versicherung einspringt. Wissen Sie, dass eine vollständige Kostenübernahme durch Dritte nicht gesichert ist, müssen Sie vor Behandlungsbeginn in Textform über die voraussichtlichen Kosten informieren (§ 630c Abs. 3 BGB). VXPay verlangt bei einer Katalogposition über dem Katalogwert (Verordnungstext der Anlage 9) einen Hinweis, der bei der Position auf der Rechnung steht.
An wen schreibe ich die Rechnung, wenn ein Kind behandelt wird?
In der Regel an den sorgeberechtigten Elternteil, der den Behandlungsvertrag geschlossen hat. Kinder unter sieben Jahren sind geschäftsunfähig (§ 104 BGB), ältere Minderjährige brauchen für einen Vertrag mit Zahlungspflicht die Einwilligung ihrer gesetzlichen Vertreter (§ 107 BGB). Das behandelte Kind nennen Sie zusätzlich auf der Rechnung. Bei getrennt lebenden Eltern klären Sie vor der ersten Behandlung schriftlich, wer Vertragspartner ist; eine familienrechtliche Beratung ersetzt diese Seite nicht.
Wie nenne ich das behandelte Kind auf einer Rechnung aus VXPay?
Rechnungsempfänger ist die zahlende Person mit Vor- und Nachname und Anschrift. Das Kind tragen Sie im Rechnungsassistenten unter den Empfängerdaten ein: über „+ Behandelte Person weicht vom Empfänger ab (z. B. Kind)“ mit Namen und, wenn gewünscht, Geburtsdatum. Die Rechnung nennt es dann über den Positionen als „Behandelte Person“. Bei der nächsten Rechnung über „Wie zuletzt“ ist die Angabe bereits übernommen und lässt sich vor dem Erstellen ändern.
Kann ich mehrere Termine auf einer Rechnung abrechnen?
Ja. Im Rechnungsassistenten schalten Sie „+ Leistungen an mehreren Tagen“ ein: Jede Position erhält ihr eigenes Datum, „Für weitere Tage wiederholen“ kopiert eine Behandlung auf weitere Termine, und die Rechnung nennt den Leistungszeitraum. Lieber je Termin eine Rechnung? Über „Wie zuletzt“ übernehmen Sie Empfänger, behandelte Person, Positionen und Rechnungstext der letzten Rechnung; das Leistungsdatum ist mit dem heutigen Tag vorbelegt und lässt sich ändern.
Welche Ergotherapie-Positionen kennt VXPay?
Der Heilmittel-Katalog in VXPay führt Positionen mit den Beträgen aus dem Verordnungstext der Anlage 9 BBhV, darunter derzeit 17 aus dem Bereich Ergotherapie – vom Erstgespräch über Einzel-, Parallel- und Gruppenbehandlung bis zum Hirnleistungstraining. Der Katalog ist für alle Heilmittelberufe gemeinsam; Sie finden die Positionen über die Suche nach Nummer oder Stichwort. Zusätzlich legen Sie eigene Leistungen mit Festpreis an, etwa für Bescheinigungen oder Kurse.
Was kostet VXPay für eine Ergotherapiepraxis?
Registrierung, das Erstellen von Rechnungen, der E-Mail-Versand und das Mahnwesen sind kostenlos – ohne Grundgebühr und ohne Vertragslaufzeit. Für die Zahlungsabwicklung fallen Gebühren nur bei einer erfolgreichen Zahlung über VXPay Payments an: die Plattformgebühr von VXPay (1,5 % + 0,29 € zzgl. 19 % USt) und die Transaktionsgebühr der Zahlungsabwicklung. Die Plattformgebühr ist nicht erstattungsfähig. Optional und kostenpflichtig: Zusatzpaket Praxis Pro, Briefversand je Brief, Einrichtungsservice. Alle Kosten stehen auf der Preisseite von VXPay.
Müssen die Eltern online bezahlen?
Nein, VXPay Payments ist optional. Ohne Onlinezahlung enthält die Rechnung Ihre Bankverbindung und einen EPC-QR-Code (bekannt als GiroCode) für die Banking-App, sofern Ihre IBAN hinterlegt ist; den Zahlungseingang markieren Sie selbst als bezahlt. Mit VXPay Payments kommen Zahlungslink und QR-Code hinzu, und die Rechnung steht nach bestätigter Zahlung automatisch auf „bezahlt“.
Jetzt kostenlos starten
Registrierung, Rechnungen und Mahnwesen sind bei VXPay kostenlos – ohne Grundgebühr und ohne Vertragslaufzeit. Gebühren für Zahlungen fallen nur an, wenn eine Zahlung über VXPay Payments (online und per Überweisung auf die persönliche Zahlungs-IBAN) erfolgreich ist: die Plattformgebühr von VXPay (1,5 % + 0,29 € zzgl. 19 % USt) und die Transaktionsgebühr der Zahlungsabwicklung; beide werden automatisch einbehalten. Kostenpflichtig und optional: Zusatzpaket Praxis Pro, Briefversand je Brief, Einrichtungsservice.