Heilpraktiker-Rechnung erstellen: GebüH-Rahmen, Beihilfe im Blick und schneller bezahlt
Das GebüH ist ein Verzeichnis mit Honorarspannen, keine staatliche Gebührenordnung – Ihr Honorar vereinbaren Sie selbst. Hier lesen Sie, wie eine Heilpraktiker-Rechnung aufgebaut ist, warum Beihilfe und private Krankenversicherung weniger erstatten können und wie Sie Rechnungen mit VXPay kostenlos erstellen, per E-Mail senden und mahnen – ohne Grundgebühr.
Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker: was das GebüH ist – und was nicht
Als Bezugspunkt für Heilpraktiker-Rechnungen dient das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Rechtlich ist es aber etwas anderes als die GOÄ der Ärztinnen und Ärzte.
Das GebüH wurde 1985 von den Deutschen Heilpraktikerverbänden herausgegeben; laut Verband Unabhängiger Heilpraktiker gelten die Euro-Beträge seit dem 1. Januar 2002, eine Neuauflage von 2020 hat einzelne Ziffern verdeutlicht. Anders als die GOÄ ist es keine Rechtsverordnung. Einen Steigerungsfaktor gibt es nicht: Zu den meisten Ziffern stehen ein Mindest- und ein Höchstsatz in Euro, bei einigen Positionen nur ein einzelner Betrag.
Den rechtlichen Rahmen setzt der Behandlungsvertrag: Nach § 630a BGB schuldet der Patient die vereinbarte Vergütung – laut Gesetzesbegründung (BT-Drucksache 17/10488, S. 18) fallen auch Behandlungen durch Heilpraktiker darunter. Über § 630b BGB gelten ergänzend die Regeln des Dienstvertrags: Ist keine Höhe vereinbart, gilt nach § 612 Abs. 2 BGB – wenn keine Taxe besteht – die übliche Vergütung als vereinbart. Der Verband Unabhängiger Heilpraktiker bezeichnet das GebüH als Bezugspunkt, wenn eine Heilpraktiker-Rechnung im Streitfall überprüft wird. Ihr Honorar nennen Sie Ihren Patienten deshalb am besten vorher – vor allem, wenn es über dem Höchstsatz liegt.
| GebüH-Nr. | Leistung | GebüH-Rahmen | Höchstbetrag Anlage 2 BBhV |
|---|---|---|---|
| 1 | Eingehende, das gewöhnliche Maß übersteigende Untersuchung | 12,30–20,50 € | 12,50 € |
| 5 | Beratung, auch telefonisch, gegebenenfalls mit kurzer Untersuchung | 8,20–20,50 € | 9,00 € |
| 11.1 | Kurze Krankheitsbescheinigung oder Brief im Interesse des Patienten | 3,60–15,50 € | 5,00 € |
| 20.4 | Teilmassage (Massage einzelner Körperteile) | 5,50–10,50 € | 4,00 € |
| 21.1 | Akupunktur einschließlich Pulsdiagnose | 10,30–26,00 € | 23,00 € |
GebüH-Rahmen laut Verband Unabhängiger Heilpraktiker, Höchstbeträge laut Anlage 2 BBhV; beides geprüft am 27.09.2026. Die Höchstbeträge gelten für die Beihilfe des Bundes.
Beihilfe und private Krankenversicherung: Erstattung ist nicht gleich Honorar
Was Patienten zurückbekommen, richtet sich nach den Regeln ihrer Beihilfe oder Versicherung – nicht nach der Höhe Ihrer Rechnung.
Für die Beihilfe des Bundes sind Heilpraktikerleistungen nach § 13 und § 6 Abs. 5 Satz 4 BBhV beihilfefähig, soweit sie die Höchstbeträge der Anlage 2 nicht übersteigen. Laut Merkblatt des Bundesverwaltungsamts wird die Beihilfe beim Überschreiten entsprechend gekürzt; für Leistungen, die nicht in Anlage 2 stehen, gibt es keine Beihilfe. Von den beihilfefähigen Aufwendungen erstattet die Beihilfe den persönlichen Bemessungssatz (§ 46 BBhV), zum Beispiel 50 % oder 70 %. Die Länder haben eigene Beihilfevorschriften mit möglicherweise anderen Grenzen.
Private Krankenversicherungen erstatten nach § 192 Abs. 1 VVG „im vereinbarten Umfang“ – was bei Heilpraktikerleistungen übernommen wird, hängt vom Tarif ab. Keine dieser Grenzen beschränkt Ihr Honorar. Wichtig für Ihre Praxis ist aber ein Hinweis im Merkblatt des Bundesverwaltungsamts: Zahlreiche Heilpraktikerverbände haben sich verpflichtet, Beihilfeberechtigten auf Nachfrage Heilpraktikerinnen oder Heilpraktiker in Wohnortnähe zu nennen, die zu den Honoraren der Anlage 2 behandeln. Wer darüber liegt, sollte das vor der Behandlung offen ansprechen.
| Position | Honorar | Höchstbetrag Anlage 2 BBhV | Darüber (nicht beihilfefähig) |
|---|---|---|---|
| GebüH 1 – Eingehende Untersuchung | 18,00 € | 12,50 € | 5,50 € |
| GebüH 21.1 – Akupunktur einschließlich Pulsdiagnose | 24,00 € | 23,00 € | 1,00 € |
| Summe | 42,00 € | 35,50 € | 6,50 € |
Fiktives Beispiel. Von den beihilfefähigen 35,50 € erstattet die Beihilfe den persönlichen Bemessungssatz – bei 50 % also 17,75 €. Ob eine ergänzende private Versicherung den Rest oder die 6,50 € übernimmt, hängt von deren Tarif ab.
Weiß der Behandelnde, dass eine vollständige Übernahme der Behandlungskosten durch einen Dritten nicht gesichert ist, oder ergeben sich nach den Umständen hinreichende Anhaltspunkte dafür, muss er den Patienten laut § 630c Abs. 3 BGB vor Beginn der Behandlung über die voraussichtlichen Kosten in Textform informieren. Liegt Ihr Honorar über den Beihilfe-Höchstbeträgen oder ist unklar, was der Tarif übernimmt, spricht vieles dafür, dass diese Pflicht greift – im Zweifel informieren Sie vorher.
Heilpraktiker-Rechnungen mit VXPay erstellen
VXPay ist ein Rechnungs- und Zahlungsprogramm für Praxen – kein Praxisverwaltungssystem. So entsteht eine Heilpraktiker-Rechnung in vier Schritten.
- Berufsstand wählen
Im Einrichtungsassistenten wählen Sie „Heilpraktiker“ – auch neben weiteren Berufsständen, etwa in einer Gemeinschaftspraxis mit einer Ärztin. Jeder Schritt lässt sich überspringen und später nachholen.
- Leistung wählen, Honorar festlegen
Im Rechnungsassistenten suchen Sie im GebüH-Katalog nach Ziffer oder Stichwort oder greifen auf Ihre Favoriten zu. An der Position zeigt VXPay den Rahmen aus Mindest- und Höchstsatz mit den Beträgen; Ihr Honorar tragen Sie in das Feld „Honorar“ ein oder übernehmen es per Klick auf eine Marke.
- Hinweis ergänzen, falls nötig
Liegt Ihr Honorar über dem Höchstsatz, verlangt VXPay einen Hinweis zur Position – „Standardhinweis einfügen“ trägt einen sachlichen Satz ein, den Sie anpassen können. Er steht auf der Rechnung direkt unter der Leistung (als „Begründung: …“). Ohne Hinweis erstellt VXPay die Rechnung nur nach Ihrer Bestätigung „Ja, ich weiß“.
- Prüfen, erstellen, senden
In der Vorschau prüfen Sie die fertige Rechnung, E-Mail-Adresse und Zahlungsziel. Erst beim Erstellen vergibt VXPay die Rechnungsnummer; der Versand per E-Mail mit Link zum PDF ist kostenlos.
Im Beispiel von oben: Berechnen Sie für die Akupunktur (GebüH 21.1) statt 24,00 € ein vorab vereinbartes Honorar von 28,00 € – also mehr als den Höchstsatz von 26,00 € –, verlangt VXPay einen Hinweis zu dieser Position. Die Rechnung beträgt dann 46,00 €; diesen Ablauf zeigt auch die Darstellung oben. Für eine Patientin mit Bundesbeihilfe bleiben die beihilfefähigen Aufwendungen bei 35,50 € (12,50 € + 23,00 €), nicht beihilfefähig sind nun 10,50 € – genau das gehört in die Kosteninformation vor der Behandlung.
GebüH-Katalog in VXPay
Derzeit 146 Positionen, meist mit Mindest- und Höchstsatz. Quelle ist eine öffentlich verfügbare Fassung, keine amtliche Veröffentlichung – vergleichen Sie im Zweifel mit der Fassung Ihres Berufsverbands.
Eigene Leistungen und Favoriten
Leistungen, die nicht im GebüH stehen – etwa Kurse nach Ihrer Preisliste –, legen Sie als eigene Leistungen mit Festpreis an. Häufige Leistungen markieren Sie als Favoriten für die Schnellauswahl.
Textvorlagen für den Rechnungstext
Hinweise für Selbstzahler oder zur Beihilfe legen Sie einmal als Textvorlage an und übernehmen sie im Rechnungsassistenten mit einem Klick.
Diagnose nur, wenn Sie sie eintragen
Soll eine Diagnose auf die Rechnung, tragen Sie sie im optionalen Feld „Diagnose“ ein – nur für diese Rechnung. Aus Vorlagen oder der Datei des Praxisprogramms übernimmt VXPay keine Diagnose.
Mehrere Berufsstände
Arbeiten Sie mit einer Ärztin oder einem Physiotherapeuten in einer Praxis, kann die Praxis in VXPay mehrere Berufsstände führen. Jede Rechnung gehört genau einem Berufsstand und wird getrennt ausgewertet.
Unveränderliches PDF
Jede erstellte Rechnung ist ein PDF mit Leistungsdatum, Ziffer, Leistungstext und Betrag je Position, mit eingebetteter E-Rechnung (ZUGFeRD). Korrekturen laufen über eine Stornorechnung – mehr dazu im Ratgeber Rechnung stornieren und korrigieren.
Heilpraktiker-Rechnungen kostenlos erstellen – eine Kreditkarte ist für die Registrierung nicht nötig, den Berufsstand wählen Sie danach im Einrichtungsassistenten.
Heilpraktiker-Rechnung und Umsatzsteuer
Ob auf Ihrer Rechnung Umsatzsteuer steht, hängt von der Art der Leistung und Ihrem Umsatz ab. Die Entscheidung treffen Sie mit Ihrer Steuerberatung – VXPay bildet sie ab.
Nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG sind Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin steuerfrei, die im Rahmen der Tätigkeit als Heilpraktiker durchgeführt werden. Ob eine einzelne Leistung wie ein Präventionskurs oder der Verkauf von Produkten darunterfällt, klären Sie mit Ihrer Steuerberatung.
Für steuerpflichtige Umsätze kommt die Kleinunternehmerregelung in Betracht: Laut § 19 Abs. 1 UStG (Stand 27.09.2026) sind die Umsätze steuerfrei, wenn der Gesamtumsatz im Vorjahr 25.000 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht überschreitet. Steuerfreie Heilbehandlungen nach § 4 Nr. 14 UStG zählen nach § 19 Abs. 2 UStG nicht zu diesem Gesamtumsatz.
Steuerfreie Heilbehandlung (§ 4 Nr. 14 UStG)
Für Heilbehandlungen. Enthält die Rechnung keine steuerpflichtige Position, druckt VXPay standardmäßig den Hinweis „Umsatzsteuerfreie Heilbehandlung gemäß § 4 Nr. 14 UStG.“
Kleinunternehmer (§ 19 UStG)
Keine Umsatzsteuer auf allen Rechnungen; VXPay druckt automatisch den Hinweis „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“
Regelbesteuerung
Jede Leistung trägt ihren eigenen Umsatzsteuersatz; steuerfreie Heilbehandlungen bleiben je Leistung möglich. VXPay weist Netto, Umsatzsteuer je Satz und Brutto aus.
Enthält eine Rechnung steuerfreie und steuerpflichtige Positionen, entfällt in VXPay der allgemeine Befreiungshinweis; je Position steht dann nur „steuerfrei“. § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 8 UStG verlangt bei steuerfreien Leistungen einen Hinweis auf die Befreiung – besprechen Sie solche Fälle mit Ihrer Steuerberatung, bevor Sie Leistungen gemischt abrechnen.
Heilpraktiker-Rechnung – kommentiertes Muster
Eine eigene Formvorschrift wie § 12 GOÄ gibt es für Heilpraktiker nicht. Als Gerüst eignen sich die Rechnungsangaben aus § 14 Abs. 4 UStG, ergänzt um die GebüH-Nummern.
| Angabe | Beispiel | Erläuterung |
|---|---|---|
| Rechnungssteller | Praxis am Park, Lena Sommer, Heilpraktikerin, Parkstraße 1, 12345 Musterstadt | Vollständiger Name und Anschrift (§ 14 Abs. 4 Nr. 1 UStG) |
| Empfänger | Frau Erika Mustermann, Musterstraße 12, 12345 Musterstadt | Vertragspartner aus dem Behandlungsvertrag, mit Anschrift (§ 14 Abs. 4 Nr. 1 UStG) |
| Steuernummer | 12/345/67890 | Steuernummer oder USt-IdNr. (§ 14 Abs. 4 Nr. 2 UStG) |
| Nummer und Datum | RE-0057 vom 29.09.2026 | Ausstellungsdatum und fortlaufende, einmalige Nummer (§ 14 Abs. 4 Nr. 3 und 4 UStG) |
| Leistungsdatum | 29.09.2026 | Zeitpunkt der Leistung (§ 14 Abs. 4 Nr. 6 UStG) |
| Leistungen | GebüH 1 Eingehende Untersuchung 18,00 € · GebüH 21.1 Akupunktur einschließlich Pulsdiagnose 28,00 € | Art und Umfang (Nr. 5); Anlage 2 BBhV verwendet für diese Leistungen dieselben Nummern |
| Hinweis zur Position | Begründung: Honorar vorab vereinbart | In VXPay gefordert, wenn das Honorar über dem GebüH-Höchstsatz liegt – ohne ihn nur mit „Ja, ich weiß“ |
| Steuerhinweis | Umsatzsteuerfreie Heilbehandlung gemäß § 4 Nr. 14 UStG. | Hinweis auf die Steuerbefreiung (§ 14 Abs. 4 Nr. 8 UStG) |
| Betrag und Zahlung | 46,00 €, zahlbar bis 13.10.2026, Bankverbindung | Entgelt (Nr. 7); in VXPay mit Zahlungslink und QR-Code (VXPay Payments) oder mit GiroCode (hinterlegte IBAN) |
| Diagnose | optional im Feld „Diagnose“ oder im Rechnungstext | Keine Angabe nach § 14 Abs. 4 UStG; kann für die Erstattung nötig werden – Entscheidung im Einzelfall |
Fiktives Beispiel. § 14 Abs. 4 UStG beschreibt die umsatzsteuerlichen Rechnungsangaben; ob jede davon für Ihre steuerfreien Heilbehandlungen verpflichtend ist, klärt Ihre Steuerberatung.
Mehr dazu in den Ratgebern Pflichtangaben einer Privatrechnung und Rechnung per E-Mail und Datenschutz.
Heilpraktiker für Psychotherapie
Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker für Psychotherapie rechnen in VXPay ebenfalls über den Berufsstand Heilpraktiker ab – mit GebüH-Positionen oder eigenen Leistungen. Die Berufsbezeichnung „Psychotherapeutin“ oder „Psychotherapeut“ ist nach § 1 Abs. 1 PsychThG geschützt; Heilpraktiker für Psychotherapie dürfen sie nicht führen. Nach dem Merkblatt des Bundesverwaltungsamts sind ambulante psychotherapeutische Leistungen durch Heilpraktiker für Psychotherapie in der Bundesbeihilfe nicht beihilfefähig. Details zu Abrechnung und Erstattung finden Sie auf der Seite Heilpraktiker für Psychotherapie.
GebüH-Rechnungen aus dem Praxisprogramm übernehmen
Exportiert Ihr Praxisprogramm Privatrechnungen unverschlüsselt als PADneXt oder PAD, übernimmt VXPay GebüH-Rechnungen kostenlos. Angelegt wird nichts ohne Ihre Bestätigung: Die Vorschau zeigt Empfänger, Leistungen und das Prüfergebnis je Rechnung; ein Betrag über dem Höchstsatz ohne Hinweis erscheint als Gebührenhinweis und wird nur mit „Ja, ich weiß“ übernommen. Diagnosen übernimmt VXPay nicht, und es ersetzt kein Praxisprogramm – keine Patientenakte, keine Terminverwaltung. Mehr unter Praxisprogramm-Import.
Schneller bezahlt – und was VXPay kostet
Sobald VXPay Payments in Ihrer Praxis aktiv ist, trägt jede erstellte Rechnung einen Block „Jetzt online bezahlen“ mit Betrag, QR-Code und Zahlungslink – bezahlt wird per Kartenzahlung und, je nach Gerät und Zahlungskonto, mit Apple Pay, Google Pay oder weiteren Zahlarten (Onlinezahlung). Ohne Onlinezahlung druckt VXPay Ihre Bankverbindung und einen GiroCode für die Banking-App auf die Rechnung, sofern Ihre IBAN hinterlegt ist; den Zahlungseingang markieren Sie dann selbst.
Ist die Patientin nach der Behandlung noch da, öffnet „Patient ist vor Ort – direkt bezahlen“ den Kassenmodus mit QR-Code für ihr Smartphone – ebenfalls mit VXPay Payments. Bleibt eine Rechnung offen, erinnert das automatische Mahnwesen, sobald Sie es eingeschaltet haben – mit Stufen, Fristen und Texten, die Sie festlegen; Tipps zum Aufbau gibt der Ratgeber Mahnung schreiben.
Rechnungen erstellen, per E-Mail senden und mahnen ist kostenlos – ohne Grundgebühr und ohne Vertragslaufzeit. Nur bei einer erfolgreichen Zahlung über VXPay Payments (online und per Überweisung auf die persönliche Zahlungs-IBAN) fallen die Plattformgebühr von VXPay (1,5 % + 0,29 € zzgl. 19 % USt) und die Transaktionsgebühr der Zahlungsabwicklung an; beide werden automatisch vom Zahlungseingang einbehalten. Beispiel: Bei einer Zahlung über 100,00 € beträgt die Plattformgebühr 2,13 € brutto. Die Plattformgebühr ist nicht erstattungsfähig, auch nicht bei Storno oder Erstattung. Optional und kostenpflichtig sind das Zusatzpaket Praxis Pro, der Briefversand per Post (1,20 € brutto je einseitigem Brief) und ein Einrichtungsservice. Alle Kosten im Überblick: Preise.
Vor der ersten Heilpraktiker-Rechnung
- Honorar je Leistung festgelegt – innerhalb des GebüH-Rahmens oder bewusst darüber
- Patienten mit Beihilfe oder privater Versicherung vorab auf mögliche Differenzen hingewiesen – bei nicht gesicherter Übernahme in Textform (§ 630c Abs. 3 BGB)
- Über dem Höchstsatz: Vereinbarung festgehalten und Hinweis zur Position auf der Rechnung
- Umsatzsteuer-Modus mit der Steuerberatung geklärt: steuerfreie Heilbehandlung, Kleinunternehmer oder Regelbesteuerung
- Rechnungsangaben vollständig, inklusive GebüH-Nummern und Steuerhinweis
- Diagnose auf der Rechnung ja oder nein – im Einzelfall entschieden
- Zahlungsziel und Zahlungsweg festgelegt: Überweisung mit GiroCode oder Onlinezahlung über VXPay Payments
Einen Überblick, worauf Sie bei der Wahl eines Rechnungsprogramms achten können, gibt der Ratgeber Kostenloses Rechnungsprogramm für Heilberufe.
Quellen
- Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) – Verband Unabhängiger Heilpraktiker e. V. (öffnet in neuem Tab) – Herausgabe 1985, Euro-Beträge seit 1.1.2002, Honorarspannen
- § 612 BGB – Vergütung (öffnet in neuem Tab)
- § 630a BGB – Behandlungsvertrag (öffnet in neuem Tab)
- § 630b BGB – Anwendbare Vorschriften (öffnet in neuem Tab) – Vorschriften über das Dienstverhältnis gelten ergänzend
- § 630c BGB – Informationspflichten (öffnet in neuem Tab) – Abs. 3: Kosteninformation in Textform
- BT-Drucksache 17/10488 – Entwurf des Patientenrechtegesetzes (öffnet in neuem Tab) – Begründung zu § 630a, S. 18: Behandlungsvertrag erfasst auch Heilpraktiker
- § 6 BBhV – Beihilfefähigkeit von Aufwendungen (öffnet in neuem Tab) – Abs. 3: notwendig und wirtschaftlich angemessen; Abs. 5 Satz 4: Höchstbeträge nach Anlage 2
- § 13 BBhV – Leistungen von Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern (öffnet in neuem Tab)
- § 46 BBhV – Bemessung der Beihilfe (öffnet in neuem Tab)
- § 51 BBhV – Bewilligungsverfahren (öffnet in neuem Tab) – Abs. 1: Festsetzungsstelle entscheidet über Notwendigkeit und Angemessenheit
- Anlage 2 BBhV – Höchstbeträge für Heilpraktikerleistungen (öffnet in neuem Tab)
- Bundesverwaltungsamt – Merkblatt Beihilfe: Heilpraktikerleistungen (Stand August 2025) (öffnet in neuem Tab) – Kürzung über den Höchstbeträgen, HP für Psychotherapie, Behandelnde zu Anlage-2-Honoraren
- § 192 VVG – Leistungen des Versicherers (öffnet in neuem Tab)
- § 31 VVG – Auskunftspflicht des Versicherungsnehmers (öffnet in neuem Tab)
- § 4 UStG – Steuerbefreiungen (Nr. 14) (öffnet in neuem Tab)
- § 14 UStG – Ausstellung von Rechnungen (öffnet in neuem Tab)
- § 19 UStG – Besteuerung der Kleinunternehmer (öffnet in neuem Tab)
- § 1 PsychThG – Berufsbezeichnung (öffnet in neuem Tab)
Stand der Angaben: 28.09.2026. Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung; maßgeblich sind die verlinkten Vorschriften in ihrer jeweils geltenden Fassung.
Fragen und Antworten
Ist das GebüH für Heilpraktiker verbindlich?
Nicht wie eine Gebührenordnung: Das GebüH ist ein Verzeichnis der Heilpraktikerverbände mit Honorarspannen, keine Rechtsverordnung wie die GOÄ. Ihr Honorar vereinbaren Sie mit dem Patienten; ist keine Höhe vereinbart, gilt nach § 612 Abs. 2 BGB (über § 630b BGB) die übliche Vergütung. Im Streitfall dient das GebüH laut Verband Unabhängiger Heilpraktiker als Bezugspunkt.
Darf ich mehr als den Höchstsatz des GebüH berechnen?
Das GebüH ist kein Gesetz und setzt keine gesetzliche Obergrenze; maßgeblich ist Ihre Vereinbarung mit dem Patienten. Die Bundesbeihilfe kürzt Beträge über den Höchstbeträgen der Anlage 2 BBhV, bei privaten Versicherungen entscheidet der Tarif. Ist die volle Kostenübernahme nicht gesichert, verlangt § 630c Abs. 3 BGB vor Behandlungsbeginn eine Kosteninformation in Textform. VXPay erlaubt Honorare über dem Höchstsatz mit einem Hinweis zur Position.
Warum erstattet die Beihilfe weniger, als auf der Rechnung steht?
Für die Bundesbeihilfe sind Heilpraktikerleistungen nur bis zu den Höchstbeträgen der Anlage 2 BBhV wirtschaftlich angemessen (§ 6 Abs. 5 Satz 4 BBhV) – teils liegen sie unter dem GebüH-Mindestsatz, etwa 4,00 € für eine Teilmassage (GebüH 20.4: 5,50–10,50 €). Nicht aufgeführte Leistungen sind laut Bundesverwaltungsamt nicht beihilfefähig. Erstattet wird der persönliche Bemessungssatz; die Länder regeln ihre Beihilfe selbst.
Muss eine Diagnose auf die Heilpraktiker-Rechnung?
Eine Gebührenordnung mit festen Rechnungsangaben wie § 12 GOÄ gibt es für Heilpraktiker nicht, und § 14 Abs. 4 UStG verlangt keine Diagnose. Erstattet werden aber nur notwendige Aufwendungen: Darüber entscheidet bei der Bundesbeihilfe die Festsetzungsstelle (§ 6 Abs. 3, § 51 Abs. 1 BBhV), die private Versicherung kann dafür Auskünfte verlangen (§ 31 VVG). Für die Erstattung kann die Diagnose deshalb nötig werden. In VXPay tragen Sie sie bei Bedarf im optionalen Feld „Diagnose“ ein – nur auf dieser Rechnung, nie automatisch aus Vorlagen oder der Datei des Praxisprogramms. Wer die Rechnung erhält, liest die Diagnose mit.
Muss ich als Heilpraktiker Umsatzsteuer auf der Rechnung ausweisen?
Heilbehandlungen im Rahmen der Tätigkeit als Heilpraktiker sind nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG umsatzsteuerfrei; auf der Rechnung steht dann ein Hinweis auf die Steuerbefreiung. Andere Leistungen können steuerpflichtig sein, gegebenenfalls gilt die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG. Die Einordnung klären Sie mit Ihrer Steuerberatung; in VXPay stellen Sie den passenden Umsatzsteuer-Modus ein.
Gibt es 2026 ein neues GebüH?
Laut Verband Unabhängiger Heilpraktiker (abgerufen am 27.09.2026) gelten die Euro-Beträge des GebüH seit dem 1. Januar 2002; eine Neuauflage von 2020 hat einzelne Ziffern verdeutlicht. Die Höchstbeträge der Bundesbeihilfe stehen unabhängig davon in Anlage 2 BBhV. Maßgeblich ist jeweils die aktuelle Fassung – die Links stehen im Quellenverzeichnis.
Kann ich mehrere Behandlungstermine auf eine Rechnung schreiben?
Ja. Im Rechnungsassistenten von VXPay schalten Sie mit „+ Leistungen an mehreren Tagen“ ein eigenes Datum je Position frei; die Rechnung nennt dann den Leistungszeitraum und das Datum an jeder Position. Dasselbe gelingt beim CSV-Import über die gleiche Referenz und beim Import per PADneXt aus Ihrem Praxisprogramm. Lieber je Termin eine Rechnung? Dann übernimmt „Wie zuletzt“ die Positionen der letzten Rechnung dieses Patienten.
Ist VXPay ein kostenloses Rechnungsprogramm für Heilpraktiker?
Rechnungen erstellen, per E-Mail senden und mahnen ist bei VXPay kostenlos – ohne Grundgebühr, ohne Vertragslaufzeit und ohne Kreditkarte bei der Registrierung. Zahlungsgebühren fallen nur bei einer erfolgreichen Zahlung über VXPay Payments (online und per Überweisung auf die persönliche Zahlungs-IBAN) an: die Plattformgebühr von VXPay (1,5 % + 0,29 € zzgl. 19 % USt) und die Transaktionsgebühr der Zahlungsabwicklung. Optional und kostenpflichtig sind das Zusatzpaket Praxis Pro, der Briefversand per Post (1,20 € brutto je einseitigem Brief) und ein Einrichtungsservice. Alle Preise stehen auf der Preisseite.
Jetzt kostenlos starten
Registrierung, Rechnungen und Mahnwesen sind bei VXPay kostenlos – ohne Grundgebühr und ohne Vertragslaufzeit. Gebühren für Zahlungen fallen nur an, wenn eine Zahlung über VXPay Payments (online und per Überweisung auf die persönliche Zahlungs-IBAN) erfolgreich ist: die Plattformgebühr von VXPay (1,5 % + 0,29 € zzgl. 19 % USt) und die Transaktionsgebühr der Zahlungsabwicklung; beide werden automatisch einbehalten. Kostenpflichtig und optional: Zusatzpaket Praxis Pro, Briefversand je Brief, Einrichtungsservice.