Heilpraktiker für Psychotherapie: Rechnung richtig stellen
Keine GOP, keine GOÄ: Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker für Psychotherapie vereinbaren ihr Honorar frei, das GebüH dient als Orientierung. Hier lesen Sie, welche Abrechnungsziffern es gibt, was bei Berufsbezeichnung, PKV und Beihilfe gilt und wie Selbstzahler ihre Rechnung per Link oder QR-Code bezahlen.
Welche Gebührenordnung gilt für Heilpraktiker für Psychotherapie?
Wer ohne Approbation Heilkunde auf dem Gebiet der Psychotherapie ausübt, braucht dafür eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz (§ 1 HeilprG). Für die Abrechnung heißt das: Die Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP) regelt nach ihrem § 1 die Vergütung dieser approbierten Berufe – nach Auffassung der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV) auch die von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten mit Approbation nach dem Psychotherapeutengesetz von 2020 –, die GOÄ die der Ärztinnen und Ärzte. Eine amtliche Gebührenordnung für Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker gibt es nicht.
Das Honorar vereinbaren Sie deshalb mit Ihren Patientinnen und Patienten; sie schulden nach § 630a Abs. 1 BGB die vereinbarte Vergütung. Als Orientierung dient das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH), das die Heilpraktikerverbände 1985 auf Grundlage einer Umfrage unter niedergelassenen Heilpraktikern herausgegeben haben; die Euro-Fassung gilt seit 2002. Die Einführung des Fachverbands Deutscher Heilpraktiker beschreibt es als Verzeichnis der durchschnittlich üblichen Vergütungen – ausdrücklich nicht als Gebührentaxe.
Wichtig wird das, wenn nichts vereinbart ist: Dann gilt nach § 612 Abs. 2 BGB die übliche Vergütung, und nach der Einführung zum GebüH dürfen Patienten davon ausgehen, dass sich das Honorar im Rahmen der GebüH-Beträge bewegt. Liegt Ihr Honorar darüber, sollten Sie es vor der ersten Sitzung ausdrücklich – am besten schriftlich – vereinbaren. Zur Abrechnung approbierter Kolleginnen und Kollegen nach GOP: Private Psychotherapie abrechnen; allgemein zum GebüH: Heilpraktiker-Rechnung nach GebüH.
Nach § 1 Abs. 1 PsychThG dürfen die Bezeichnung „Psychotherapeutin“ oder „Psychotherapeut“ nur Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten mit Approbation oder entsprechender Erlaubnis führen. Eine gesetzliche Berufsbezeichnung für eine auf die Psychotherapie beschränkte Heilpraktikererlaubnis gibt es nicht. Das Staatliche Gesundheitsamt Landshut etwa hält „Heilpraktiker/in, beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie“ für unbedenklich, weist darauf hin, dass diese Erlaubnis nicht zur Bezeichnung „Heilpraktiker“ ohne einschränkenden Zusatz berechtigt, und dass auch zum Verwechseln ähnliche Bezeichnungen wie „Psychotherapeut“ strafbar sind. Achten Sie darauf auch auf Briefkopf und Rechnung.
Auf dieser Seite steht „Heilpraktiker für Psychotherapie“ als verbreitete Kurzform. Welche Bezeichnung Sie führen dürfen, klärt im Zweifel die für Sie zuständige Behörde.
Abrechnungsziffern für Psychotherapie im GebüH
Für psychotherapeutische Leistungen enthält das GebüH einen eigenen Abschnitt. Die Spannen sind Orientierungswerte, keine Preisgrenzen.
| Nr. | Leistung | Rahmen laut GebüH |
|---|---|---|
| 19.1 | Psychotherapie von halbstündiger Dauer | 15,50 – 26,00 € |
| 19.2 | Psychotherapie von 50 bis 90 Minuten Dauer | 26,00 – 46,00 € |
| 19.3 | Ausstellung eines psychodiagnostischen Befundes | 15,50 – 38,50 € |
| 19.4 | Psychotherapeutisches Gutachten je zweizeiliger Schreibmaschinenseite | bis 15,50 € |
| 19.5 | Psychologische Exploration mit eingehender Beratung | 15,50 – 46,00 € |
| 19.6 | Anwendung und Auswertung von Testverfahren | 15,50 – 38,50 € |
| 19.7 | Behandlung von Störungen der Sprechorgane je Sitzung | 10,50 – 31,00 € |
| 19.8 | Behandlung einer Einzelperson durch Hypnose | 15,50 – 26,00 € |
Quelle: Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker, Veröffentlichung der Deutschen Heilpraktikerverbände (Stand der Prüfung: 27.09.2026). Kein amtliches Verzeichnis.
Weil 19.1 und 19.2 nach der Dauer unterscheiden, ist es sinnvoll, die Sitzungsdauer anzugeben – in VXPay im Beschreibungsfeld der Position, das auf der Rechnung mitgedruckt wird. Leistungen, die das GebüH nicht enthält, können laut der Einführung zum GebüH entsprechend einer ähnlichen GebüH-Leistung berechnet werden; eine verständliche Beschreibung kann dann erforderlich sein. Gibt es keine vergleichbare Ziffer, lässt sich die Leistung auch ohne GebüH-Nummer mit einer Leistungsbeschreibung abrechnen – in VXPay als eigene Leistung mit Festpreis.
Was PKV, Beihilfe und gesetzliche Kasse erstatten
Wer bezahlt, ist klar: die Patientin oder der Patient. Ob und in welcher Höhe sie etwas erstattet bekommen, hängt vom Versicherungsschutz ab.
Gesetzliche Krankenversicherung
Private Krankenversicherung
Beihilfe
Ihr Honoraranspruch hängt nicht von einer Erstattung ab: Nach § 630a Abs. 1 BGB schuldet der Patient die vereinbarte Vergütung, soweit nicht ein Dritter zur Zahlung verpflichtet ist. Umgekehrt gilt § 630c Abs. 3 BGB: Wissen Sie, dass eine vollständige Übernahme der Kosten durch Dritte nicht gesichert ist – oder gibt es dafür hinreichende Anhaltspunkte –, müssen Sie vor Beginn der Behandlung in Textform über die voraussichtlichen Kosten informieren.
Kostet eine Behandlung voraussichtlich mehr als 2.000 €, kann der Versicherungsnehmer nach den Musterbedingungen vorher in Textform Auskunft über den Umfang des Versicherungsschutzes für die geplante Behandlung verlangen (§ 4 Abs. 7 MB/KK); der Versicherer antwortet spätestens nach vier Wochen, bei dringender Behandlung spätestens nach zwei Wochen.
Beispiel: Rechnung für eine Sitzung über dem GebüH-Rahmen
Erika Mustermann ist Selbstzahlerin. Vor der ersten Sitzung haben Sie ein Honorar von 90,00 € je Sitzung von 50 Minuten schriftlich vereinbart und sie in Textform über die voraussichtlichen Kosten informiert. Die Sitzung vom 14.10.2026 rechnen Sie so ab (fiktives Beispiel, kein Richtwert):
| Datum | Nr. | Leistung | GebüH-Rahmen | Betrag |
|---|---|---|---|---|
| 14.10.2026 | 19.2 | Psychotherapie von 50 bis 90 Minuten Dauer (50 Minuten) Begründung: Honorar laut schriftlicher Vereinbarung vom 01.10.2026 | 26,00 – 46,00 € | 90,00 € |
| Gesamtbetrag | 90,00 € |
Die Begründung zeigt, warum der Betrag über dem GebüH liegt. Den Hinweis zur Umsatzsteuer richten Sie nach Ihrer steuerlichen Situation aus.
| je Sitzung | 25 Sitzungen | |
|---|---|---|
| Vereinbartes Honorar | 90,00 € | 2.250,00 € |
| Höchstsatz GebüH 19.2 | 46,00 € | 1.150,00 € |
| Betrag über dem GebüH-Rahmen | 44,00 € | 1.100,00 € |
Die Tabelle zeigt keine Erstattung – ob und in welcher Höhe ein Versicherer zahlt, regelt der Vertrag. Sie zeigt die Größenordnung, die Patienten vor Beginn kennen sollten. Weil die voraussichtlichen Kosten hier über 2.000 € liegen, können Privatversicherte nach den Musterbedingungen vorab Auskunft ihres Versicherers verlangen.
- Honorar je Sitzung und Sitzungsdauer, bei mehreren Leistungen je Leistung
- Voraussichtliche Zahl der Sitzungen und die daraus folgenden Gesamtkosten
- Hinweis, dass gesetzliche Krankenkasse und Bundesbeihilfe Psychotherapie durch Heilpraktiker nicht vorsehen und eine PKV-Erstattung vom Tarif abhängt
- Zahlungsweise und Zahlungsziel, etwa Rechnung je Sitzung
- Ihre Regelung für kurzfristig abgesagte Termine, falls Sie eine vereinbaren
- Übergabe in Textform, zum Beispiel als Brief oder E-Mail, mit Datum
Vorlage: Was auf die Rechnung gehört
Eine amtliche Formvorschrift wie § 12 GOÄ gibt es für Heilpraktiker nicht. Die Checkliste stützt sich auf die Einführung zum GebüH, die Rechnungsangaben aus § 14 Abs. 4 UStG und die Hinweise zur Berufsbezeichnung oben – eine Arbeitshilfe, keine abschließende Liste.
- Name und Anschrift der Praxis, Berufsbezeichnung mit einschränkendem Zusatz
- Steuernummer und eine fortlaufende Rechnungsnummer mit Rechnungsdatum
- Vor- und Zuname sowie vollständige Anschrift der Patientin bzw. des Patienten
- Datum jeder Sitzung
- Jede Leistung mit GebüH-Nummer, Bezeichnung und – bei 19.1 und 19.2 – Dauer
- Einzelbetrag je Leistung und Gesamtbetrag
- Bei einem Honorar über dem GebüH-Rahmen: Hinweis auf die Vereinbarung
- Hinweis zur Umsatzsteuer, passend zu Ihrer steuerlichen Situation
- Diagnose: in der Einführung zum GebüH als Angabe genannt und für eine Erstattung möglicherweise nötig – wegen ihrer Sensibilität vorher mit der Patientin bzw. dem Patienten besprechen
- Bankverbindung und Zahlungsziel
Zur Umsatzsteuer: § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG befreit Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, die im Rahmen der Tätigkeit als Heilpraktiker durchgeführt werden. Ob Ihre Leistungen darunterfallen – etwa auch Coaching, Paarberatung oder Kurse –, ob die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) für Sie passt und welcher Hinweis auf die Rechnung gehört, klären Sie mit Ihrer Steuerberatung.
Sitzungen abrechnen: je Termin oder mehrere auf einer Rechnung
Mehrere Sitzungen stehen in VXPay auf Wunsch auf einer Rechnung: Im Rechnungsassistenten schaltet „+ Leistungen an mehreren Tagen“ ein Datum je Position frei, „Für weitere Tage wiederholen“ kopiert eine Sitzung auf weitere Termine. Die Rechnung nennt dann den Leistungszeitraum und das Datum an jeder Position. Dasselbe gilt beim CSV-Import (gleiche Referenz, Datum je Zeile) und beim Import von PADneXt- oder PAD-Dateien aus einem Praxisprogramm, das GebüH-Rechnungen so exportiert – angelegt wird nichts ohne Ihre Bestätigung (Praxisprogramm-Import).
Oder Sie stellen für jede Sitzung eine eigene Rechnung: Mit „Wie zuletzt“ in der Patientenübersicht übernimmt VXPay Empfänger und Positionen der letzten Rechnung dieser Patientin. Jede Rechnung lässt sich so einzeln bezahlen und einreichen. Was bei kurzfristig abgesagten Terminen gilt, erklärt der Ratgeber Ausfallhonorar.
Diagnose, Datenschutz und Versand
Rechnungen über Psychotherapie verraten viel. Private Versicherer leisten nach den Musterbedingungen erst, wenn die von ihnen geforderten Nachweise vorliegen (§ 6 Abs. 1 MB/KK) – dazu kann eine Diagnose gehören. Weil die Angabe besonders sensibel ist, besprechen Sie am besten vorab mit Ihren Patientinnen und Patienten, dass und wie sie auf der Rechnung steht.
Wird eine Diagnose gebraucht, tragen Sie sie im optionalen Feld „Diagnose“ ein – nur auf dieser Rechnung; aus Vorlagen, „Wie zuletzt“ oder der Datei des Praxisprogramms übernimmt VXPay keine Diagnose. Die Bezahlseite zeigt Praxisname, Rechnungsnummer, offenen Betrag und Zahlungsziel, aber keine Leistungen. Die Rechnungs-E-Mail enthält einen Link zum PDF (standardmäßig kein Anhang); was beim Versand per E-Mail zu beachten ist, erklärt der Ratgeber Rechnung per E-Mail.
So hilft VXPay Heilpraktikern für Psychotherapie
VXPay ist ein Programm für Privatrechnungen und Zahlungen – keine Praxisverwaltung, keine Patientenakte, keine Terminverwaltung.
GebüH mit Rahmen
Favoriten und „Wie zuletzt“
Zahlungslink und QR-Code
Direkt nach der Sitzung
Auch ohne Onlinezahlung
Mahnwesen
Mit dem Berufsstand „Heilpraktiker / Heilpraktikerin“ druckt VXPay im Rechnungskopf unter dem Praxisnamen die Bezeichnung „Heilpraktiker“ – ohne einschränkenden Zusatz. Ein eigenes Feld für eine abweichende Berufsbezeichnung gibt es nicht. Haben Sie eine auf die Psychotherapie beschränkte Erlaubnis, stellen Sie im Rechnungsdesign „Praxisname & Behandler im Kopf“ auf „Ausblenden“ und verwenden ein Logo, das Praxisname und vollständige Berufsbezeichnung trägt – oder ein eigenes Briefpapier (PDF) mit dieser Bezeichnung, ohne Praxisname und Behandler zusätzlich im Kopf zu drucken. Prüfen Sie die PDF-Vorschau vor der ersten Rechnung.
- Kostenlos registrieren
Im Einrichtungsassistenten wählen Sie den Berufsstand „Heilpraktiker / Heilpraktikerin“ und hinterlegen Praxisdaten, Umsatzsteuer-Modus und Bankverbindung. Jeder Schritt lässt sich überspringen und später nachholen.
- Design und Leistungen anlegen
Richten Sie das Rechnungsdesign mit Ihrer vollständigen Berufsbezeichnung ein, speichern Sie GebüH-Positionen wie 19.2 mit Ihrem Honorar als Leistung und legen Sie Textvorlagen für den Rechnungstext an, etwa einen Hinweis für Selbstzahler.
- Rechnung erstellen
Empfänger, Leistungsdatum und Leistungen wählen, die PDF-Vorschau prüfen und erstellen – erst dann vergibt VXPay die Rechnungsnummer. Per E-Mail geht die Rechnung mit Link zum PDF.
- Bezahlen lassen
Mit VXPay Payments bezahlen Patienten per Zahlungslink und QR-Code, sonst überweisen sie mit dem GiroCode. Erstellte Rechnungen sind unveränderlich; Korrekturen laufen über eine Stornorechnung mit eigener Nummer.
Was es kostet: Registrierung, Rechnungen, E-Mail-Versand und Mahnwesen sind kostenlos, ohne Grundgebühr. Zahlungsgebühren fallen nur bei einer erfolgreichen Zahlung über VXPay Payments an – die Plattformgebühr von VXPay (1,5 % + 0,29 € zzgl. 19 % USt; bei einer Zahlung über 100,00 € zum Beispiel 2,13 € brutto) und die Transaktionsgebühr der Zahlungsabwicklung. Die Plattformgebühr ist nicht erstattungsfähig, auch nicht bei Storno oder Gutschrift. Kostenpflichtig und freiwillig sind das Zusatzpaket Praxis Pro, der Briefversand je Brief und der Einrichtungsservice. Alle aktuellen Preise zeigt die Preisseite; wie Korrekturen funktionieren, erklärt der Ratgeber Rechnung stornieren oder korrigieren.
Quellen
- § 1 Heilpraktikergesetz (HeilprG) (öffnet in neuem Tab)
- Landeshauptstadt München: Heilpraktikererlaubnis auf dem Gebiet der Psychotherapie (öffnet in neuem Tab)
- Staatliches Gesundheitsamt Landshut: Infoblatt Heilpraktiker (Stand November 2025) (öffnet in neuem Tab) – Abschnitt Berufsbezeichnungen
- § 1 Psychotherapeutengesetz (PsychThG) (öffnet in neuem Tab)
- § 1 Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP) (öffnet in neuem Tab)
- Deutsche PsychotherapeutenVereinigung (DPtV): Approbation nach neuem Recht – Reichweite, Möglichkeiten und Grenzen (öffnet in neuem Tab) – 02.09.2024, Abschnitt 4.1 „Anwendung der GOP“
- Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH), Deutsche Heilpraktikerverbände (öffnet in neuem Tab) – Abschnitt 19
- Einführung zum GebüH, Fachverband Deutscher Heilpraktiker (bei privat-patienten.de) (öffnet in neuem Tab) – Einführung und Allgemeine Grundsätze
- § 612 BGB – Vergütung (öffnet in neuem Tab)
- § 630a BGB – Vertragstypische Pflichten beim Behandlungsvertrag (öffnet in neuem Tab)
- § 630c BGB – Mitwirkung der Vertragsparteien; Informationspflichten (öffnet in neuem Tab)
- § 28 SGB V – Ärztliche und zahnärztliche Behandlung (öffnet in neuem Tab) – Abs. 3
- § 6 BBhV – Beihilfefähigkeit von Aufwendungen (öffnet in neuem Tab) – Abs. 5
- § 18 BBhV – Psychotherapeutische Behandlungs- und Anwendungsformen (öffnet in neuem Tab)
- Anlage 2 BBhV – Höchstbeträge für Heilpraktikerleistungen (öffnet in neuem Tab)
- Anlage 3 BBhV – Ambulante psychotherapeutische Behandlungen (öffnet in neuem Tab)
- Musterbedingungen MB/KK 2009 (Stand Juni 2024), Verband der Privaten Krankenversicherung (öffnet in neuem Tab) – §§ 3, 4 und 6
- § 4 UStG – Steuerbefreiungen (Nr. 14) (öffnet in neuem Tab)
- § 14 UStG – Ausstellung von Rechnungen (öffnet in neuem Tab)
- § 19 UStG – Besteuerung der Kleinunternehmer (öffnet in neuem Tab)
Stand der Angaben: 28.09.2026. Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung; maßgeblich sind die verlinkten Vorschriften in ihrer jeweils geltenden Fassung.
Fragen und Antworten
Darf ich mehr als den Höchstsatz des GebüH berechnen?
Das GebüH ist keine Gebührentaxe; ein höheres Honorar können Sie mit Ihren Patienten vereinbaren. Fehlt eine Vereinbarung, gilt nach § 612 Abs. 2 BGB die übliche Vergütung – laut der Einführung des Fachverbands Deutscher Heilpraktiker zum GebüH dürfen Patienten dann von Beträgen im Rahmen des GebüH ausgehen. Vereinbaren Sie ein höheres Honorar deshalb vor der ersten Sitzung ausdrücklich, am besten schriftlich.
Erstattet die Beihilfe Sitzungen bei Heilpraktikern für Psychotherapie?
Die Bundesbeihilfeverordnung macht die Beihilfefähigkeit der dort geregelten psychotherapeutischen Behandlungsformen davon abhängig, dass in ihrer Anlage 3 genannte Personen sie erbringen (§ 18 Abs. 1 BBhV); Heilpraktiker sind dort nicht aufgeführt. Auch die Höchstbeträge für Heilpraktikerleistungen in Anlage 2 enthalten keine Positionen aus dem Psychotherapie-Abschnitt des GebüH. Die Länder haben eigene Beihilfevorschriften – Patienten sollten die Erstattung vor Behandlungsbeginn mit ihrer Beihilfestelle klären.
Zahlt die private Krankenversicherung?
Das entscheidet der Tarif. Nach den Musterbedingungen der privaten Krankenversicherung (MB/KK 2009) ergeben sich Art und Höhe der Leistungen aus dem Tarif; Heilpraktiker dürfen in Anspruch genommen werden, soweit die Tarifbedingungen nichts anderes bestimmen. Für Psychotherapie nennen die Musterbedingungen eine besondere Wartezeit von acht Monaten. Kostet eine Behandlung voraussichtlich mehr als 2.000 €, kann der Versicherungsnehmer vorher in Textform Auskunft über den Versicherungsschutz verlangen. Maßgeblich ist der einzelne Vertrag.
Muss eine Diagnose auf die Rechnung?
Eine Formvorschrift wie § 12 GOÄ gibt es für Heilpraktiker nicht. Die Einführung zum GebüH nennt die vollständige Diagnose als Rechnungsangabe, und private Versicherer können sie für die Erstattung verlangen. Zugleich ist sie ein besonders sensibles Datum – besprechen Sie mit Ihren Patienten vorab, dass und wie sie auf der Rechnung steht. In VXPay tragen Sie sie bei Bedarf im optionalen Feld „Diagnose“ ein – nur auf dieser Rechnung, nie automatisch aus Vorlagen oder der Datei des Praxisprogramms.
Kann ich mehrere Sitzungen auf einer Rechnung abrechnen?
Ja; die Einführung zum GebüH nennt dann für jeden Leistungskomplex das zugehörige Datum als Angabe. Im Rechnungsassistenten von VXPay schalten Sie dafür „+ Leistungen an mehreren Tagen“ ein: Jede Position erhält ihr eigenes Datum, „Für weitere Tage wiederholen“ kopiert eine Sitzung auf weitere Termine, und die Rechnung nennt den Leistungszeitraum. Lieber je Sitzung eine Rechnung? Dann übernimmt „Wie zuletzt“ in der Patientenübersicht die Positionen der letzten Rechnung.
Druckt VXPay meine Berufsbezeichnung mit Zusatz auf die Rechnung?
Nein. Mit dem Berufsstand „Heilpraktiker“ steht im Rechnungskopf unter dem Praxisnamen die Bezeichnung „Heilpraktiker“; ein eigenes Feld für eine abweichende Berufsbezeichnung gibt es nicht. Mit beschränkter Erlaubnis blenden Sie im Rechnungsdesign Praxisname und Behandler im Kopf aus und verwenden ein Logo oder eigenes Briefpapier (PDF), das Praxisname und vollständige Bezeichnung trägt, etwa „Heilpraktikerin, beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie“.
Was kostet VXPay für Heilpraktiker für Psychotherapie?
Registrierung, Rechnungen, E-Mail-Versand und das automatische Mahnwesen sind kostenlos, ohne Grundgebühr und ohne Vertragslaufzeit. Zahlungsgebühren fallen nur an, wenn Patienten erfolgreich über VXPay Payments (online und per Überweisung auf die persönliche Zahlungs-IBAN) bezahlen: die Plattformgebühr von VXPay und die Transaktionsgebühr der Zahlungsabwicklung, beide werden automatisch einbehalten. Ohne Onlinezahlung trägt die Rechnung Ihre Bankverbindung und einen GiroCode für die Überweisung. Optionale, kostenpflichtige Zusatzleistungen und ihre aktuellen Preise nennt die Preisseite.
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Registrierung, Rechnungen und Mahnwesen sind bei VXPay kostenlos – ohne Grundgebühr und ohne Vertragslaufzeit. Gebühren für Zahlungen fallen nur an, wenn eine Zahlung über VXPay Payments (online und per Überweisung auf die persönliche Zahlungs-IBAN) erfolgreich ist: die Plattformgebühr von VXPay (1,5 % + 0,29 € zzgl. 19 % USt) und die Transaktionsgebühr der Zahlungsabwicklung; beide werden automatisch einbehalten. Kostenpflichtig und optional: Zusatzpaket Praxis Pro, Briefversand je Brief, Einrichtungsservice.